BSW sieht steigendes Interesse an Solarwärme

Etwa zwei Drittel der 19,5 Millionen Wohnhäuser in Deutschland werden durch fossile Energieträger beheizt. Um den Verbrauch zu drosseln, wäre die Nachrüstung mit Solarkollektoren ein Weg

Mehr als jeder zweite Eigenheimbesitzer  - 56 Prozent - könnte sich das vorstellen, meint der Bundesverband Solarwirtschaft. Voraussetzung ist allerdings, dass Vater Staat die Nachrüstung bezuschusst. Das geht aus einer Repräsentativbefragung des Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag des BSW-Solar hervor. Auch beim Einbau neuer Heizungen könnte es künftig wieder verstärkt zu Investitionen in neue Solarthermie-Anlagen kommen: Jeder zweite Besitzer (50 Prozent) einer reinen Gas- bzw. Ölheizung gab in der Umfrage an, einen Austausch der Heizung in den nächsten fünf Jahren zu planen. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, meint in Bezug auf die in Auftrag gegebebe Umfrage: „Bis zu einer Million neue Solarthermie-Anlagen könnten in diesem Zusammenhang entstehen. Zumeist in Kombination mit einer Wärmepumpe oder Pelletsheizung, um deren Betriebskosten zu reduzieren.“

 

Jugend "forscht" - DVGW entwickelt neues Tool für die Nachwuchsgewinnung

Wie können junge Menschen an die Themenbereiche Wasser und Energie herangeführt werden? Und wie kann ihnen die Vielfalt an zukunftsorientierten und sinnstiftenden Aufgaben in der Wasser- und Versorgungswirtschaft nahegebracht werden? Mit diesen Fragen im Hinterkopf hat der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs einen Experimentierkasten entwickelt.

 „Grund für Wasser“ - so heißt der Plexiglaskasten, der jungen Menschen den Zugang zu diesem komplexen Themenbereich erleichtert soll.  Er visualisiert die Auswirkungen der Grundwasserverschmutzung und symbolisiert die wichtige Verknüpfung zwischen der Versorgungstechnik und der Hausinstallation. Er vereint insgesamt sechs unterschiedliche Experimentiermöglichkeiten und kann z. B. bei einem „Tag der offenen Tür“, zur Azubigewinnung und zur Präsentation in Schulen eingesetzt werden. Laut DVGW planen auch Hochschulen das Experimentierset zur Gewinnung neuer Studierender in branchenbezogenen Studiengängen einzusetzen. Der Installateur- und Heizungsbaumeister Christian Borgen war maßgeblich an der Realisierung des Experimentierkastens beteiligt. Der Tüftler, der auch Obmann des DVGW-Koordinierungskreises Nachwuchsförderung (KONA) ist, hat das Tool entwickelt und in Handarbeit produziert. Unternehmen und Bildungsreinrichtungen, die an dem Experimentierkasten interessiert sind, können sich bei Ulrike Holtkamp bei der DVGW-Hauptgeschäftsstelle (E-Mail: ulrike.holtkamp@dvgw.de) melden.

 

Asbest-Risiko: Vorsicht bei Sanierung älterer Häuser

Einst als "Wunderfaser" im Baugewerbe angepriesen, ist Asbest seit über dreißig Jahren in Deutschland verboten. Allerdings gilt das nicht für Bestandsgebäude, in denen das Silikat-Mineral immer noch vorhanden sein kann. Laut einer Studie der Industriegewerkschaft Bau sind 9,4 Millionen Wohnhäuser in Deutschland mit Asbest belastet, vor allem solche, die zwischen 1960 und 1990 gebaut wurden. Wenn diese Gebäude saniert werden, kann Asbest freigesetzt werden und die Gesundheit von Hausbesitzern, Mietern und Handwerkern gefährden

Wer als Handwerker in einem älteren Haus arbeitet, muss sich vor einer Sanierung über die Asbestgefahr informieren und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen:

  • Dazu gehören das Tragen von Atemschutzmasken
  • das Vermeiden von Staubentwicklung
  • das Befeuchten von asbesthaltigen Materialien
  • das Verpacken und Kennzeichnen von Abfällen und
  • das Reinigen von Arbeitskleidung und Werkzeugen.

Zudem sollte regelmäßig ein Check-Up beim Arzt durchgeführt werden. Denn Asbest kann zu schweren Erkrankungen wie Lungenkrebs oder der Bildung von Tumoren im Weichteilgewebe des menschlichen Körpers führen.  Wichtig zu wissen: Solange die Asbestfasern fest im Material gebunden sind, besteht keine Gefahr mit ihnen in Kontakt zu kommen. Erst bei einer Sanierung oder einem Umbau kann der Stoff freigesetzt werden. Wer als Handwerker an einer Sanierungsmaßnahme beteiligt ist, muss eine Asbestschulung absolviert haben. Der Fachverband SHK Baden-Württemberg bietet für seine Mitgliedsbetriebe solche Schulungsmaßnahmen an.

Aber auch die Hauseigentümer sind gefragt: Wer ein Haus besitzt, das vor 1993 gebaut wurde, sollte eine Asbesterkundung durchführen lassen, um zu ermitteln, ob und in welchem Zustand Asbest vorhanden ist. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und kann von Fachfirmen oder Sachverständigen durchgeführt werden. Wer dann eine Sanierung ins Auge fasst, darf ausschließlich Handwerker mit einer entsprechenden Asbestschulung damit beauftragen.

 

Fachtagung für Unternehmerfrauen

Bereits zum 27. Mal lädt die Förderungsgesellschaft SHK mbH Unternehmerfrauen im SHK-Handwerk ein. Eine gute Möglichkeit, um professionellen externen Input zu erhalten sowie vom branchenspezifischen Austausch untereinander zu profitieren. Die Themenbereiche des Events  am 12. März in Stuttgart sind breit gestreut:

Eine gelungene Kommunikation mit Mitarbeitern und Kunden ist die zentrale Voraussetzung für kreative und lösungsorientierte Vereinbarungen, die wirksam umgesetzt werden. Zudem wirken sich partnerschaftliche Gespräche - gerade in schwierigen Situationen - positiv auf die Zufriedenheit der Kommunikationspartner aus. Doch welche Faktoren ermöglichen diese gelungene Kommunikation? Unter dem Motto „Ins Gehirn flüstern: Wirksame Kommunikation und Führung aus neurobiologischer Sicht“ zeigt der Trainer Dr. Gregor Kern auf, welche Erfolgsfaktoren sich aus den aktuellen Erkenntnissen aus der Gehirnforschung ergeben. Darüber hinaus gibt er konkrete und schnell umsetzbare Tipps mit an die Hand, um Gespräche noch wirksamer zu gestalten.
Am Nachmittag informiert Matthias Scheible, Referatsleiter Recht beim Fachverband SHK BW, zum Thema „Aktuelles aus der rechtlichen Beratung: Was Sie wissen müssen vom Auftrag bis zum Abschluss“.
Last but not least berichtet Dr. Eberhard Kern von der Steuerkanzlei „Kern & Partner“ über „Aktuelles aus dem Steuerrecht“ und vermittelt deren Auswirkungen auf die Betriebe. Zur Anmeldung und weiterführenden Informationen geht es hier: https://www.fvshkbw.de/aus-und-fortbildung/seminare/

 

Altersgerechter Umbau: Finanzspritze für KfW-Programm

Nachdem das KfW-Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen“ Ende November 2023 aufgrund der damals geltenden Haushaltssperre gestoppt worden war, gibt es nun eine gute Nachricht: 150 Millionen Euro sind hierfür im beschlossenen Bundeshaushalt 2024 vorgesehen. Somit können Zuschüsse ab sofort wieder beantragt werden

Mit Blick auf den demografischen Wandel werden altersgerechte Wohnungen immer dringlicher: lediglich 1,5 Prozent erfüllen in Deutschland aktuell diese Kriterien. Das geht aus einer Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) hervor, wie die "Aktion Barrierefreies Bad" (https://www.aktion-barrierefreies-bad.de/) mitteilt. Wohnimmobilien entsprechend umzubauen, sei eine absolute Notwendigkeit. Das Badezimmer spielt in diesem Zusammenhang die wichtigste Rolle. Dies belegen auch die Antragstellungen des KfW-Programms. Seit Jahren belegt der Förderbaustein 5 „Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen“ unangefochten und mit weitem Abstand Platz 1. Damit ist die Schaffung barrierefreier Bäder der zentrale Bestandteil des Programms. Zudem wird dadurch deutlich, wie wichtig den Menschen ein solcher Raum für den langen Verbleib in den eigenen vier Wänden ist. Laut KfW sind Zuschüsse bis zu 6.250 Euro möglich. Das Geld kann unabhängig vom Alter beantragt werden und gilt für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen. Die Bank weist jedoch darauf ehin, dass eine Antrag­stellung im KfW-Zuschuss­portal ist nur möglich, solange die Förder­mittel noch nicht auf­gebraucht sind. Ob eie Förderung möglich ist, lässt sich durch einen Vorabcheck unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/   prüfen.

 

SHK-Handwerk hat 2023 seinen Umsatz weiter gesteigert

Rund 61,7 Milliarden Euro Umsatz haben die Installateure und Heizungsbauer Deutschlands im vergangenen Jahr erwirtschaftet - das sind 4, 2 Milliiarden Euro mehr als 2022. Das geht aus den vorläufigen Schätzungen des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hervor. Doch der Zentralverband blickt eher verhalten in die Zukunft

Die Konjunktur schwächelt, die Neubautätigkeit geht zurück - vor diesem Hintergrund ist das Umsatzplus von über vier Milliarden Euro, das die 48.100 SHK-Betriebe erwirtschaften konnten, durchweg positiv zu bewerten. In das Plus miteingerechnet sind die Umsatzzuwächse der drei kleineren Gewerke, die der ZVSHK vertritt: die der Klempner, Behälter- und Apparatebauer und der Ofen- und Luftheizungsbauer. „In der ersten Jahreshälfte profitierten die Betriebe von den Überhängen eines unglaublichen Nachfragebooms für Wärmepumpen. Treiber hierfür war die seit Mitte 2022 zunehmende Sorge der Verbraucher vor einer Gaskrise nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine“, erläutert Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK.

Verunsicherung lässt WP-Absatz einbrechen - Badinstallationen rückläufig

In der zweiten Jahreshälfte hätte politisch ausgelöste Verunsicherung durch die Hängepartie um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und dessen künftiger Förderkulisse, die bis zum Jahresende 2023 nicht feststand, dann die Nachfrage nach Öl- und Gasheizungen gesteigert, während der Absatz von Wärmepumpen einbrach. Im Verhältnis zum Vorjahr konnte das SHK-Handwerk seine Leistung im Bereich der Heizungsmodernisierung nochmal deutlich steigern: Über 1,2 Millionen Wärmeerzeuger wurden installiert, darunter ein wachsender Anteil Wärmepumpen, von denen 356.000 herstellerseitig neu in den Markt gebracht wurden. Zurückgegangen ist 2023 nach Einschätzung des ZSVHK die Installationsleistung bei Bädern. Sie liegt mit knapp 1 Millionen neu gebauter oder sanierter Bäder unter dem sonstigen Durchschnittswert von 1,2 Millionen Badinstallationen pro Jahr.

Während die Gesamtzahl der Betriebe 2023 leicht zurückgegangen ist (von 48.900 auf 48.100),  konnte ein geringer Beschäftigungsaufbau registriert werden: Insgesamt liegt die Zahl der Beschäftigten im SHK-Handwerk jetzt bei 396.700 (gegenüber 394.700 im Jahr zuvor). Die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei der größten Gruppe, den Anlagenmechanikern SHK, stieg von 14.301 auf 15.132. „Mit Blick auf den stetig wachsenden Fachkräftebedarf im SHK-Handwerk ist das eine positive Entwicklung“, urteilt Helmut Bramann.

Klimaschutz-Aspekt wird bei der Berufswahl wichtiger

Er sieht darin auch einen Erfolg der verbandseigenen Nachwuchswerbekampagne Zeitzustarten, die bundesweit mit einheitlichen Botschaften und Praktikumsangeboten Schülerinnen und Schüler für eine entsprechende Ausbildung gewinnen will. „Der immer anspruchsvollere Beruf, der in ganz wesentlichen Teilen Klimaschutz und Ressourcenschutz verwirklicht, wird für junge Leute Jahr für Jahr attraktiver.“  

Verbraucher scheuen sich vor Investitionen - Politik gefordert

Mit Vorsicht behandelt der ZVSHK Konjunkturprognosen für das laufende Jahr. „Schon nach den ersten Wochen des Jahres ist erkennbar, dass die politisch verursachte Verunsicherung der Kunden in Fragen der Heizungsmodernisierung, die Investitionsbereitschaft nach wie vor ausbremst. Hier ist die Politik gefordert, mit einer gezielten Kampagne Vertrauen zurückzugewinnen und mit Argumenten zu überzeugen, dass es jetzt an der Zeit ist, ineffiziente und veraltete Heiztechnik auszutauschen und nicht abzuwarten“, mahnt der ZVSHK Hauptgeschäftsführer. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Politische Rahmenbedingungen und Förderkulisse stehen fest.

 

Aus alt mach neu: Dena-Registrierung beim Heizungstausch erforderlich

Seit heute können Eigentümer und Eigentümerinnen von privat genutzten Häusern ihre Förderanträge für den Heizungstausch bei der KfW stellen. Um eine Förderung beantragen zu können, benötigen sie die Bestätigung zum Antrag (BzA). Sie wird vom Fachbetrieb ausgestellt. Für die SHK-Betriebe, die ihre Kundinnen und Kunden bei dem Vorhaben begleiten, bedeutet das: sie müssen sich bei der Dena registrieren

Seit Jahresbeginn ist es Pflicht: Fachbetriebe müssen Förderanträge zur Heizungstechnik bzw -optimierung begleiten. Das sieht die seit 2021 geltende BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude - vor. Bislang konnten auch Privatpersonen technische Daten in die Förderformulare eintragen. Das gilt nicht mehr. Die neue Regelung löst die bis dato geltende Fachunternehmererklärung ab. Mit dem Procedere soll erreicht werden die Antragstellung zu beschleunigen, da beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW die Verfahren automatisiert werden. Um einen reiblungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird empfohlen sich schnellstmöglich zu registrieren. Einzige Ausnahme: Für Handwerksbetriebe, die schon unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet sind, entfällt die Registrierung.

Die Registrierung erfolgt einmalig unter fachunternehmen.energie-effizienz-experten.de. Benötigt werden die Kontaktdaten des Unternehmens mit der Email-Adresse und einer Telefonnummer, der Name des Betriebs und die Betriebsnummer der Handwerkskarte. Anschließend erhält der Betrieb eine Online-ID. Die Antragstellung selbst  läuft wie zuvor über den Hauseigentümer, er muss lediglich die BzA-ID im Online-Prüftool der KfW bzw. die TPB-ID in den Online-Formularen des BAFA angeben, welche vom registrierten Fachunternehmen zuvor erstellt wurde. Außerdem wichtig: wer Einzel­maßnahmen im Bereich der Heizungs­technik begleitet, benötigt einen Zugang zum Prüftool der KfW. Dort werden alle relevanten Angaben zur geplanten Maßnahme erfasst. Zudem hat die KfW auf ihrer Webseite Arbeitshilfen für die Produkte der Bundesförderung für effiziente Gebäude zusammengestellt, die die Kundenbetreuung erleichtern sollen. Mehr dazu gibt es hier: www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Architekten-Bauingenieure-Energieberater/Arbeitshilfen-Service/

Wärmekarte soll Planung bei der Energiewende erleichtern

Die Energiewende nimmt an Fahrt auf. Jetzt hat der Energieversorger E.ON gemeinsam mit Bundesbauministerin Klara Geywitz eine digitale Wärmekarte für Deutschland vorgestellt. Sie zeigt den Stand der Wärmeversorgung in allen rund 30.000 Postleitzahlgebieten Deutschlands

Die Wärmekarte ist ein frei zugängliches Instrument und soll den Einstieg in die kommunale Wärmeplanung vereinfachen: Kommunen, Bürger und Fachplaner haben so erstmals die Möglichkeit, sich einen Überblick über den Status Quo der Wärmewende vor Ort zu verschaffen, so die Macher der Karte. Sie zeigt auf einen Blick den Wärmebedarf, die Emissionen, die Verteilung der Heiztechnologien und die Sanierungsraten im Gebäudebestand an. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen, in Baden-Württemberg soll das sogar bereits 2040 der Fall sein. Heute werden laut BMWK noch mehr als 80 Prozent des Wärmebedarfs durch fossile Energieträger gedeckt.

