Fördergelder für den Badumbau stehen bereit

Barrieren runter - Komfort rauf: Auf diesen Nenner lässt sich das Förderprogramm 455 B der KfW-Bank bringen. Für dieses Jahr stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung. Wer sich Zuschüsse für einen Badumbau sichern will, sollte allerdings schnell sein

"Eine Antrag­stellung im KfW-Zuschuss­portal ist nur möglich, solange die Förder­mittel noch nicht auf­gebraucht sind" schreibt die KfW-Bank auf ihrer Homepage. Wer sein Wohnumfeld barrierefrei gestallten will, kann bis zu 6.250 Euro erhalten. Für Maßnahmen im Badezimmer zahlt die Bank einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der Kosten, jedoch  maximal 2500 Euro. Die Zuschüsse können sowohl durch Mieter als auch durch Eigentümer einer Immobilie bantragt werden. Gefördert werden eine Änderung der Raum­aufteilung, der Einbau einer boden­gleiche Dusche und eines einbauen und Dusch(klapp)sitzes sowie die Modernisierung  von WC, Bidet, Wasch­becken und Bade­wanne ein­schließlich eines mobilen Lift­systems. Mit dem Umbau darf erst nach Bewilligung durch die KfW begonnen werden. Und: "Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindest­anforderungen entsprechen. Zusätzlich fördern wir verschiedene Neben­arbeiten", heißt es auf der KfW-Webseite weiter.  Bei der Suche nach einem spezialisierten Fachbetrieb hilft die Fachbertriebsuche der SHK Innung Karlruhe Bruchsal weiter: https:www.shk-karlsruhe-bruchsal-de/fachbetriebsuche. Weitere Informationen zum KfW-Förderprogramm 455-B gibt es hier:www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)

Frühjahrscheck für PV- und Solaranlagen

Der Frühling ist da und damit beginnt auch die Hauptarbeitszeit für Photovoltaik- und Solaranlagen: Rein statistisch liefert der Monat März rund 100 Sonnenstunden, in den Sommermonaten sind es sogar 200 Stunden im Monat. Damit der Ertrag der Anlage auch wirklich stimmt, muss jetzt ein Check durch Fachleute gemacht werden

Zunächst können Hauseigentümer Einiges selbst erledigen: Meist reicht ein Blick aufs Dach, um festzustellen wo es Verschmutzungen gibt oder