Die Karte gibt es hier:https://www.eon.com/de/c/waermewende/waermekarte.html

 

Pauschales PFAS-Verbot ist nicht sinnvoll

Die EU plant ein generelles Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen. Das lehnen der Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima (ZVSHK) und der VDMA-Fachverband Armaturen ab: PFAS hätten zahlreiche wichtige Eigenschaften, die nach heutigem Stand nicht ersetzbar seien

Ein Verbot hätte zur Folge, dass bestimmte Produkte darunter leiden, was Nachteile für die Anwender bedeuten würde, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die Nachteile bestünden darin, dass Produkte zentrale Funktionen nicht mehr erfüllen und  weniger Sicherheit bieten würden und zudem ihre Lebensdauer verkürzt würde. Das gelte unter anderem für Bauteile wie leistungsfähige Dichtungen sowie für Konstruktions- und Beschichtungswerkstoffe, die in Armaturen verwendet werden. Insbesondere Sanitärarmaturen punkten bei den Themen Wassersparen und Kreislaufwirtschaft, während Heizungsarmaturen einen wesentlichen Beitrag für die Energiewende leisten - für beide sind PFAS-Komponenten unverzichtbar.

Bei Fluorpolymeren handelt es sich um Hochleistungskunststoffe, die sich durch eine besonders hohe Beständigkeit auszeichnen. Diese Per- und Polyfluoralkylsubstanzen sind beispielsweise auch in Dichtungen und Schlauchleitungen in der Trinkwasserinstallation enthalten. Das geplante EU-Vorhaben, den Einsatz der kompletten PFAS-Stoffgruppe aus rund 10.000 Substanzen pauschal zu verbieten, gefährde damit nicht nur zahlreiche industrielle Prozesse rund um die Produktion und den Handel von Sanitär- und Gebäudetechnik, sondern auch Montageprozesse im Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk, heißt es weiter.. So sind geeignete Alternativen mit den gleichen, zwingend erforderlichen Materialeigenschaften in vielen Fällen derzeit nicht verfügbar und auch nicht im Zeitrahmen der geplanten Verbotsfristen als marktreife Produkte entwickelbar. Im Schulterschluss plädieren ZVSHK und VDMA-Armaturen für eine differenzierte Betrachtung der 10.000 Substanzen.

 

IFH/Intherm 2024: Drei Themen im Fokus

Die Organisation der IFH/Intherm vom 23. bis 26. April 2024 in Nürnberg ist bereits weit gediehen. Über 350 Aussteller zeigen ihre Produkte und Srvices rund um die Haus- und Gebäudetechnik. Um einen schnellen Überblick über die wichtigsten Branchentrends zu ermöglichen, bündelt die IFH/Intherm 2024 die Top-Themen der Messe übersichtlich in drei Fokusgruppen: Nachhaltigkeit, digitale Unternehmensführung und Komfort. Ein Überblick:

Ein Megathema in der öffentlichen Aufmerksamkeit und auch auf der IFH/Intherm ist die Wärmepumpe. Das SHK-Handwerk muss sich dabei intensiv mit vielen Aspekten beschäftigen: der Technologie von Wärmepumpen, mit Hybridmodellen, der Koppelung mit Photovoltaikanlagen und Speichertechnologien. Ein weiteres wichtiges Thema ist dabei der Dschungel an staatlichen Fördermöglichkeiten, den es zu überblicken gilt, um Kunden bestmöglich beraten zu können. Aber auch weitere zukunftsfähige Heiztechniken stehen im Fokus. Darum sind Informationen zu wasserstofffähigen Brennwertgeräten ebenso wichtiger Bestandteil der IFH/Intherm-Agenda wie weitere Lösungen, die energieeffizient und ressourcenschonend einen Beitrag zur Energiewende leisten sollen.

Digitale Lösungen sind im Büro und auf der Baustelle nicht mehr wegzudenken. Die IFH/Intherm stellt vielfältige Möglichkeiten vor – von Prozessen zur digitalen Materialbeschaffung, über Projektsteuerung mit BIM bis zur Büroorganisation mit Hilfe von künstlicher Intelligenz. Zunehmende Bedeutung gewinnt die Nachwuchswerbung über Social Media und die Mitarbeiterbindung durch die Positionierung als moderner Arbeitgeber.

Im Sanitärbereich spielt der Komfort für Verbraucher eine immer größere Rolle bei der Kaufentscheidung. Das betrifft nicht nur das Generationen- und Pflegebad, sondern auch klassische Produkte des täglichen Gebrauchs. So werden berührungslose Armaturen, pflegeleichte Oberflächen, smarte Spiegel oder das Dusch-WC vermehrt nachgefragt. Der hygienische und ressourcenschonende Umgang mit Trinkwasser ist dabei selbstverständlich. Bei der Installation werden neue Montagetechniken immer wichtiger: Gerade die Vorfertigung ermöglicht sowohl SHK-Betrieben als auch den Kunden einen sauberen und zeitsparenden Einbau des neuen Badezimmers.

Persönlicher Austausch steht bei der IFH/Intherm 2024 an erster Stelle                Zufällige und geplante Begegnungen, spontane Inspirationen oder verbindliche Gespräche: Die IFH/Intherm ermöglicht den direkten und persönlichen Austausch unter Experten. SHK-Handwerker können die Gelegenheit nutzen, um sich mit Ansprechpartnern der Industrie sowie mit Architekten und Fachplanern auszutauschen, das eigene Netzwerk zu pflegen und auszubauen. Hierzu bietet die Fachmesse für Sanitär, Haus- und Gebäudetechnik viele Gelegenheiten. Sei es im Anschluss an einen Fachvortrag oder eine Diskussionsrunde im IFH/Intherm FORUM oder im Rahmen einer Produktpräsentation auf einem Messestand. Eine neue Möglichkeit zum Netzwerken bieten die Abendveranstaltungen. Von Dienstag bis Donnerstag können alle Messeteilnehmer die IFH/Intherm mit gekühlten Getränken, Snacks und Musik beim entspannten After-Work gemeinsam ausklingen lassen. Weitere Informationen gibt esauf der IFH-Messeseitehttps://www.ifh-intherm.de/

 

Das große "L" - auch die SHK Innung setzt Zeichen!

"Loosen my handcuffs - NOW!" auf Deutsch: "Löst meine Handschellen - JETZT!", unter diesem Motto protestieren seit heute deutschlandweit Handwerker aller Branchen gegen die nach ihrer Meinung destaströse Poltik der Ampel zu Lasten der Handwerksbetriebe. Die SHK Innung Karlsruhe - Bruchsal schließt sich diesem Protest an

Den Anfang machte kein Geringerer als Frank Zöller. Auf Facebook postete der Obermeister der SHK Innung am Morgen: "Zeig den politisch Verantwortlichen das L! Das Bürokratie-Monster in Deutschland lähmt das Handwerk! Die Energiepreise ruinieren Handwerksbetriebe! Die Orientierungslosigkeit der Regierung führt ins Chaos!" und forderte dazu auf den Beitrag mit Handwerkskollegen und Menschen in ganz Deutschland zu teilen. Weiter schrieb er: "Verweigere den Handschlag mit politischen Vertretern, die für diese Lage verantwortlich sind. Zeige stattdessen Deine Hand mit L!" Seit Jahren hatten Betriebe und Unternehmer bzw. deren Verbände hohen Druck auf die Politik ausgeübt, um spürbare Entlastungsperspektiven für Betriebe und Beschäftigte zu erreichen. Nun gehe es darum, sichtbare Zeichen für einen Belastungsstopp sowie für mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit zu setzen, so der Zentralverband des Deutschen Handwerks.

 

Novum: Gemeinsamer Auftritt von SHK- und Schornsteinfeger-Innung bei der Messe "Einstieg Beruf"

Es ist eine ganz besondere Premiere im Innungsbezirk: Bei der Karlsruher Ausbildungsmesse "Einstieg Beruf" am Samstag, dem 20 Januar, sind die Schornsteinfeger- und die SHK Innung an einem Stand vertreten. Die beiden Körperschaften könnten mit dieser branchenübergreifenden Maßnahme Schule machen...

Man kennt sich und man schätzt sich - denn die Innungen verbindet viel: Beide sind an einer gelingenden  Energiewende maßgeblich  beteiligt, die Arbeit der Gewerke ist im Heizungsbereich miteinander verzahnt. Auch  bei Veranstaltungen zur Azubi-Gewinnung trifft man sich regelmäßig und tauscht sich aus. Die Idee auch einmal gemeinsam auf einer Messe vertreten zu sein, lag nah. "Wir haben uns sehr gefreut, als Patrick Seitz, Vorstandsmitglied der Schornsteinfegerinnung Karlsruhe uns das Angebot gemacht hat mit auf ihrem Messestand vertreten zu sein", erklärt Claudia Zimmerling, Geschäftsführerin der SHK Innung Karlsruhe - Bruchsal. "Unser Motto lautet ja: 'Gemeinsam können wir mehr!' und das zeigen wir ganz deutlich". Die Ausbildungsmesse „Einstieg Beruf“ ist die größte regionale Messe für berufliche Ausbildung und gilt für Betriebe, Unternehmen, Schulen, Hochschulen und Bildungsträger aus der TechnologieRegion Karlsruhe als wichtige Plattform, um sich zu präsentieren und junge Menschen zu begeistern. Über 150 Berufe und Studienangebote werden präsentiert, zudem stehen Vorträge und Workshops auf dem Programm. "Der gemeinsame Messestand H1_236 befindet sich in  Halle 1, nur ein paar Schritte vom Eingangstor 1 entfernt", erzählt Claudia Zimmerling, "und die Innungen freuen sich schon sehr auf viele Interessierte". Nach dieser Premiere setzen die beiden Innungen noch eine drauf: "Wir werden am 19. Februar zusammen unser neues Innungsformat "Youngstars Convention" feiern. Dieses Event wurde von der SHK Innung ins Leben gerufen, um Azubis aus unserem Handwerk in zwangloser Atmosphäre zusammenzubringen und sich besser vernetzen zu können. Bei unserer ersten Feier in den Räumen der Geschäftstelle sind die Schornsteinfeger mit von der Partie und die Azubis, die es noch in dem einen oder anderen Berufsfeld  noch werden wollen."

 

IFH/Intherm 2024: The place to be

Technik, Trends und Tik-Toker: Die IFH/Intherm wartet auch in diesem Jahr wieder mit einem großen Programm auf. Handwerk, Industrie, Energieberater, Planer, Architekten und SHK-Influencer treffen sich vom 23. bis 26. April 2024 in Nürnberg, um sich auszutauschen und sich zu informieren.

Mehr als 300 Aussteller werden laut den Veranstaltern in diesem Jahr dabei sein und mit ihren Produkten, Neuheiten und Trends einen umfassenden Marktüberblick präsentieren. Ein neu erweitertes Rahmenprogramm will verstärkte Möglichkeiten für Diskussionen, Wissenstransfer und den Austausch neuer Ideen bieten. Dabei soll es ausreichend Gelegenheit für persönliche Gespräche mit Geschäftspartnern und Kollegen geben.  Die Fachmesse für Sanitär, Haus- und Gebäudetechnik präsentiert sich zugleich als essenzieller Treffpunkt für Branchenexperten und Neueinsteiger gleichermaßen.  Die IFH/Intherm ist damit das wichtigste Ereignis des Jahres, um das eigene Netzwerk zu pflegen, zu erweitern und das Wissen auf den neuesten Stand zu bringen. Die Fachverbände SHK von Baden-Württemberg und Bayern haben mit dem Messeveranstalter GHM (Gesellschaft für Handwerksmessen mbH)ihre langjährige Partnerschaft für die Durchführung der Messe bis zum Jahr 2032 verlängert. Dieter Dohr, Geschäftsführer der GHM, betont die Bedeutung der langfristigen Zusammenarbeit: „Mit der fachlichen Kompetenz und tatkräftigen Unterstützung der SHK-Fachverbände ist es gelungen, die IFH/Intherm alle zwei Jahre als wichtigsten Branchentreffpunkt zu etablieren.“ Gestützt durch ihr Engagement freue man sich darauf, die Messe als Plattform zu gestalten, die nicht nur die aktuellen Anforderungen der Branche reflektiere, sondern auch Raum für zukunftsweisende Ideen und Innovationen bieten solle. „Wir sind fest entschlossen, weiterhin einen hochwertigen und inspirierenden Treffpunkt für die SHK-Branche zu gestalten.“ Mehr Infos zu Messe gibt es hier: www.ifh-intherm.de/messe

 

Für mehr Girls' Power im Betrieb!

Die bundesweiten Aktionstage Girls' Day und Boys' Day finden in diesem Jahr am Donnerstag, 25. April, statt. Dabei steht die Berufsorientierung von Mädchen und Jungen frei von Geschlechter- und Rollenklischees im Mittelpunkt. Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse erhalten an diesem Tag jeweils Einblicke in Berufsfelder, in denen Frauen bzw. Männer bislang unterrepräsentiert sind. Bei Mädchen und jungen Frauen stehen dabei Berufe im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) im Fokus, wozu auch die Ausbildungsberufe im SHK-Handwerk gehören. Laut einer Mitteilung des Fachverbands BW beteiligten sich 2023 rund 20.000 Unternehmen und Institutionen. Sie boten über 160.000 Schülerinnen bzw. Schülern Einblicke in ihre Arbeit und Tätigkeitsfelder. Schon jetzt rufen die Verbände dazu auf, sich möglichst zahlreich mit eigenen Angeboten zu beteiligen und das Engagement über einen Eintrag im Girls' Day Radar (www.girls-day.de/Radar) bzw. Boys' Day Radar (www.boys-day.de/Radar) bundesweit sichtbar machen.

 

Kaum da - schon wieder weg?

Der ersehnte Auzubi hat seinen Vertrag unterschrieben und dann heißt es: "Nö , lieber doch nicht!" Und der Prozess beginnt von vorn. Was bringt junge Leute dazu, einen Ausbildungsvertrag vor dem ersten Arbeitstag wieder zu lösen? Dieser Frage sind Andrea Greilinger und Katja Graser in einer Interviewstudie nachgegangen, teilt das Deutsche Handwerksinstitut mit.

Die Interviews ergaben, dass Vertragslösungen vor Ausbildungsbeginn oft aus einem Sicherheitsbedürfnis heraus getroffen werden. Das klingt zunächst paradox, die Erklärung ist aber einfach: Es stand ein bevorzugtes Unternehmen zur Verfügung, aber ein weiterer Betrieb bot einen Vertrag an, der folgerichtig unterzeichnet wurde. Erst als das favorisierte Unternehmen ebenfalls ein Vertragsangebot machte, wurde der Entscheidungsprozess bei den jungen Menschen in Gang gesetzt. Und noch etwas wurde in den Interviews deutlich: Es gibt demzufolge Unterschiede in der Art der Absage und der moralischen Bewertung. Wenn eine starke Verpflichtung empfunden wurde, zum Beispiel aufgrund besonderer Bemühungen des Unternehmens im Bewerbungsprozess, wurde die Absage als besonders schwierig beschrieben. Es wurde auch festgestellt, dass Anonymität im Bewerbungsprozess das Verpflichtungsgefühl gegenüber dem Ausbildungsunternehmen mindert und somit den Prozess der Vertragslösung erleichtert. Ein intensiver und persönlicher Bewerbungsprozess sowie ein frühes Onboarding können also entscheidend dazu beitragen, dass Auszubildende auch wirklich in den Betrieb kommen.

 

Mutmacherin im Handwerk gesucht!

Aus dem Handwerk – für das Handwerk! Das Motto gilt auch 2024 für die ZUKUNFT HANDWERK, die vom 28.Februar bis zum 1. März in München stattfindet. Dabei geht es auch um die Auszeichnung "Mutmacherin 2024", die ZUKUNFT HANDWERK und die Zeitschrift "freundin" gemeinsam verleihen 

Im Fokus stehen hierbei vor allem Frauen, die sich mit einem  Karrierewechsel z. B. nach einem Studium, der Elternzeit oder einem Neustart  für eine Ausbildung im Handwerk entschieden haben. Gesucht werden aber auch Handwerksbetriebe, die Frauen bei Ihrem Schritt ins Unbekannte stark fördern. Sowohl den Mutmacherinnen als auch den unterstützenden Betrieben wird auf dem Kongress die Gelegenheit geboten, ihre Erfolgsgeschichten zu teilen und weitere Frauen für einen Job im Handwerk zu begesitern. Bewerbungen (formlos, mit gekürztem Lebenslauf, Foto, der Hintergrundgeschichte und Jahreszahlen) können bis zum 15. Januar unter mutmacherin@freundin.de eingereicht werden.

 

BEG: Wichtige Vertragsklausel im Jahr 2024

Mit dem Bundeshaushalt 2024 soll die Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG) geändert werden. Vorgesehen ist unter anderem, dass der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus von 25 auf 20 Prozent reduziert werden und zudem nur für das selbstgenutzte Wohneigentum gelten soll

In der neuen Richtlinie der BEG, die bisher als Entwurf vorliegt, sind Übergangsregelungen vorgesehen: Ausnahmsweise können bei der KfW Anträge auf Förderung auch nach dem Beginn einer Heizungssanierung beantragt werden. Außerdem gibt es eine Ausnahme von der sechsmonatigen Sperrfrist. Damit ist es möglich, einen noch bei der BAFA gestellten Antrag zurückzuziehen und einen neuen bei der KfW zu stellen.Nach Ziff. 9.2.1 der Richtlinie (ebenfalls im Entwurf) muss bei Antragstellung ab 2024 ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthält. Damit wird dokumentiert, dass die Liefer- und Leistungsverträge zur Heizungssanierung nur für den Fall geschlossen werden, dass eine Förderung gewährt wird.
Verweigert die KfW die Förderung, werden diese Verträge unwirksam. Hätten SHK-Betriebe bereits Komponenten bestellt oder eingebaut, hätten sie dadurch erhebliche Nachteile zu befürchten. Deshalb empfehlen wir, Heizungsanlagen erst dann beim Lieferanten zu bestellen, wenn der Förderbescheid der KfW vorliegt. Auch mit der Baumaßnahme selbst sollten erst begonnen werden, wenn der Förderbescheid vorliegt. 

Zudem muss der Vertrag das voraussichtliche Datum enthalten, zu dem die Maßnahme umgesetzt wird. Entsprechend der FAQ-Liste des BMWK ist es deshalb dringend angeraten eine der beiden folgenden Bedingungen in die Verträge einfließen zu lassen:

Aufschiebende Bedingung:
Dieser Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit die KfW den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.

Auflösende Bedingung:
Dieser Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung, sobald und soweit die KfW den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“ Sobald die neue Förderrichtlinie veröffentlicht ist, wird der FV  auf seiner Homepage eine ausführliche Erläuterung bereitstellen und die SHK Innung Karlsruhe - Bruchsal wird darüber informieren. Zusätzlich wird der Fachverband am 30. Januar und am 28. Februar Webinare zu der neuen BEG-Förderrichtlinie anbieten.

 

Unternehmererklärung zum Gebäudeenergiegesetz 2024

Durch die Neufassung des GEG ist eine Ergänzung der Unternehmererklärung nach § 96 GEG erforderlich. Sie  gilt für den Einbau von neuen Heizungsanlagen ab 2024. Nach dem neuen GEG ist weiterhin eine Unternehmererklärung für die Betriebsprüfung von Wärmepumpen nach § 60a sowie für die Heizungsprüfung und -optimierung nach § 60b GEG erforderlich. Da diese Maßnahmen erst ab dem 1. Oktober 2024 gelten, werden wir diese Unternehmererklärung noch rechtzeitig veröffentlichen.

 

Webinar zu Anforderungen des GEG

Mit dem Jahreswechsel hat eine Zeitenwende in der Heizungstechnik, der Ausstieg aus der rein fossil betriebenen Heizung, begonnen. Seit dem  1. Januar gilt die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit unterschiedlichen Übergangsfristen. Welche Anforderungen müssen beachtet werden, sowohl für den Betrieb als auch die Beratung von Kunden? Mit dem Webinar des Fachverbandes Baden-Württemberg am 17. Januar von 14 bis 17 Uhr erhalten Innungsmitglieder exklusive Informationen speziell für den SHK-Betrieb. Jörg Knapp, Referatsleiter Technik des Fachverbandes, stellt die wesentlichen Anforderungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes und der geplanten neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude vor, erläutert der Einzelheiten und geht auf die Konsequenzen für die SHK-Betriebe ein. Das Webinar findet über Microsoft Teams statt. Dafür wird lediglich eine Internetverbindung und ein digitales Endgerät benötigt. Es richtet sich an Meister, Techniker, Ingenieure bzw. Personen, die verantwortlich für die Planung und dem Einbau von effizienten Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energie sind, die Kunden dahingehend beraten und die Förderanträge stellen. Mehr dazu:www.fvshkbw.de/aus-und-fortbildung/seminare

Gas-Wasserstoff-Heizungen kommen auf den Markt

Wasserstoff gilt für viele Experten als der Kraftstoff der Zukunft. Mittlerweile bieten erste Hersteller Gas-Brennwertgeräte an, die den Status „100 Prozent H2-ready“ erfüllen. Auf deutsch: Sie können auch mit purem Wasserstoff betrieben werden. Das berichtet das Branchenmagazin SBZ. Sind die H2-ready-Brenner wirklich eine ganz heiße Sache?

Die neuen Gas-Brennwertgeräte vertragen schon jetzt neben Erdgas, Bio-Erdgas und Flüssiggas auch einen Anteil von bis zu 20 Prozent Wasserstoff. Sollten die Leitungsnetze dann in den 30er-Jahren auf Wasserstoff umgestellt werden, lassen sich diese Heizungen mit überschaubarem Aufwand umrüsten und weiterbetreiben. Der große Vorteil dieser Geräte besteht darin, dass sie allein durch das „H2-ready-Privileg“ die Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes erfüllen, wenn die örtliche Wärmeplanung ein Wasserstoffnetz vorsieht und der Netzbetreiber rechtzeitig einen verbindlichen Plan für die Umstellung auf den neuen Energieträger bis spätestens Ende 2044 vorgelegt hat. Zu bedenken ist allerdings, dass der Preis für Erdgas in den nächsten Jahren deutlich steigen wird. Experten erwarten zudem, dass Wasserstoff noch teurer werden dürfte als Erdgas. Erst ab Mitte der 40er-Jahre könnten die Preise für Gas und Wasserstoff gleich sein.

 

Deutschland auf Platz zwei bei der CO2-Vermeidung

Wärmepumpen boomen: Europaweit ist der Absatz von Wärmepumpen im Jahr 2022 um 39 Prozent gestiegen. Das zeigt der Marktbericht der Europäischen Wärmepumpen-Vereinigung ehpa. Mit positiven Auswirkungen für die CO2-Bilanz

Insgesamt 20 Millionen installierte Wärmepumpen vermeiden laut ehpa 52,5 Megatonnen Treibhausgasemissionen pro Jahr für den Gebäudesektor in Europa - das entspricht in etwa den jährlichen Emissionen von Griechenland. An der Spitze der Länder mit der höchsten CO2-Vermeidung steht Frankreich, gefolgt von Deutschland und Italien. Die ehpa fordert klare Signale von Seiten der Politik, um Wärmepumpen in den Mittelpunkt der Dekarbonisierungsbemühungen zu stellen und unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission fossile Brennwertkessel auslaufen zu lassen.

 

Öl und Gas haben im Ländle die Nase vorn

Auch wenn ihr Anteil leicht zurück geht, werden die meisten der rund 2,5 Millionen Wohngebäude in Baden-Württemberg mit Öl- oder Erdgas beheizt. Das hat eine aktuelle Studie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (bedw) ergeben.

38,9 Prozent der Gebäude verfügen demnach über eine Öl-Zentralheizung, weitere 24,9 Prozent über eine Gas-Zentralheizung. Der Anteil der Häuser, die Fernwärme beziehen, ist gegenüber der vorherigen Studie (2019) von 6,1 auf 5,1 Prozent gesunken. Steigerungen gab es hingegen bei den Erneuerbaren Heizungssystemen wie Wärmepumpe (von 2,6 auf 6,4 Prozent) oder Holz-/Pelletzentralheizung (von 3,6 auf 5,1 Prozent). In absoluten Zahlen und auf die 5,2 Millionen Wohnungen im Südwesten umgelegt bedeutet dies, dass rund 2,1 Millionen Wohnungen mit Gas beheizt werden, 1,7 Millionen mit Öl und eine halbe Million mit Fernwärme, da diese beispielsweise häufig in größeren Mehrfamilienhäusern zum Einsatz kommt. Wärmepumpen sind bereits in etwa einer 500.000 Wohnungen im Einsatz.

Das Durchschnittsalter der Heizungen in Baden-Württemberg liegt bei 15 Jahren und ist damit im Vergleich zu 2019 (18,3 Jahre) deutlich gesunken. Damit liegt das Land auch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, der bei rund 20 Jahren liegt. Das höchste Durchschnittsalter weisen dabei Ölheizungen mit 17,3 Jahren auf.

 

H1 - der Stoff aus dem die (Energie-)Zukunft ist

Langfristig wird Wasserstoff nicht teuer sein als Gas heute. Das geht aus einer Studie von Frontier Economics, einer der größten Wirtschaftsberatungen Europas, hervor, die im Auftrag des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V.  erstellt wurde. Darin wurden die Gesamtkosten verschiedener Energieträger für Haushalte sowie für unterschiedliche exemplarische Wärmeversorgungslösungen miteinander verglichen. Der break-even-point könnte laut den Experten in rund 20 Jahren erreicht sein

Die Endkundenpreise für grünen Wasserstoff könnten mittel- und langfristig im Bereich von Erdgas bzw. der heute geltenden Gaspreisbremse von 12 ct/kWh liegen. Vergleicht man die Gesamtkosten – also Anschaffung, Kosten für die Gebäudesanierung und Betrieb – liegt sowohl bei Einfamilien- als auch bei Mehrfamilienhäusern eine mit Wasserstoff betriebene Gastherme je nach Gebäudetyp und Effizienzklasse auf einem vergleichbaren Niveau wie eine elektrisch betriebene Wärmepumpe. Der Vergleich zeigt, dass die Kostenrelationen der Energieträger sich über den betrachteten Zeitraum verändern: Während die Endkundenpreise für klimaneutralen Wasserstoff in Deutschland bis zum Jahr 2035 voraussichtlich noch über denen für Erdgas und Biomethan liegen, könnten sie bis 2045 ein vergleichbares Niveau erreichen. Deutsche Haushaltemüssten demnach im Jahr 2035 zwischen 12 und 17 Cent pro Kilowattstunde Wasserstoff bezahlen. Der Preis für Erdgas läge (unter Berücksichtigung steigender CO2-Preise) zwischen 9 und 11 ct/kWh, und der für Biomethan bei etwa 10 bis 13 ct/kWh, je nach verwendeter Biomasse bei seiner Erzeugung. Nach 2035 könnten die Endkundenpreise für Wasserstoff sinken und sich denen von Erdgas annähern. Die Studie ist hier einsehbar: https://www.dvgw.de/h2-preise-und-kosten

 

Haushaltssperre: Förderung von Wärmepumpen bleibt!

Mehrere Medien hatten berichtet, dass nach der Haushaltssperre die Förderung von Wärmepumpen gestoppt worden sei. Doch das ist falsch, wie das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betont: "Die Förderung von Wärmepumpen wird durch die BEG umgesetzt, diese ist von der Haushaltssperre nicht betroffen." Weitere Infos zu den betroffenen Programmen hat das BAFA auf seiner Webseite (https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20231204_ktf_urteil.html) veröffentlicht.

 

Herbstversammlung der Innung: Alle Zeichen stehen auf Energie!

Es war ein klares Zeichen, dass die Mitglieder der Innung bei ihrer Herbstversammlung gesetzt haben: in herausfordernden Zeiten braucht es verlässliche Kräfte. Denn die Klimapolitik bringt Konsequenzen mit sich, die Erfahrung, Weitblick und Energie erfordern.

Zugegeben - es war keine große Überraschung: Der komplette Vorstand, die Gremien sowie Obermeister Frank Zöller und sein Stellvertreter  Yves Schmidt wurden in ihren Ämtern bestätigt. Frei nach dem Motto "never change a winning team". Ein 'Weiter so!' bedeutet das aber sicher nicht, die Akteure sind sich bewusst, dass sie es im SHK-Handwerk mit nicht zu unterschätzenden Umbrüchen zu tun haben. Es braucht neben Sachverstand auch Mut. Und: einen langen Atem, um die Aufgaben, die aus der Klimapolitik des Bundes und des Landes  resultieren, umzusetzen und zugleich die Innung zukunftsfähig zu gestalten. Frank Zöller sieht sich und seine Vorstandskollegen dafür gut gerüstet, nicht zuletzt durch das eindeutige Votum der Mitglieder. Sie allen wollen sich mit ganzer Energie ihren Aufgaben in der Innung widmen.

Doch die Energie in den eigenen Reihen ist eine Sache, das was in Sachen Energie auf die SHK-Betriebe und deren Kunden und Kundinnen zukommt, eine andere. Wie zukunftssicher sind die Stadt Karlsruhe und die Stadtwerke Karlsruhe bei der Energieleitplanung aufgestellt? Welche Möglichkeiten und Fördermasnahmen gibt es bei der energetischen Modernisierung? Claudia Zimmerling, der Geschäftsführerin der SHK Innung, war es gelungen dazu drei Fachvorträge ins Programm aufzunehmen, die mit großem Interesse verfolgt wurden und auch noch im Nachgang für "energiegeladene" Gespräche sorgten.

Die Stadt Karlsruhe hat bereits eine Strategie zur klimaneutralen Wärmeversorgung. Zumächst geht es darum eine Bestandsansalyse zu erstellen und Potenziale aufzuzeigen. Dazu sind fünf Maßnahmen geplant, wie Katharina Reinholz von der Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz - Fachbereich Klima - der Stadt in ihrem Vortrag erklärte. Die sogenannten Erneuerbaren Energien könnten künftig ein zentrale Rolle spielen, ob aus Wind, Solar und durch Geothermie gewonnen oder Wärme aus Abwasser, Flusswasser oder Abwärme von Unternehmen. "Die zentralen Aussagen unseres Energieleitplans sind, dass Karlsruhe die größten Potenziale bei der Solarenergie, der Tiefengeothermie, der oberflächennahen Geothermie und dem Aubau der Fernwärme hat", erläuterte die Expertin.

"Fakt ist: ein 'weiter so!' kann es nicht geben", erklärte sie weiter. Einen Überblick zu den Plänen der Stadt ist unter www.karlsruhe.de/energieleitplan einsehbar.

Eng verzahnt mit der städtischen Strategie sind auch die Planungen zur Fernwärme durch die Stadtwerke. Vanessa Malki, Sachgebietsleiterin Fernwärme, machte in ihrem Referat deutlich, dass es  bei diesem Thema zahlreiche Herausforderungen gibt: "Zum einen die Auflagen zur Co2-freien Fernwärme ab 2045 bzw. 2040, zum anderem gibt es seit der Ukraine-Krise ein stark gestiegenes Interesse an dieser Energieform", erläuterte die Fachfrau. Jetzt gehe es darum eine Ausbaustrategie für die kommenden zehn Jahre festzulegen. Aktuell gebe es drei Lösungsansätze: die Transformation des Netzes, die Digitalisierung  und der Aubau des bereits vorhandenen Fernwärmenetzes. Erste Ergebnisse dieser Strategien sollen 2025 vorliegen.

Die Digitaliserung ist eine wichtige Stellschraube bei den Stadtwerken: per Online-Anfrage-Tool können Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten für einen Fernwäre-Hausanschluss eroieren. Im Nachgang kommt dann ein SHK-Fachbetrieb ins Haus, um das möglich Vorgehen zu besprechen. Was aber können die Menschen sonst tun, um etwas gegen den Klimawandel zu tun? Bernhard Sauer von der Sparkasse Karlsruhe hatte dazu zahlreiche Vorschläge parat, die Handwerksbetriebe auch an ihre Kunden weitergeben können: Ob Wärmeschutz, Nachrüstpflichten, Finanzierung mit Fördermitteln oder Digitaliserung im Bauwesen. Denn, so Bernhard Sauer: "Bei der energetischen Sanierung liegt die Zukunft zu Hause!" Viel Stoff also für angeregte Gespräche rund um die vorgestellten Thematiken. Weshalb diese Innungsversammlung ein bisschen länger dauerte als gewohnt...

 

KfW stoppt Förderung zum altersgerechten Umbau

Es war ein Paukenschlag mit Nachhall: die Karlsruher Richter hatten den Haushaltsplänen der Ampelkoalition einen ordentlichen Dämpfer verpasst. Mit der Folge, dass Förderungen auf dem Prüfstand stehen. Jetzt gibt es die ersten Reaktionen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds hat die KfW-Bank die betroffenen Förderprogramme mit sofortiger Wirkung vorläufig gestoppt. Dies betrifft auch das KfW-Programm „Altersgerechter Umbau“. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Zuschüsse seien davon nicht betroffen, teilt die KfW auf ihrer Webseite mit. Wie es mit dem Programm dauerhaft weitergeht, will die Bank dort veröffentlichen, sobald Klarheit besteht:  https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen

 

Wärmepumpen: EWärmeG mit einer Neuerung

Nach Information des Umweltministeriums Baden-Württemberg gilt das EWärmeG weiterhin parallel zum neuen GEG. Das EWärmeG soll demnach so lange gelten, bis die Anforderungen nach § 71 Abs. 1 GEG zur Nutzung von mindestens 65 Prozent EE beim Einbau einer neuen Heizungsanlage gültig werden

Das bedeutet Folgendes:

  • in Gemeinden über 100.000 Einwohnern ab 1. Juli 2026
  • in Gemeinden bis 100.000 Einwohnern ab 1. Juli 2028
  • in Gemeinden, in denen eine kommunale Wärmeplanung vorliegt (in Baden-Württemberg Große Kreisstädte und kreisfreie Städte):
    Ein Monat nachdem die Gemeinde im Rahmen einer Satzung eine rechtsförmliche Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet getroffen hat

In der Übergangszeit muss im Gebäudebestand weiterhin das EWärmeG beim Einbau einer zentralen Heizungsanlage mit der Nutzung von mindestens 15 Prozent EE eingehalten werden.

Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg wurde auch das EWärmeG geändert. Eine wichtige Änderung betrifft die Anrechnung von Wärmepumpen: Der Mindestwert für Jahresarbeitszahl von elektrisch betriebenen Wärmepumpen wurde von 3,50 auf 2,50 reduziert. Als neuer Nachweis für Wärmepumpen-Hybridanlagen wurde aufgenommen: „Die Nutzungspflicht nach § 4 Absatz 1 wird auch dann vollständig erfüllt, wenn die thermische Leistung einer Wärmepumpe nach Satz 1 Nummer 1 mindestens 25 Prozent der Heizlast des versorgten Gebäudes (Gebäudeheizlast) beträgt. Maßgeblich ist die potenzielle Heizleistung bei der jeweils anzusetzenden Normaußentemperatur am Standort der Wärmepumpe und einer Vorlauftemperatur von 35 Grad Celsius.“

 

Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Als der Bundestag am 8. September 2023 die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen hat, wurde auch verlangt, die Bundesförderung für effiziente Gebäude / Einzelmaßnahmen (BEG-EM) zu ändern. Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine neue Förderrichtlinie erstellt.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 21. November dieser Richtlinie zugestimmt, die nun vom BMWK veröffentlicht wird und zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die BEG-Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert, den das Bundesverfassungsgericht am 15. November 2023 für grundgesetzwidrig erklärt hat. Zwar gilt die jetzt verhängte Sperre für den KTF nach Aussage der Bundesregierung nicht für die BEG. Trotzdem bleibt unklar, wie das Förderprogramm langfristig gegenfinanziert werden soll. Hier muss die Bundesregierung jetzt schnell Maßnahmen ergreifen. Ansonsten wird die Verunsicherung bei den Betrieben und deren Kunden nicht überwunden werden können. Die Förderung für die Heizungssanierung sowie die neue Kreditförderung wird zukünftig nicht mehr über die Bafa, sondern über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst finden Sie im Downliadcenter des Fachverbands: https://www.fvshkbw.de/download/downloadcenter

 

Den Blick über den "Tellerrand" wagen...

Was in der Gastronomie längst gang und gäbe ist, scheint bei einigen Handwerksberufen noch nicht zum "Must-have-done" zu gehören: einfach mal im Ausland zu arbeiten. Eine solche "Horizont-Erweiterung" hat für Azubis und Betriebe einige Vorteile.

Alle Informationen rund um Auslandsaufenthalte in der Ausbildung bietet das neue Service-Portal der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) an. Unter "Auslandsberatung-Ausbildung.de" finden Ausbildungsverantwortliche in Betrieben, beruflichen Schulen, Kammern und Kreishandwerkerschaften einen kostenlosen Überblick über Rahmenbedingungen, Planungsschritte und einen integrierten Stipendienfinder. Ziel der NA beim BIBB ist es, mehr jungen Menschen einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen, wie es das europäische Programm „Erasmus+“ vorsieht. Azubis, die gerne für ein Praktikum ins Ausland möchten, können sich unter https://www.meinauslandspraktikum.de/ über die Möglichkeiten und Förderung informieren.

 

Zukunftssicher auch nach GEG: Heizen mit Holz bleibt erlaubt

Das GEG mit seinen Konsequenzen hat viele beschäftigt. Gerade wenn es um das Thema Heizen mit Holz geht. Darf man oder darf man nicht? Der Gesamtverband Ofenbau und der Fachverband SHK Baden-Württemberg geben Entwarnung

Einzelraumfeuerstätten, wie z. B. Kachelöfen, Heizkamine und Kaminöfen, die die aktuellen Bundesimmissionsschutz-Vorschriften erfüllen, sind keinesfalls den Vorgaben des GEG unterworfen, wie viele irrtümlicherweise glaubten. Damit besteht Klarheit – und die Entscheidung für das Heizen mit Holz als CO2-neutralem, regenerativem Brennstoff kann zusammen mit den Kunden zukunftssicher getroffen werden. Erst kürzlich hat die EU bestätigt, dass Brennholz weiterhin als erneuerbarer Energieträger gilt. Moderne Holzfeuerstätten wie Kachelöfen, Heizkamine, Kaminöfen sind nicht nur als eigenständige Wärme-Design-Objekte beliebt. Je nach Gebäude und Möglichkeiten kann ein wasserführender Holzofen seine Wärme zum Beispiel gemeinsam mit einer Solarthermie-Anlage in einen zentralen Pufferspeicher speisen. Und auch die Kombination mit einer Wärmepumpe ist sinnvoll. Und ebenfalls zukunftssicher.

 

Ein Doppelwumms: Stadtwerke Karlsruhe räumen den SHK-Award ab

Das gab es noch nie: der SHK-Award 2023 ging erstmals an zwei Sieger, noch dazu aus demselben Unternehmen. Bernhard Keim und Dr. Markus Ulmer von den Stadtwerken Karlsruhe schnitten bei den Abstimmungen zum SHK-Award punktgleich ab.

Frank Zöller staunte nicht schlecht, als er den goldenen Preisträger-Umschlag öffnete: der Obermeister hatte zwei Namenskarten in der Hand. Bernhard Keim und Dr. Markus Ulmer, beide von den Stadtwerken Karlsruhe, wurden wegen besonderer Verdienste für die Mitglieder der SHK-Innung geehrt. Auch die Sieger guckten sich ziemlich verdutzt an, als ihre Namen genannt wurden. Beide sind der Innung und der Feier zum SHK-Award eng verbunden und waren über dieses Novum sehr erfreut.

Frank Zöller betonte in seiner Laudatio auf Dr. Markus Ulmer, Prokurist bei der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, dessen unternehmenübergreifendes Wirken. Der gebürtige Karlsruher sei stets offen für die Anliegen der SHK Innung gewesen. Lobende Worte richtete der stellvertretende Obermeister Yves Schmidt an Bernhard Keim, der bis 2022 ebenfalls den Stadtwerken Karlruhe angehörte und mit dem Award gewissermaßen für sein Lebenswerk in der SHK-Branche ausgezeichnet wurde. Der frühere Abteilungsleiter "Technischer Service" bei den Stadtwerken Karlsruhe habe immer versucht in allen Gremien die Handwerkerseite mit einzubringen. "Sie hatten immer ein offenes Ohr für uns Handwerker, wenn wir etwas für Gas oder Wasser gebraucht haben. Nichts war zu schwer für Sie, sie waren immer auf der Suche nach der besten Lösung und haben diese auch immer gefunden", hob Yves Schmidt hervor. Keim hinterlasse eine Lücke für die Betriebe der SHK Innung, aber auch die gesamte Branche. Ein Award - zwei Sieger: so geht der 'Doppelwumms' à la SHK!

 

 

Konsens zur F-Gase-Regulierung bei Wärmepumpen

Wie sollen Wärmepumpen künftig ohne fluorierte Gase als Kältemittel auskommen? Ganz ohne wird es nicht gehen, aber ein erster Schritt ist getan. Am 5. Oktober haben die europäischen Gesetzgeber im Trilog-Prozess zwischen Parlament, Rat und Kommission eine Einigung erzielt

Der Konsens auf europäischer Ebene enthält eine gute Nachricht: bereits installierte Wärmepumpen genießen Bestandsschutz. Das hat der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) jetzt mitgeteilt. Eine Pflicht, im Zuge der F-Gase-Regulierung Kältemittel oder sogar ganze Anlagen auszutauschen, wird es laut dem veröffentlichten Text nicht geben. Auch Wartung und Service bleiben möglich. Anlagen die einwandfrei laufen, dürfen auch danach unbeschränkt weiter betrieben werden. Anders sieht es bei Neugeräten aus. Hier werden erste Beschränkungen für die außen aufgestellten Monoblock-Geräte gelten: Anlagen mit einer Leistungsgröße bis einschließlich 12 kW sollen nach dem Willen der Gesetzgeber ab 2027 im Regelfall nur noch Kältemittel mit einem GWP von höchstens 150 enthalten. Ab 2032 sollen sie im Regelfall gänzliche ohne fluorierte Kältemittel betrieben werden. Ausnahmen aus örtlichen Sicherheitsgründen sollen möglich bleiben.

Die, die nicht zum Lachen in den Keller geht...

Unser Team hat Verstärkung bekommen: Vor gerade mal einem Monat hat Anke Just als Teamassistenz in der Geschäftsstelle angefangen und ist jetzt schon nicht mehr wegzudenken

Was sofort auffällt, sind ihre offene Art und ihr Lachen. Und sie hat das Talent eine freundliche Atmosphäre zu schaffen. Doch das ist nicht alles: Sie kann zupacken, sagt offen ihre Meinung und wirkt bei allem, was sie tut,  so in sich ruhend, dass wir uns schon gefragt haben, ob „Wellness“ nicht ihr zweiter Vorname ist…

Vielleicht liegt es aber auch an ihren Hobbies: Anke Just liebt Fahrradfahren, egal ob super-sportlich auf dem Rennrad oder herausfordernd auf dem Mountainbike. Eine weitere Kraftquelle: „Zeit mit Familie und Freunden verbringen“. Beruflich ist Anke – Entschuldigung: ein alter Hase. Unter anderem hat sie 20 Jahre bei Siemens gearbeitet und dort sämtliche Abteilungen durchlaufen. Nach ihrer Elternzeit startete sie wieder als Teamassistentin durch, um schlussendlich im Innungs-Team zu landen. „Mir gefällt die Arbeit sehr. Wenn ich morgens ins Büro komme, weiß ich nie, was auf mich zukommt. Es ist immer spannend“.  Was sie neben der abwechslungsreichen Tätigkeit in der Geschäftsstelle auch sehr schätzt, ist das Team: „Ich weiß, das klingt nach Lobhudelei, aber es ist wirklich so: Meine Kolleginnen sind wahnsinnig nett, wir begegnen uns auf Augenhöhe, ich kann hier so sein, wie ich bin. Das ist mir sehr wichtig“.  Es sei ja ein bisschen übertrieben gewesen, in der Stellenanzeige zu schreiben, dass ein Team aus der Hölle hier auf sie warte, lacht sie. Das Gegenteil sei der Fall. Apropos Stellenanzeige: Die hat sie sich als Andenken aufgehoben und will sie auch nicht wegwerfen. „Sie war wirklich humorvoll gemacht und hat mich so angesprochen, dass ich zu meinem Mann gesagt habe: ‚Da rufe ich sofort an, das passt für mich hundertprozentig‘ und schon beim Vorstellungsgespräch war klar: genau so ist es“. Wir sagen: „Vielen Dank für die Blumen und herzlich willkommen!“

 

BMWK schaltet Hilfeseite zum GEG

Das am 8. September 2023 verabschiedete Heizungsgesetz ist ein Regelwerk, dass es in sich hat: Zahlreiche Fristen für den Heizungstausch finden sich dort. Doch zum Start am 1. Januar gibt es vorab ein bisschen Orientierung aus Berlin...

Unter www.energiewechsel.de hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Internetseite mit umfangreichen Informationen zum GEG freigeschaltet. Die Seite enthält auch einen Heizungswegweiser. Dort kann man sich mit seinen individuellen Angaben zur Immobilie, zum Standort und zur bisherigen Heizung durchklicken, um zu erfahren, welche Vorgabe für die eigene Heizung ab 1. Januar gilt. Der Heizungswegweiser informiert auch über Optionen und mögliche Förderung und dient somit zur ersten Orientierung. Das BMWK schreibt dazu: „Der Umstieg auf Erneuerbare Energien ist gut für das Klima und schützt vor steigenden Preisen bei Gas und Öl. Erfahren Sie in unserem Heizungswegweiser, welche Schritte jetzt beim Heizen notwendig sind, warum es sinnvoll ist, die alte Gas- oder Ölheizung auszutauschen – und welche Förder- und Beratungsmöglichkeiten es gibt.“

Das SHK-Handwerk bleibt treibende Kraft im Baugewerbe

Insgesamt lassen die Zahlen der Statistiker für das Baugewerbe nur einen Schluss zu: Das Plus ist eigentlich ein Minus. Nur das SHK-Gewerk weiß sich zu behaupten

Nach den vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamtes erwirtschafteten zulassungspflichtige Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg im zweiten Quartal 5,6 Prozent mehr Umsatz als im Vorjahresquartal. Allerdings dürfte wegen der hohen Preissteigerungen insbesondere auf dem Bau und im Nahrungsmittelbereich, auch im zweiten Quartal das nominale Plus real ein Minus sein. Das teilt der baden-württembergische Handwerksverband mit.

Im Bauhauptgewerbe blieb die Frühjahrsbelebung aus, da die Betriebe lediglich ein nominelles Umsatzplus von zwei Prozent verzeichnen konnten. Im Vergleich dazu stieg der Baupreisindex im Wohnungsbau im gleichen Zeitraum um 7,3 Prozent aufgrund der stark gestiegenen Material- und Energiekosten.

Auch im Ausbaugewerbe dürfte die Situation real im Minus gelegen haben. Zwar fiel das nominale Plus laut nach Angaben des Statistikamtes mit 7,3 Prozent hoch aus. Aber die Preisentwicklung bei den Ausbauarbeiten lag bei über zehn Prozent. Der Gewerbezweig Klempner; Installateur und Heizungsbauer lag hier mit einer Umsatzsteigerung von 7,2 Prozent im Vergleich zu 2022 fast genau im Durchschnitt.

Insgesamt dürfte das Handwerk in Baden-Württemberg im ersten Halbjahr rund 58 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaftet haben. Das sind rund sieben Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2022.

Alle Entwicklungen gibt es beim Statistischen Landesamt unter: https://www.statistik-bw.de/HandwBauwirtsch/Handwerk/hwGWZ-r21.jsp

 

Reform des GEG passiert den Bundestag

Das Gebäudeenergiegesetz hat in vielerlei Hinsicht das Zeug dazu in die Geschichtsbücher einzugehen: seine Novellierung wurde lange diskutiert, ist heiß umstritten und gehört in seinen Auswirkungen zu den teuersten Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Heute Mittag wurde es mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen im Bundestag beschlossen.

Angesetzt waren 70 Minuten für die zweite und dritte Lesung des Gesetzes. Dass daraus über 120 Minuten wurden, lag an zahlreichen Wortbeiträgen und Zwischeninterventionen, die übrigens im Nachgang von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau eventuell mit Ordnungsmaßnahmen belegt werden könnten. All' das verdeutlicht die Brisanz um diese Reform. Die vorgebrachten Argumente sind bereits bekannt, insofern trat in den Beratungen auch nicht wirklich Neues zu Tage, wie ein paar Zitate verdeutlichen:

Einige Stimmen über die Fraktionen hinweg...

Katharina Dröge, Bündnis 90/ Grüne: "Wir schaffen mit diesem Gesetz Sicherheit für das Handwerk, das eine große Qualifizierungsoffensive gestartet hat."

Matthias Miersch, SPD: "Wir haben an vielen Stellen das Gesetz nachgebessert und mit einer Struktur versehen, damit die Komunen mit ihrer Wärmeplanung 2026 bzw. 2028 den Bürgern wiederum eine Struktur geben."

Marc Bernhard, AfD: "Das Gesetz nutzt weder dem Klima noch den Menschen."

Christian Dürr,  FDP, verwies auf die in die Reform eingearbeitete Technologieoffenheit: "Der Bundestag darf sich nicht anmaßen zu entscheiden, welche Heizung in welchen Keller gehört. Das wissen die Menschen selbst."

Dietmar Bartsch, Linke: "Das Gesetz ein kommunikatives und klimapolitisches Desaster."

Wirtschaftsminister Robert Habeck: "Das Gesetz schafft Rechtssicherheit und sorgt für soziale Ausbalancierung."

Verena Hubertz, SPD: "Das Gesetz ist praxistauglich: Wir haben bei der Klimawende nicht nur einen Weg, wie wir dahin kommen. Denn das Land ist unterschiedlich."

Lukas Köhler, FDP: "Wir haben eine Verantwortung, dass wir Klimaschutz sinnvoll umsetzen. Das Gesetz ist gut geworden und das Ergebnis zählt."

Dr. Jan-Marco Luszak, CDU: "Sie, die Regierung, sagen, dass die Debatte mit der Verabschiedung des Gesetzes beendet sei. Alle Experten sagen: 'die nächsten Reformen kommen hinterher' und damit die nächsten Debatten. Die Lücken in dem Gesetz sind so groß wie Scheunentore."

Und Timon Gremmelt von der SPD bemerkte abschließend: "Einen Nobelpreis für gute Gesetzgebung wird die Ampel sicher nicht bekommen. Aber wir haben Planungssicherheit für Handwerk und Heizungsindustrie geschaffen." 

Noch mehr zum Nachgucken bzw. Nachlesen:

In der Mediathek des Bundestages liegt die Debatte in voller Länge vor. Und auch, wenn vieles schon bekannt ist, sehenswert (und stellenweise durchaus unterhaltsam) ist die 120. Plenarsitzung trotzdem: https://www.bundestag.de/mediathek/plenarsitzungen?videoid=7557102#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTU3MTAy&mod=mediathek

Am Ende stimmten 399 Abgeordnete für das Gesetz, 275 dagegen, fünf enthielten sich.

Hauptkritikpunkte an der Novellierung waren die hohen Kosten, die entstehen würden. Das Handelsblatt hat aufgeschlüsselt, dass bis zum Jahr 2028 auf die Bürger jährliche Kosten von mehr als 9,15 Milliarden Euro für den Einbau neuer Heizungen zukommen werden. Für die Wirtschaft sollen es im selben Zeitraum rund 2,7 Millarden Euro sein. Diese Zahlen veröffentlichte das Blatt noch vor der Sommerpause des Parlaments und berief sich dabei auf den überarbeiteten Gesetzentwurf. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/geg-heizungsgesetz-kostet-die-buerger-jaehrlich-bis-zu-9-2-milliarden-euro/29230350.html

Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes sind bereits bekannt: Ab Januar 2024 soll  jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden, bestehende Heizungen sollen weiterlaufen bzw. repariert werden können. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung. Dreh- und Angelpunkt für bestehende Heizungen soll eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Erst wenn diese vorliegt, sollen die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude gelten. Hausbesitzer können dann entscheiden, was sie machen. Den kompletten Wortlaut finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006875.pdf

Ende gut - alles gut?

So ganz "vom Tisch" ist das Gesetz allerdings nicht. Zunächst wird es an den Bundesrat zur Prüfung weitergeleitet, sollte er Einspruch erheben, muss der Bundestag sich erneut mit dem GEG beschäftigen. Nach abschließender Klärung wird das Gesetz dann dem Bundespräsidenten vorgelegt. Auch er prüft: Ist das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen und mit dem Grundgesetz vereinbar? Sollte er Einwände haben, könnte er das Gesetz ablehnen. Und dann ist da noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Wir erinnern uns: Anfang Juli  hatte es über den Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann entschieden, der eine zu geringe Beratungszeit moniert hatte, woraufhin das Gesetz nicht wie geplant vor der Sommerpause verabschiedet werden konnte. Thomas Heilmann hatte aber nicht nur einen Eileintrag, sondern auch einen Hauptsacheantrage gestellt: Inhaltlich geht es (wie beim Eilantrag) darum, dass Heilmann seine und die Rechte anderer Bundestagsabgeordneter durch kaum bzw. zu kurz durchgeführte Beratungen verletzt sah. Der Hauptsacheantrag ist in Karlsruhe noch nicht entschieden, das soll erst im Sommer 2024 geschehen. Was wiederum bedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht sich auch nach dem Inkrafttreten des GEG zum 1. Januar 2024 damit erneut beschäftigen könnte.

 

 

Opposition scheitert: GEG kann am 8. September beschlossen werden

Das Gebäudeenergiegesetz - das in seinen Auswirkungen als eines der teuersten in der Geschichte der Bundesrepublik gilt - soll wie geplant am 8. September im Bundestag beraten und beschlossen werden. Die Oppositionsparteien hatte quasi in letzer Minute versucht die Aussetzung zu beantragen. Das Votum der Koalition eindeutig: Es bleibt wie geplant.

Es ist zumindest ungewöhnlich, wenn in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause Änderungsanträge zur parlamentarischen Geschäftsordnung eingehen. Üblicherweise gehört diese Zeit den Aussprachen und Beschlüssen zu diversen Etats. Die Fraktionen von CDU/CSU, der AfD sowie der Linken hatten jedoch Anträge eingebracht, um die Beschlussfassung des GEG doch von der Tagesordnung der 120. Sitzung des Deutchen Bundestags zu streichen. Der Opposition ging es darum mehr Zeit für Beratungen zu haben und gegebenenfalls weitere Änderungen in das Gesetzs einzubringen. Ohne Erfolg: Die Koaltionsfraktionen stimmten einheitlich für die Beibehaltung der Tagesordnung. Es sei für weitere Beratungen in der Sommerpause genug Zeit gewesen, erklärte die Parlamentarischen Geschäftsführer*innen von SPD, Grünen und FDP in ihren Wortmeldungen. Die sitzungsfreie Zeit - die Sommerpause ist ja kein Urlaub - hätte Jeder und Jede nutzen können, um sich intensiv mit dem GEG zu beschäftigen und Änderungsanträge zu formulieren.

Wir brauchen Klarheit!

Einig waren sich alle Parteien hingegen, dass nunmehr endlich Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger, das Handwerk, die Kommunen und die Hersteller herrschen müsse.Wie geht es jetzt weiter? Es besteht für die Parteien der Opposition immer noch die Möglichkeit vor dem 8. September Änderungsanträge zum GEG einzubringen. Die Frage wäre, ob diese angenommen oder abgelehnt würden. Im Falle einer Ablehnung würde das Gesetz in zweiter und dritter Lesung erst beraten und dann beschlossen werden und könnte fristgerecht zum 29. September dem Bunderat vorgelegt werden. Sollte den Anträgen stattgegeben im Bundestag stattgegeben werden, müsste die gewünschten Änderungen wiederum beraten werden und Eingang in den Gesetzestext finden.

 

 

Markt für Pelletheizungen bricht ein

Der Run auf Kaminöfen und Pelletheizungen ist vorbei - die Absatzprognose für dieses Jahr ist in weite Ferne gerückt.Verbraucherinnen und Verbraucher setzen jetzt auf fossil betriebene Heizsysteme. Als Grund dafür sehen Experten die Verunsicherung rund um das GEG, das nach der Sommerpause verabscheidet werden soll.

Noch ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht in trockenen Tüchern, da schaffen Bürgerinnen und Bürger bereits Fakten: Die Bestellungen für fossile Heizungen steigen, genaue Zahlen für Baden-Württemberg liegen dem Fachverband SHK Baden-Württemberg jedoch nicht vor. 

Hingegen ist die Nachfrage bei den Pelletheizungen deutlich zurückgegangen. "Der Markt ist zum Teil komplett eingebrochen", sagt Anna Katharina Sievers vom Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband und dem Deutschen Pelletinstitut. "Unsere Absatzprognose 2023 wird nach derzeitigem Stand nicht erreicht werden." Hierbei ging der Verband von über 740.000 Pelletkesseln und -öfen aus.

Heizen mit Holz - der Sicherheitsanker?

Ähnlich sieht es bei den Kaminöfen aus: auch hier sind die Verkaufszahlen laut Branchenkennern gesunken. Bislang galt diese Heizungsform als eine Art "backup" für Verbraucherinnen und Verbraucher für den Fall, dass Öl und Gas knapp werden könnten. Bundesweit gibt es etwa rund zehn bis zwölf Millionen Kaminöfen, circa 8,5 Millionen davon sind laut Klaus Egly, dem ersten Vorsitzenden des Bundesverbands Brennholzhandel und Brennholzprodukte, in Betrieb. Nur wenige Menschen heizten aber ausschließlich mit Holz, für die allermeisten sei es eine zusätzliche Wärmequelle. "Wenn überhaupt, kommt eine Heizungsanlage mit Scheitholzkessel - als Ersatz für eine bestehende Heizungsanlage - wohl nur im ländlichen Raum in Frage", erklärt Egly.

Deutlich Kritik übt der Geschäftsführer des Pellet-Verbands und des Instituts Martin Bentele mit Blick auf das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - auch Heizungsgesetz genannt: "Die Bundesregierung hat damit bewirkt, dass Öl- und Gasheizungen dieses Jahr wieder Hochkonjunktur haben".

Verbände fordern verlässliche Förderungen

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV), die Initiative Holzwärme (IH) sowie der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) die Politik auf, möglichst schnell verlässliche Rahmenbedingungen für holzbasierte Heizsysteme zu schaffen. Die durch die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz verursachte und seit Monaten anhaltende Hängepartie und die damit einhergehende Verunsicherung der Verbraucher sowie der gesamten Wertschöpfungskette trügen zur weiteren Schwächung der deutschen Wirtschaft bei. Diese Entwicklung gelte es so schnell wie möglich zu beenden.

Förderung an Marktrealitäten ausrichten

Konkret fordern die Verbände die Politik auf, der bestehenden Verunsicherung im Markt durch eine attraktive und verlässliche Förderkulisse entgegenzuwirken. Insbesondere fordern sie die Anhebung der maximal förderfähigen Kosten auf mindestens 45.000 Euro. Der GEG-Entwurf sieht eine Halbierung der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 Euro auf 30.000 Euro vor. Dies führt bei Investitionen ab ca. 40.000 Euro für den Kauf und Einbau einer neuen Heizung auch bei einem Fördersatz von 50 Prozent zu einer Reduzierung der absoluten Förderbeträge gegenüber der heutigen Regelung. De facto liegt die Investition in eine Holz- und Pellet-Zentralheizung im Schnitt bei mindestens bei 40.000 Euro, je nach technischer Ausstattung und erforderlichen Umfeldmaßnahmen können auch Investitionskosten bis zu 60.000 Euro entstehen.

Darüber hinaus setzen sich BDH, DEPV, Initiative Holzwärme und ZVSHK für ein möglichst zeitnahes Inkrafttreten des neuen Förderregimes ein. Um bis zum Starttermin am 01.01.2024 keinen Stillstand im Markt auszulösen bzw. den bestehenden zu überwinden, solle ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt werden. Dieses Wahlrecht solle es den Bürgerinnen und Bürgern erlauben, sich für die jeweils besseren Förderbedingungen – auch nachträglich – zu entscheiden.

 

Fakten, Fakten, Fakten: Entzaubern Sie die größten Wärmepumpen-Mythen!

Die Klimaschutzbemühungen von Häuslebauern- und besitzern nehmen Fahrt auf: In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Menschen in Deutschland für eine Wärmepumpe entscheiden. Trotzdem gibt es bei potentiellen Kundinnen und Kunden immer noch eine gewisse Unsicherheit - es kursieren einige Mythen zu dieser Heiztechnologie. Die wichtigsten haben wir kurz zusammengefasst

  • Mythos 1: Wärmepumpen eignen sich nur für Neubauten oder komplettsanierte Gebäude: Das ist nicht richtig, aber eine der Legenden, die sich am hartnäckigsten hält.
  • Mythos 2: Wärmepumpen funktionieren nur mit einer Fußbodenheizung: Falsch! Richtig ist, dass Wärmepumpen mit Flächenheizungen wie Fußboden-, Wand- oder Deckenheizungen am effizientesten laufen. Doch auch mit konventionellen Heizkörpern funktionieren Wärmepumpen einwandfrei.
  • Mythos 3: Wärmepumpen funktionieren nicht bei kalten Temperaturen: Stimmt nicht.„Wärmepumpen können auch bei Minustemperaturen im zweistelligen Bereich das Haus aufheizen“, sagt Yves Schmidt, Wärmepumpen-Experte der SHK Innung Karlsruhe - Bruchsal. Ein Ausfall ist bei diesen Temperaturen ausgeschlossen, selbst ein komplett ungedämmtes Haus wird im Winter warm.
  • Mythos 4: Wärmepumpen belasten das Stromnetz vor Ort: Auch das ist nicht korrekt.
  • Mythos 5: Mit Wärmepumpen zu heizen, ist viel zu teuer: Dise Verallgemeinerung trifft nicht zu. Denn hier spielt die Betrachtung der Gesamtkosten eine entscheidende Rolle. Zwar ist der Preis beim Kauf von Wärmepumpen deutlich teurer als etwa der von Gasheizungen. Aber: Der Staat gewährt eine hohe finanzielle Förderung. Außerdem hängt die Wirtschaftlichkeit einer Heizung  nicht nur vom Anschaffungspreis ab, sondern durch die Lebensdauer von zumindest 20 Jahren vor allem von den Betriebskosten. Und die sind bei gut geplanten Wärmepumpen meist günstiger als bei Gas- oder Ölheizungen.
  • Mythos 6: Wärmepumpen sind viel zu laut: Auch das gehört ins Reich der Legenden.Grundsätzlich: Erdwärmepumpen und Grundwasserwärmepumpen sind praktisch nicht hörbar. Nur bei Luftwärmepumpen verursacht der Ventilator Geräusche. In den vergangenen Jahren haben die Wärmepumpenhersteller den Geräuschpegel ihrer Geräte immer weiter verringert.
  • Mythos 7: Wärmepumpen bringen nichts für das Klima. Doch, genau das tun sie: Der Hauptteil der Wärme kommt klimaneutral aus der Umwelt.

Wer sich ausführlich mit den Mythen beschäftigen möchte, hier ein entsprechender Link: https://www.tga-fachplaner.de/meldungen/zukunft-altbau-waermepumpen-die-7-groessten-mythen-im-faktencheck

 

 

SHK-Branche verzeichnet ein Umsatzplus von neun Prozent - Haupttreiber ist die Gebäudetechnik

Die Zahlen sprechen für sich: Der Gesamtumsatz des Wirtschaftsbereichs Haus- und Gebäudetechnik lag 2022 bei 74,4 Millionen Euro. Das entspricht einer Steigerung von neun Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr.

Der Austausch von Heizungen ist hierbeit der relevanteste Umsatztreiber: mit einem Plus von 11,1 Prozent und einem Umsatz von rund 47 Millionnen Euro lag der Bereich Heizung, Lüftung, Klima und Gebäudeautomation über der Umsatzsteigerung der Gesamtbranche und ist damit der Umsatztreiber für das Jahr 2022.

Schwächer entwickelte sich der Bereich Sanitär. Hier lag die Umsatzsteigerung mit 5,6 Prozent unter dem Branchendurchschnitt. Der Umsatz in diesem Bereich betrug 27,5 Millionen Euro. Sanierungsmaßnahmen, die als energetisch weniger relevant und nicht zeitkritisch eingestuft wurden, wurden vielfach zurückgestellt. Dies betraf insbesondere den Bereich Badsanierung. Wirtschaftliche Unsicherheiten und steigende Kosten haben viele Sanierungswillige zu diesem Schritt bewogen. Trotz des schwierigen konjunkturellen Umfelds und der großen Unterschiede innerhalb der Branche konnte die Haus- und Gebäudetechnik auch im vergangenen Jahr  ihren Umsatz steigern und die positive Entwicklung fortsetzen. Die Gründe hierfür liegen zum einen in der gestiegenen Nachfrage. Zum anderen sind die Material- und Rohstoffpreise deutlich gestiegen und bilden sich in den Umsätzen mit ab.

Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung: Obwohl die Zahl der Unternehmen in der Branche leicht rückläufig ist, haben die Unternehmen zahlreiche neue Arbeitsplätze geschaffen und die Zahl der Beschäftigten ist im Jahr 2022 nochmal um rund 3000 gestiegen. Im Jahr 2022 gab es 49 800 Unternehmen (- 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr) und 543 000 Beschäftigte (+ 0,5 Prozent).

Eine Prognose für 2023 und weitere Details finden Sie hier: SHK-Marktdaten - SHK-Branche: Heizungssparte bleibt Haupttreiber der Umsatzentwicklung (sbz-online.de)

 

 

Luft-Luft-Wärmepumpe wieder förderfähig!

Es gab noch im Frühjahr einige Diskussionen, jetzt aber ist klar: Luft-Luft-Wärmepumpen sind wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen worden. Damit können sie nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert werden. Und das gilt sogar rückwirkend zum 1. Januar 2023.

Als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft-Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie wird der FGK-Status-Report 60/Version 2 Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG rückwirkend zum 1. Januar 2023 akzeptiert. Darüber hinaus wurde mit der aktualisierten Fachunternehmererklärung klargestellt, dass für Luft-Luft-Wärmepumpen, die als Inneneinheiten Sekundärluftgeräte einsetzen, kein hydraulischer Abgleich erforderlich ist. Luft-Luft-Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen zwischen 4 und 5 sind energieeffiziente Heizgeräte – sowohl für Neubauten als auch für eine einfache Nachrüstung im Bestand. Grundsätzlich sind diese Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen nach der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ vom 9. Dezember 2022 förderfähig. Im Februar 2023 kam es jedoch wegen Unklarheiten bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle dazu, dass die Geräte vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gestrichen wurden. Mehr dazu unter: https://www.dgwz.de/bafa-luft-luft-waermepumpen

 

Immobilienmarkt: Der Energieausweis ist wichtiger als die Lage

Die Novelle des GEG mit dem viel diskutierten Aus für neue fossile Heizungen ist noch längst nicht beschlossen und doch hat es den deutschen Immobilienmarkt nach Ansicht von Branchenkennern längst umgekrempelt: Die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes wirD künftig deutlich mehr als bisher in die Bewertung einfließen – der Bestand steht damit vor einer Neubewertung.

Die Bereitschaft der Eigentümer in die energetische Ertüchtigung ihrer Gebäude zu investieren ist allerdings  trotzdem gering. Auch, wenn sich am Markt für die Käufer wenig ändert - die Kosten für den Immobilienerwerb bewegen sich weiter in schwindelerregenden Höhen und die Nachfrage dürfte sich daher kaum erholen. Die Anbieterseite kann bei ungenügend modernisierten Bestandsimmobilien bald deutlich weniger Rendite erzielen. Für sie rechnet es sich derzeit auch nicht, vor dem Verkauf des Gebäudes auf dem Markt in den energetischen Zustand des Gebäudes zu investieren. 71 Prozent der befragten Immobilienfachleute rechnen nicht damit, dass die Immobilieneigentümer genügend in bauliche Maßnahmen investieren werden, um die Energiesparziele im Gebäudesektor zu erreichen das geht aus einer Befragung von Experten des BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) vom April 2023 hervor.

Den ganzen Artikel zu Hintergründen finden Sie hier: „Energieausweis! Energieausweis!“ statt „Lage! Lage!“ – Immobilienmarkt und Heizenergiedebatte - BauInfoConsult

Die zugrunde liegende Befragung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung finden Sie hier: BBSR - Forschung - BBSR-Expertenpanel Immobilienmarkt (bund.de)

 

 

Robert Habeck wirbt für das klimarelevante Handwerk

Handwerksberufe sind die Wegbereiter für das Gelingen der Energiewende - das ist die Überzeugung von Wirtschaftsminister Robert Habeck.

Wer einen Beitrag zu Klimaschutz und Transformation leisten wolle, der könne eine Ausbildung im Handwerk machen, sagte der Grünen-Politiker heute, wie die ZEIT schreibt. "Wir brauchen Handwerkerinnen und Handwerker, um die Solaranlagen zu installieren, die Dächer zu sanieren, die Häuser zu sanieren, um Wärmepumpen oder andere Techniken einzubauen". Aktuell würden Handwerker zwar hoch geschätzt, Schulabgänger entschieden sich dann aber doch häufig dagegen, mit den Händen zu arbeiten. Laut Habeck hat die Politik den Stellenwert des Handwerks erkannt. Mit Bürokratie und Fachkräftemangel gebe es derzeit offensichtliche Probleme, die auch politisch angegangen werden müssten. Zugleich warb der Wirtschaftsminister für mehr Vertrauen in die Erfahrung der Handwerker - "wenn also Meisterbetriebe sagen, das hält schon". Ein gestern veröffentlichter Beitrag der Heinrich-Böll-Stiftung bringt es auf den Punkt: "Nach Jahren einer Selektivblindheit für das Handwerk ist Deutschland jetzt darauf angewiesen, dass Politik, Handwerksorganisationen, Wissenschaft, Medien und Zivilgesellschaft das Handwerk sichtbar machen und unterstützen. Die Energiewende braucht Hand(-in-Hand)werk".

Ein lesenwerter Beitrag, den wir Ihnen gerne ans Herz legen möchten: https://www.boell.de/de/2023/07/12/die-energiewende-braucht-hand-handwerk

 

Keine grundlegende Erneuerung des GEG

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat sich kurz vor der Sommerpause nochmal eine Neuregelung des sogenannten Heizungsgesetzes gewünscht. Mit ihrem Antrag ist sie nach rund eineinhalbstündiger Debatte jedoch gescheitert. Zum Gesetzesinhalt wurde wenig gesagt...

Morgen geht der Bundestag in die Sommerpause, heute sollte in 3. Lesung das Gebäudeenergiegesetz beschlossen werden. Dem hatte das Bundesverfassunggericht in Karlsruhe am Mittwoch Abend nach einem Eilantrag des Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann (CDU) eine Absage erteilt.

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hatte daraufhin gestern Abend noch einen Antrag unter dem Titel "Beschluss des Bundesverfassungsgerichts respektieren – Rechte des Deutschen Bundestages achten – Neustart beim Heizungsgesetz einleiten" auf die Tagesordnung gesetzt. Die Debatte darum geriet zu einer Generalabrechnung zwischen der Ampelkoalition und den Oppositionsparteien. Vielfach war von Missachtung, Respektlosigkeit, Debattenverweigerung und Ignoranz auf beiden Seiten die Rede, es wurde zum Teil auch lautstark diskutiert.

Keine neuen Inhalte

Nur: die im CDU-Antrag vorgebrachten Forderungen zu einem - Zitat: "grundlegenden Neustart beim Gebäudeenergiegesetz" und der Idee "ein neues Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung zu
harmonisieren" wurden lediglich am Rande gestreift. Selbst die größte Oppositionfraktion im Bundestags als Antragstellerin nannte keine konkreten Änderungswünsche. Fraktionschef Friedrich Merz erklärte lediglich: "Wir haben jetzt die Gelegenheit das Gebäudeenergiegesetz in allen seinen Facetten zu diskutieren." Die Abgeordnenten der Ampelfraktionen verteidigten den Gesetzentwurf als gut, ausgewogen und klimagerecht - das Gesetz solle in seiner bislang gültigen Form im September verabschiedet werden.

Änderungen möglich, aber nicht wahrscheinlich

Nach der 90-minütigen und stellenweise hitzigen Debatte wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Friedrich Merz hatte bereits im Vorfeld erklärt, er gehe davon aus, dass die Ampelkoaltion das Gesetz noch einmal ändern werde. Auf Anfrage der SHK-Innung Karlsruhe - Bruchsal erklärte ein Sprecher des Ausschusses für Klimaschutz und Energie in Berlin: "Es steht jedem und jeder Abgeordneten frei den Gesetzentwurf in der Sommerpause zu diskutieren und anschließend Änderungsanträge in den Bundestag einzubringen. Stand der Dinge ist aber akutell, dass das Gebäudeenergiegesetz am 20. oder 21. September in 3. Lesung verabschiedet wird."

Muss das BVErG nochmal ran?

Das politische, aber auch das juristische Tauziehen geht weiter. Das oberste Gericht in Karlsruhe wird noch abschließend entscheiden, ob die Rechte der Bundestagsabgeordneten durch das hohe Tempo im Gesetzgebungsverfahren verletzt worden sein könnten.  Das hätte Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren der Zukunft. Beim Gebäudeenergiegesetz sieht es so aus: Wenn es beschlossen worden ist, sind weitere Klagen dagegen möglich. Dann müssten sich die Karlsruher Richter auch mit den inhaltlichen Fragen des Gesetzes beschäftigen.

 

 

 

 

Vorläufiger Stopp für das GEG

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat gestern Abend einem Eilantrag aus der CDU-Bundestagesfraktion stattgegeben und das sogenannte Heizungsgesetz vorerst gestoppt. Vom Tisch ist das Gebäudeenergiegesetz damit nicht. Nach der Sommerpause soll entscheiden werden.

Laut dem höchsten deutschen Gericht darf die für morgen geplante zweite und dritte Lesung für das Gesetz nicht stattfinden. Gestern Abend teilte das Gericht mit: „Der Antragsteller, ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sieht sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt. Sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat in der Sache Erfolg.“

Der seit Monaten intensiv diskutierte Gesetzentwurf zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“, kann also nicht - wie geplant - noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Laut Bundesverfassungsgericht  kann das Gesetz aber trotzdem noch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es müsse nur im Juli noch eine Sondersitzung abgehalten werden. Weiter heißt es aus Karlsruhe: „Unter den besonderen Umständen des Einzelfalls überwiegt das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich verzögert.“ Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fiel mit 5 : 2 Stimmen.

Heute haben sich die Spitzen der Ampelkoaltion beraten, wie weiter vorgegangen werden soll. Als erste trat Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Grüne vor die Presse. Die Fraktionsspitzen seien sich einig, so die Grünenpolitikerin, den Gesetzentwurf regulär auf die Tagesordnung des Bundestages in der ersten Septemberwoche zu setzen. Eine  Sondersitzung in der Sommerpause werde es mit Rücksicht auf den parlamentarischen Prozess und der - so wörtlich: "aufgheizten Diskussion" nicht geben. Katharina Dröge erklärte weiter: "Wir haben großen Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts" und betonte weiter, dass der Spruch aus Karlsruhe sich nicht gegen den Gesetz an sich richte, sondern lediglich gegen den parlamentarischen Entscheidungsprozess. "Das Gesetz ist gut und das Gesetz bleibt so", stellte sie abschließend fest. Christian Dürr, Fraktionsvorsitzender der FDP, erklärte: "Der Gesetzentwurf ist fundamental verändert worden, das ist ein Novum. Die Parlamentarier müssen demzufolge genügend Zeit haben sich gründlich in die Thematik einzuarbeiten. Dieser Hinweis kam aus Karlsruhe und den haben wir in den Fraktionen gerne aufgenommen". Die Bevölkerung habe einen Anspruch darauf, dass die Regierung sorgfältig arbeite.

Ins Rollen gebracht hatte die Angelegenheit der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann aus Berlin. Nach seiner Meinung sei wegen der Eile in dem Gesetzgebungsverfahren den Parlamentariern nicht ausreichend Zeit geblieben, um konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets aufzuzeigen und zu ändern. Durch das Gesetzgebungsverfahren seien seine Rechte als Abgeordneter erheblich verletzt worden, so Heilmann.

Frank Zöller, Obermeister der SHK Innung Karlsruhe – Bruchsal, lobt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Es ist ein klares ‚Ja‘ zu geordneten parlamentarischen Verfahren und ein ebenso klares ‚Ja‘ zum Klimaschutz.  Das, was wir alle in den vergangenen Monaten bei den Diskussionen und Beratungen zum Gebäudeenergiegesetz mitansehen mussten,  hat uns immens verunsichert. Das gilt für die SHK-Handwerksbetriebe, die schlussendlich das Gesetz ja umsetzen müssen, genauso wie für die Bürgerinnen und Bürger. Das sogenannte Heizungsgesetz ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zum Klimaschutz. Das Gesetzvorhaben ist hochkomplex und wird uns alle über Jahre hinweg beeinflussen. Deshalb muss hier mit größter Sorgfalt gearbeitet werden. Ich gehe davon aus, dass alle Beteiligten in Berlin ihr Handwerk beherrschen und ein Gesetz auf den Weg bringen werden, das dem selbst gesetzten Anspruch umfänglich gerecht wird. Dazu gehört übrigens auch für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen."

 

 

 

 

Wärmemarkt aus Sicht des SHK-Handwerks – eine Übersicht

Auf einer speziellen Internetseite des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima finden Verbraucher und Verbraucherinnen, Auszubildende und Weiterbildungsinteressierte relevante Informationen und Links zur aktuellen Situation auf dem Wärmemarkt aus Sicht des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks.

Das SHK-Handwerk ist sich einig: Die Umsetzung der klimapolitischen Ziele kann nur durch eine mit ausreichendem Vorlauf umgesetzte und damit planbare sozialverträgliche und praktikable Ausgestaltung erreicht werden. Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Kunden des Handwerks als Hausbesitzer bzw. als Betreiber von Heizungsanlagen dürfen nicht überfordert werden und auch Verbrauchseffizienz und Wirtschaftlichkeit können als wichtige Stellgrößen nicht vernachlässigt werden. Die Ralität sieht leider anders aus - nahezu täglich sorgen variierende Statements für Unsicherheit. Angesichts einer kaum überschaubaren Anzahl an Meldungen und Meinungen zum „Heizungsgesetz“, dem "Heizhammer" oder  zur „Wärmepumpe“ braucht es Orientierung. Auch Lieferengpässe und die Fachkräftesituation tragen nicht gerade zu einer Vereinfachung des hochkomplexen Themas bei. Deshalb bietet die neu geschaffene Seite Handwerkern Material, um die Situation auf dem Wärmemarkt besser einschätzen und darstellen zu können: www.zvshk.de/themen/waermemarkt

 

Verkauf von Wärmepumpen ungebrochen: Steigerungen um mehr als 100 Prozent

Fast 100.000 Wärmepumpen wurden in den ersten drei Monaten des Jahres 2023 verkauft. Die Steigerung gegenüber dem noch stärker von Lieferengpässen geprägten Vorjahrsquartal beträgt inklusive Trinkwasser-Wärmepumpen 122 Prozent. Bei Heizungs-Wärmepumpen betrug das Wachstum etwa 111 Prozent.

Diese Angaben hat der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) Ende April in Berlin veröffentlicht. „Der sprunghafte Anstieg der Absatzzahlen der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Technologie insbesondere auch in Altbauten mit oder ohne Flächenheizung gut angenommen wird. Die Technologie ist längst in der Breite des Bestands angekommen und wird dort unzweifelhaft zur zentralen Schlüsseltechnologie der Wärmewende“, so Paul Waning, Vorstandsvorsitzender des BWP. Die Branche stelle fest, dass das Interesse an Klimaschutz und erneuerbaren Technologien ungebrochen weiter groß ist. Dennoch sei die öffentliche Debatte von einer starken Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher geprägt. Die Branche appelliere daher für eine Versachlichung der aktuellen politischen Debatte. Mehr Informationen dazu: https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/waermepumpen-hochlauf-die-branche-liefert/#content

Sanitär- und Heizungsbauer-Handwerk mit positiver Bilanz 2022

Nominales Umsatzwachstum liegt bei 8,7 Prozent – hohe Nachfrage beim Heizungsbau – Entwicklung beim Bäderbau eher verhalten – Fachkräftebedarf steigt weiter

Die 48.900 Betriebe des Sanitär- Heizungs- und Klimahandwerks in Deutschland haben mit mehr als 392.000 Beschäftigten im vergangenen Jahr einen Gesamtumsatz von 57,5 Milliarden Euro erwirtschaftet. Darin eingerechnet sind auch die Umsatzzuwächse der drei kleineren Gewerke, die der Klempner, Behälter- und Apparatebauer und der Ofen- und Luftheizungsbauer. Das entspricht einem nominalen Umsatzwachstum von  plus 8,7 Prozent von 2021 auf 2022. „Blickt man auf die Preissteigerungs- und Inflationsraten können wir real eher von einem Nullwachstum ausgehen“, betont Helmut Bramann, Geschäftsführer des Zentralverbandes SHK.

Aktuelle Umfragen der Berufsorganisation zeigen, dass das klimapolitisch, gesellschaftlich und medial befeuerte Thema Heizung in den vergangenen Monaten die Kundenanfragen bei den Sanitär- und Heizungsbetrieben im Land dominiert. Dies gehe zwangsläufig aktuell zu Lasten der Nachfrage nach neuen Bädern. Auch steigende Bauzinsen und Baukosten sowie fehlende oder geringe Förderanreize für den altersgerechten Badumbau verstärkten die sinkende Badnachfrage. Auch wenn grundsätzlich davon auszugehen sei, dass der anstehende Sanierungsbedarf von fast 10 Millionen Bädern in Deutschland das Badgeschäft mittelfristig wieder stark beleben wird.

Für das laufende Jahr rechnet der Verband mit einem weiteren Wachstumsanstieg von 4,5 Prozent, wobei abzuwarten ist, wie sich Preise und Inflation entwickeln. Vor allem die zu erwartende Steigerung bei der Heizungssanierung, die anstehenden Aufgaben einer verpflichtenden Heizungsprüfung oder eines hydraulischen Abgleichs bei Millionen von Gasheizungen werden weiter für gut gefüllte Auftragsbücher sorgen.

 

Das Wärmepumpenwunder: die Produktionkapaziäten steigen

Der Markt boomt: Im Januar und Februar 2023 wurden jeweils 29.000 Wärmepumpen abgesetzt. Und es geht weiter..

Rund 58.000 Wärmepumpen in nur zwei Monaten:  Laut dem Bundesverband Wärmepumpen e.V. (BWP) ist das ein gutes Zeichen dafür, das für dieses Jahr anvisierte Ziel von 350.000 eingebauten Wärmepumpen erreichen zu können. Ab 2024 sollen es sogar eine halbe Million sein.

Die Bunderegierung hatte im Koalitionsvertrag fixiert, dass zum 1. Januar 2025  jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Die Wärmepumpenbranche verlässt sich nach BWP-Aussagen auf die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Maßgabe, so dass auf dieser Basis aktuell Produktionskapazitäten ausgebaut werden. Weiteren Angaben zufolge könnten bis 2030 rund sechs Millionen Wärmepumpen verbaut werden.

Informationen: www.waermepumpe.de

https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/bwp-bekraeftigt-produktionskapazitaeten-fuer-waermepumpen/#content

Die Branchenstudie finde Sie hier:

https://www.waermepumpe.de/fileadmin/user_upload/waermepumpe/05_Presse/01_Pressemitteilungen/BWP_Branchenstudie_2023_DRUCK.pdf

Der Helden-Nachwuchs lässt sich feiern

Auf diesen Tag haben die Auszubildenen nicht nur hingefiebert – sie haben auch hart dafür gearbeitet: die Freisprechungsfeier. Der Tag, an dem sie endlich den Gesellenstatus erreichen. Die SHK-Innung Karlsruhe – Bruchsal und die Heinrich-Meidinger Schule haben es sich nicht nehmen lassen, dieses besondere Ereignis auch würdig zu gestalten.

„Das war endlich mal eine richtig stimmungsvolle Freisprechungsfeier!“ Mit diesen Worten bringt ein Lehrer der Heinrich-Meidinger-Schule den großen Tag für die neuen SHK-Gesellinnen und -Gesellen auf den Punkt. 55 Jugendliche der Bundesfachschule hatten es endlich geschafft: Schluss mit der Lernerei, die feierliche Überreichung der Abschlusszeugnisse und Urkunden war nur noch einen Wimpernschlag entfernt…  

Donnerstagnachmittag, 22. März: Geigenmusik erklingt aus der Aula, noch etwas zögernd strecken ein paar Jungs die Köpfe durch die geöffnete Tür. „Kommt‘ rein, hier seid Ihr richtig“, ermuntern SHK-Geschäftsführerin Claudia Zimmerling und die anwesenden Lehrerinnen und Lehrer, die noch etwas verdutzt aus der Wäsche guckenden Gäste. Es ist ja ihre Feier: „Sogar mit Konzert“, wie einer der Jugendlichen anerkennend feststellt. Die ukrainische Geigerin Olga Altukhova hat es sich nicht nehmen lassen der Freisprechungsfeier einen passenden musikalischen Rahmen zu verleihen. Nach und nach füllt sich die Aula: Über 50 neue Gesellen und Gesellinnen samt Anhang sind gekommen, die stolze Verwandtschaft fotografiert, bis die Speicherkarte bröselt.

 

Viel erreicht – trotz Corona

Schulleiter Martin Wortmann-Vierthaler ist stolz auf seine Schülerinnen und Schüler, die es nun endlich geschafft haben. Denn die Zeit in der Bundesfachschule war nicht einfach, die Corona-Maßnahmen hatten die Jugendlichen eiskalt erwischt. Dass sie es trotzdem geschafft haben, findet er bemerkenswert. „Ihr habt einen ganz wichtigen Schritt gemacht“, stellt er in seiner Festrede klar. „Ihr habt gezeigt, was Ihr könnt, was in Euch steckt, dafür gebührt Euch Anerkennung. Und: bleibt auch über diesen Tag hinaus miteinander verbunden, tauscht Euch aus, lernt voneinander“. Auch nach diesem Tag gehe es darum sich weiterzuentwickeln, neues Terrain in der SHK-Branche für sich zu entdecken und vielleicht sogar den Meister zu machen. „Angebote gibt es bei uns an der Schule ja genug“, lächelt Martin Wortmann-Vierthaler.

 

Die Umwelt und das Wohl aller im Blick

Auch Jochen Gartner, Vorsitzender des Prüfungsausschusses Karlsruhe  und Mitglied im Vorstand der SHK-Innung Karlsruhe – Bruchsal findet lobende Worte: „Wir sind uns bewusst, dass Sie jetzt an einem wichtigen Meilenstein Ihres Lebens angekommen sind. Denn gilt es heute natürlich gebührend zu feiern. Zugleich möchte ich Sie daran erinnern, dass wir uns in einer Zeit befinden, in der der Klimawandel eine immense Herausforderung für unsere Welt darstellt. Es ist daher ermutigend zu sehen, dass Sie, als zukünftiger Fachmann bzw. Fachfrau, sich aktiv für den Schutz unserer Umwelt einsetzen werden. Nicht nur weil Sie es wollen, sondern weil Sie es können.“

Welche Herausforderungen auf die jungen Menschen zukommen werden, macht auch Frank Zöller, Obermeister SHK- Innung Karlsruhe – Bruchsal in seiner Festrede deutlich. „In einer globalisierten Gesellschaft mit ihren sich rasch ändernden Bedingungen, gilt es auch mal innezuhalten. Zusammenzustehen und das Wohl aller nicht aus den Augen zu verlieren“, meint er. Und er gibt ihnen noch einen wichtigen Ratschlag mit auf ihren Weg: „Achtet auf Eure Gedanken, denn sie werden zu Worten. Achtet auf Eure Worte, denn sie werden zu Taten. Und achtet auf Eure Taten, denn sie gestalten Eure und unser aller Zukunft!“ Wie es sich für eine würdevolle Freisprechungsfeier geziemt, wird gegen Ende noch das Badner Lied gesungen. Mit viel Inbrunst und dem ein oder anderen feuchten Auge...

 

Spitzenleistungen, Engagement und Jahrgangsbester

Wie viele guten Taten von den früheren Auszubildenen schon geleistet wurden, machen nicht nur die Prüfungszeugnisse klar. Zusätzlich erhalten zwölf von ihnen eine besondere Belobigung: Für herausragende Leistungen in ihrer Ausbildungszeit und vorbildliches soziales Engagement.  Ein Dutzend guter Gründe, um stolz zu sein auf diesen Nachwuchs des Jahrgangs 2023…

Doch bevor es dann endgültig zum Anstoßen und Feiern rausgeht, werden noch drei Klima-Helden für ihre Spitzenleistungen geehrt: Julian Vogt ist Jahrgangsbester, gefolgt von Lucas Kunz und Marvin Klotter. Der Zweit- und der Drittplatzierte erhalten von der SHK-Innung jeweils einen City-Gutschein, Julian Vogt eine der begehrten Einladungen zum SHK-Award am 10. November. Wo er noch mal gesondert geehrt wird.  Und dann ließen sich alle Sekt, Butterbrezeln und Weckle schmecken, es wurde geratscht, gelacht und die ein oder andere Anekdote aus der gerade erst vorbeigegangenen Ausbildungszeit erzählt. Gefeiert wurde natürlich gemäßigt: Schließlich war man bzw. frau in den zurückliegenden beiden Stunden ja ein Stückchen erwachsener geworden…

Initialzündung statt Kurzschluss

Wer sagt denn, dass Wasser und Strom nicht miteinander können? Bei ihrem ersten Gewerkübergreifenden Treffen haben die Innungen der Sanitär-, Heizung- und Klima-Branche sowie des Elektro-Handwerks bewiesen, dass dabei kein Superknall entsteht. Sondern eher ein Urknall…

Die Herausforderungen sind enorm, die Aufgabenstellungen komplex. Die Rede ist vom neuen Klimaschutzgesetz für Baden-Württemberg. Und als ob das nicht schon genug wäre: auch die Förderung des Bundes für effiziente Gebäude hat eine Novellierung erfahren. Auf die Elektro- und die SHK-Innungen kommen wortwörtlich höchst spannende Zeiten zu. „Dem wollen wir gemeinsam begegnen“, finden Frank Zöller, Obermeister der SHK Innung Karlsruhe – Bruchsal und Karsten Lamprecht, Vorstandsmitglied der Elektro-Innung Karlsruhe, und luden ihre Mitglieder Anfang März zu einer Veranstaltung ein, die durchaus das Prädikat ‚historisch‘ verdient. „Together we develop professional services“ stellte Frank Zöller in seiner Begrüßungsrede in den Räumen der SHK-Fördergesellschaft fest. „Oder – auf den Punkt gebracht: Zusammen können wir einfach mehr!“

Netzwerk mit Effizienz

Es gehe darum die Konsequenzen, die Gesetze und Verordnungen in puncto Klimaschutz mit sich bringen, gemeinsam zu bewältigen. Und Karsten Lamprecht betonte: „Wir haben die einmalige Chance ein neues regionales Netzwerk zu bilden und Synergien zu schaffen. Und ich halte es für sehr wichtig, dass wir uns auch über diesen Tag hinweg gemeinsam den Herausforderungen stellen.“ Schlussendlich gehe es auch darum sich im Bereich der effizienten Gebäudetechnik zusammen breit aufzustellen und nicht – wie Frank Zöller und Karsten Lamprecht unisono erklärten – „anderen das Feld zu überlassen“.

Das Land Baden-Württemberg hat ausgesprochen ambitionierte Klimaziele, die noch ein Stück weiter gehen als es der Bund beabsichtigt. Wie ist der status quo und wie sehen mögliche Entwicklungen aus? Dazu hatten Dietmar Zahn, Fachreferent des Fachverbands Sanitär- Heizung-Klima, und sein Kollege Steffen Häusler, technischer Berater beim Fachverband Elektro-und Informationstechnik, ein rund einstündiges Referat vorbereitet.

Die Klimaziele auf den Punkt gebracht

Um die über 50 Gäste in den Räumen der Fördergesellschaft „nochmal abzuholen“, wie Dietmar Zahn meinte, stellte er die wichtigsten Ziele kurz vor: „Die Treibhausgasemission soll bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 verringert werden. Laut Umweltbundesamt lagen die gesamten Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2021 bei 762 Millionen Tonnen. „Noch liegen keine endgültigen Zahlen vor, aber 2022 wird das nicht viel anders sein“, erläutert der Referent des SHK-Fachverbandes. Fazit: „Wir müssen in sieben Jahren rund 42 Prozent mehr Treibhausgase über alle Sektoren hinweg einsparen.“ Bis 2040 soll in Baden-Württemberg eine „Netto-Treibhausgasneutralität“ erreicht werden, auf Bundesebene soll das bis 2045 der Fall sein. „Diese Neutralität bedeutet: ein Gleichgewicht zwischen der Emission und dem Abbau von Treibhausgasen herzustellen. Es darf keine fossile Energie mehr verfeuert werden. Aber in der Landwirtschaft haben wir noch CO2- Emissionen durch Viehhaltung, Düngung der Felder und so weiter, die nicht so leicht zu verhindern sind.“ Das seien etwa acht bis zehn Prozent. Die müssten durch andere Maßnahmen kompensiert werden:  Der Abbau von Treibhausgasen soll über sogenannte „Senken“, also Kohlenstoffspeicher wie Moore, Wälder und Grünland erfolgen. Moore würden verstärkt bewässert und Wälder wieder aufgeforstet. Laut Zahn wird es die Holzheizung - Zitat: „verdammt schwer haben.“ Holz darf nur noch für Baumaßnahmen eingesetzt werden.  Fakt ist: „Im Bereich Klimaschutz bewegen wir uns auf europäischer Ebene, hier ist vieles festgelegt und in deutsches Recht umgesetzt; einen Spielraum gibt es nicht“, betonte Dietmar Zahn und setzte hinzu: „Wenn Deutschland seine Klimaziele bis 2030 nicht einhalten wird, kostet das einen mehrstelligen Milliardenbetrag.“  Von der Einhaltung der vertraglich festgelegten Ziele sei man noch ein ganzes Stück entfernt.

Musterländle unter Druck

Der Druck, den die Politik habe, so Dietmar Zahn werde an die Handwerke weitergegeben. „Es muss auf Teufel komm‘ raus weiter Energie eingespart und vor allen Dingen erneuerbare Energie eingesetzt werden.“

Das Land Baden-Württemberg geht also mit guten Beispiel voran: „Die Landeseigenen Liegenschaften werden weiter ausgerüstet“, erklärt Steffen Häusler. „Auch bei den Parkflächen wird die Ladeinfrastruktur weiter ausgebaut. Der Strom wird über PV-Anlagen selbst erzeugt.“ Losgehen sollen die Maßnahmen im Jahr 2027, so der Fachreferent des Fachverbands Elektro- und Informationstechnik. Dieser Aufgabenkatalog hat es in sich…

Dass die Bürger und damit auch die Handwerksbetriebe noch so einiges zu stemmen haben, machte Dietmar Zahn beim Thema Dächer klar. Seit Anfang des Jahres gilt bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Solarthermie- bzw. PV-Pflicht, es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Verpflichtung: „Diese Entscheidung sollten aber nicht Sie als Handwerksbetrieb treffen“, appellierte Dietmar Zahn an die Zuhörerschaft. „Das ist eine Aufgabe des Auftraggebers bzw. des Kunden – der muss durchrechnen und sagen, ob es passt oder nicht. Als Betrieb haben Sie nur die Aufgabe den Kunden bei einer kompletten Dachsanierung darauf hinzuweisen, dass es eine entsprechende Pflicht gibt.“ 

Die Must-Knows

Auch wenn der Auftraggeber seine Hausaufgaben machen muss, die Wissensvermehrung ist für die Handwerksbetriebe unabdingbar. Und da gibt es viel zu tun, egal ob beim Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), dem Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz oder beim Denkmalschutz.

Im Grunde genommen müssten sich die Handwerksbetriebe der SHK- und der E-Innung die viele Neuerungen und Vorschriften, die das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) und die daraus resultierenden Anforderungen gut sichtbar aufhängen, darin waren sich alle einig. Denn die Masse an Informationen ist enorm…

Weshalb die Geschäftsführerin der SHK- Innung Karlsruhe – Bruchsal, Claudia Zimmerling, sowie Steffen Häusler und Dietmar Zahn kurzerhand beschlossen, die umfangreiche Präsentation allen Interessierten zur Verfügung zu stellen. (Anm. d. Redaktion: Sie können den Vortrag ganz einfach unter info@remove-this.shk-karlsruhe-bruchsal.com /Betreff: Vortrag 070323 kostenlos anfordern.)

Denn mit dem Einbau bzw. Umbau einer neuen Heizungsanlage allein ist es nicht getan, auch die Fördermaßnahmen sind ein entscheidender Part, der die ausführenden Betriebe betreffen wird, wie die Referenten verdeutlichten.

Ein weiteres wichtiges Thema: die Technischen Mindestanforderungen (TMA) für die Heizquellen. Aufgabenstellungen wie Energiemanagementsystem, Efficiency Smart Home und MSR-Technik betreffen die SHK- und Elektro-Gewerke gleichermaßen. 

Kurzschließen und Netzwerken

„Denken Sie immer auch an die anderen“, appellierte Dietmar Zahn an die Vertreter der beiden Branchen. „Wenn zum Beispiel eine Wärmepumpe verbaut wird, kann es durchaus sein, dass ein neuer Zählerkasten eingebaut wird“, ermutigte er die Zuhörer zum Gewerkübergreifenden Austausch. Er hält es auch für eine gute Idee Checklisten zu erstellen, damit der jeweils andere Betrieb immer auf dem Laufenden bezüglich der Arbeiten sei. „Wir vom Fachverband planen schon Einiges in dieser Richtung,“ erzählt Diemar Zahn beim anschließenden Gespräch. Zu besprechen gab es tatsächlich reichlich. 88 Power-Point- Folien, über eine Stunde randvoll gepackt mit Informationen – das lässt sich am besten bei einem guten Vesper verdauen. Und so wurde bis spät in den Abend genetzwerkt, was SHK-Obermeister Frank Zöller zu einem passenden Statement verleitete: „Strom und Wasser passen eben doch sehr gut zusammen!“ Und die nächsten Gewerkübergreifenden Abende bei der SHK-Fördergesellschaft sind schon beschlossene Sache. Ganz im Sinne von ‚Together we develop professional services‘.

 

 

Zahlen, bitte!

Es braut sich was zusammen am Konjunkturhimmel: Nach Corona sehen wir uns jetzt mit einer Multi-Krise konfrontiert. Den Betrieb durch diese herausfordernden Zeiten zu lavieren ist eine Sache, dabei die Liquidität zu bewahren eine andere. Denn wer nicht flüssig bleibt, hängt irgendwann am Tropf…

„Viele Unternehmen wissen gar nicht, welche Stellschrauben sie überhaupt haben, um Liquidität zu optimieren. In diesen Krisenzeiten ist es umso wichtiger darauf sein Augenmerk zu richten“, bringt es Daniel Bär auf den Punkt. Er ist Kundenbetreuer bei der Creditreform Karlsruhe und hat im Laufe seiner Karriere schon Einiges erlebt. „Manchmal reden wir uns den Mund fusselig, um bei Unternehmen zu verhindern, dass es zu Forderungsausfällen kommt“. Wenn es dem Betrieb gutgehe, würde business as usual herrschen, erst wenn es eng werde, würde Ideen zur Liquiditätsbewahrung ernst genommen.

Von reellen Zielen und schlechten Karten

Forderungsausfälle zu minimieren, sei das Gebot der Stunde. Dafür gebe es viele Stellschrauben. „Bedenken Sie, welche Zahlungsziele Sie Ihren Kunden einräumen und wie Sie diese formulieren“, appelliert Daniel Bär an die Zuhörerschaft. „Zum Teil sind 30 Tage üblich, viele Unternehmen haben das bereits auf 28 Tage heruntergeschraubt. Bei einem vierzehntägigen Zahlungsziel sind mittlerweile auch schon zehn Tage bis zur Fälligkeit üblich“.  Ebenfalls wichtig: „Schreiben Sie nicht ‚zahlbar nach Erhalt der Rechnung‘, sondern ‚zahlbar nach Rechnungsstellung‘ und halten das Zahlungsziel kalendarisch fest.  Wenn der Auftragnehmer zwei oder drei Wochen in Urlaub war und dann erst die Rechnung in Händen hält, ist wortwörtlich wertvolle Zeit verstrichen. Kurzum: Sie zahlen drauf!“  Ein weiteres wichtiges Thema sei, die Rechnung auch den richtigen Ansprechpartner zu schicken: „Firma XY reicht nicht, sollte es zu Mahnungen bzw. Beitreibungen kommen, brauchen Sie eine juristische Person. Wer steckt den hinter der Firma? Vielleicht – auch das ist möglich - heißt sie morgen auch schon wieder ganz anders. Sie brauchen also den Namen des Inhabers oder Geschäftsführers. Sonst haben Sie später schlechte Karten“, gibt er zu bedenken.

 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

„Wenn ein Kunde zu einem Handwerker kommt, obwohl er 50 Kilometer entfernt wohnt und er auch vor Ort entsprechende Betriebe findet, darf die direkte Frage erlaubt sein ‚Wieso kommen Sie ausgerechnet zu mir?‘“, stellt Daniel Bär fest. „Will er mich beauftragen, weil ich ein Super-Angebot habe, ist mein Betrieb empfohlen worden oder kommt er zu mir, weil er an seinem Wohnort schon verbrannte Erde hinterlassen hat? Das alles muss noch nichts heißen, aber in Verbindung mit ein paar anderen Punkten, kann es dazu passieren, dass am Ende ein Zahlungsausfall steht“, konstatiert er. Auf jeden Fall solle man dann erst einmal dessen Bonität prüfen. Vorsicht sei auch geboten, wenn ein größerer Auftrag winkt, der ganz schnell erledigt werden muss und Geld angeblich keine Rolle spielt. Als Belohnung würden weitere umfangreiche Aufträge winken. „Da müssen alle Alarmglocken schrillen“, hält der Kundenbetreuer fest. „Viele Neu-Unternehmer im Handwerk tappen dann schnell in eine Falle, weil sie dringend Umsatz machen müssen und obendrein Kunden nicht vergraulen wollen. Es gibt auch Menschen, die sich ganz gezielt junge Handwerker aussuchen und deren Situation einfach ausnutzen“.  

Extremfälle vermeiden

Der Kundenbetreuer erlebt es auch immer wieder, dass Auftraggeber mit der sogenannten Mängel-Taktik arbeiten: Der Auftrag ist abgeschlossen, die Rechnung gestellt, es folgen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen. Kurz vor dem Einschalten eines Inkassobüros meldet sich der Auftraggeber und will die Rechnung nicht oder nicht in vollem Umfang bezahlen, weil er Mängel festgestellt hat. Erst wenn diese behoben seien, würde gezahlt. „Prüfen Sie sofort, ob der Einwand berechtigt ist oder nur als Vorwand dient. Eventuell müssen Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Das ist wiederum mit Kosten verbunden und ob Sie am Ende zu Ihrem Recht und Ihrem Geld kommen, ist nicht gesagt. Wird Ihr Kunde zahlungsunfähig gehört Ihre Forderung nicht zur Insolvenzmasse“.  Das seien Extremfälle, aber im Zweifelsfall sei es durchaus geraten sich mit anderen Handwerksbetriebe kurzzuschließen, ob sie vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Vorausgesetzt der Kunde ist geprüft und für gut befunden worden, können weitere Fallstricke lauern: Bei Sanierungsarbeiten kann es vorkommen, dass ein Kunde noch Extra-Wünsche hat, die nicht im Angebot enthalten waren. „Halten Sie das schriftlich fest, lassen das vom Kunden abzeichnen und achten Sie peinlich genau darauf, dass Ihre Kundendienstmannschaft sich sämtliche Stundenzettel unterschreiben lässt. Sonst heißt es plötzlich vom Kunden: ‚Das war so nicht vereinbart‘ und sie bleiben auf den Kosten sitzen.“

Die Sache mit dem Bauchgefühl

Vorsicht ist auch geboten, wenn Bestandskunden im Lauf der Zeit ein verändertes Auftragsverhalten zeigen: „Ein Eigentümer eines Mietshauses beispielsweise vergibt anfangs große Wartungs- oder Sanierungsarbeiten, später dann immer kleinere Aufträge in kürzeren Abständen – das kann ein Hinweis sein, dass er Geldprobleme hat“. Der Kundenbetreuer hat noch weitere Tipps parat: „Hellhörig sollte einem häufigen Bankenwechsel des Kunden werden oder wenn es in dessen Unternehmen immer wieder neue Geschäftsführer gibt“. Fazit: Der Inhaber eines Handwerksbetriebs muss seine Antennen fein justieren. „Haben Sie einen Großkunden, der Aufträge für Arbeiten auf seinem Firmengelände vergibt, dann fahren Sie doch mal vorbei und schauen sich den Zustand der Firma an. Der Fuhrpark hat schon mal bessere Zeiten gesehen, im Büro türmen sich Papierstapel und im Lager sieht es aus wie Kraut und Rüben? Finger weg!“ 

RAF:  Rote Ausfall-Fraktion

„Es gibt Dinge, die Sie selbst in der Hand haben“, betont Daniel Bär. „Legen Sie klare Leitlinien für Ihre Buchhaltung und den Vertrieb fest: Ist das Zahlungsziel verstrichen, kann beim Kunden telefonisch nachgefragt und auf anstehende Verzugszinsen aufmerksam gemacht werden oder es wird sofort eine Mahnung verschickt. Zugleich wird der Schuldner schriftlich gemahnt, bleibt er weiter in Verzug erfolgt das gerichtliche Mahnverfahren“. Auch Bonitätsprüfungen sollten regelmäßig erfolgen. Zudem lohne es sich Risikoverbünde abzubilden. „Das heißt zum Beispiel, dass ausgefallgefährdete Kunden in eine rote Liste eingetragen werden. Oder Sie arbeiten für bestimmte Branchen wie die Gastronomie, die ebenfalls vom Risiko des Zahlungsausfalls betroffen sind. Diese Risikoverbünde sind für Buchhaltung und Vertrieb gleichermaßen einsehbar. Und Sie als Betriebsinhaber legen fest, wie mit diesen Kunden umgegangen werden soll. Sollen überhaupt Angebote abgegeben werden oder wird nur noch mit Vorkasse oder Abschlagszahlungen gearbeitet?“ Auch die Kundendaten müssten immer auf dem neuesten Stand sein und immer nach dem gleichen Schema angelegt werden. So lassen sich Doppler vermeiden, wenn beispielsweise Geschäftsführer bzw. Ansprechpartner in einer Firma wechseln oder eine Firma verkauft wird. „Verlassen Sie sich bei neuen Firmenkunden nicht auf deren Visitenkarten, denn ob es das Unternehmen überhaupt gibt und Ihr Ansprechpartner tatsächlich dort arbeitet, wissen Sie als Auftragnehmer nicht“, mahnt Daniel Bär.

 

Der Letzte macht das Licht aus…

Viel Input für einen Abend bei der Fördergesellschaft der SHK Innung Karlsruhe – Bruchsal, weshalb der Gesprächsbedarf auch nach dem offiziellen Teil noch groß war. Zwei Dinge gab Daniel Bär den Gästen mit auf den Weg: „Lassen Sie sich von Kunden nicht als stillen Kreditgeber missbrauchen und setzen sie klare Grenzen. Innerhalb und außerhalb der Firma. Manche Unternehmen wracken sich regelrecht selbst ab, wenn sie so große Risiken eingehen. Wenn Sie Ihre Lieferanten nicht bezahlen und nur auf Vorkasse einkaufen dürfen, ist irgendwann auch bei Ihnen Schluss. Denn wie heißt es so schön? Den Letzten beißen die Hunde!“

 

Das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:

  • Zahlungsziele überdenken und evtl. um einige Tage verkürzen
  • Das Zahlungsziel muss kalendarisch festgelegt sein  
  • Immer die Formulierung ‚zahlbar nach Rechnungsstellung‘ wählen
  • Bei Mahnungen die Verzugszinsen (aktuell fünf Prozent) nicht vergessen
  • Den tatsächlichen Vertragspartner identifizieren (Inhaber/Geschäftsführer) und die Rechnung nur an ihn bzw. sie adressieren
  • Nicht im Angebot enthaltene Sonder-Arbeiten vor Ort schriftlich festhalten und vom Kunden sofort abzeichnen lassen
  • Stundenzettel immer unterschreiben lassen
  • Handelsregistereinträge und Bonität der Vertragskunden prüfen
  • Vorsicht bei: „Es muss schnell gehen“, „Geld spielt keine Rolle“ und „Dann kriegen Sie noch größere Aufträge“
  • Saubere Recherche über Neukunden erspart viel Ärger
  • Risikoverbünde (Ausfallgefährdete Kunden und Branchen) anlegen
  • Vertrieb und Buchhaltung müssen Hand in Hand arbeiten
  • Kundendaten-Stamm akribisch pflegen

 

 

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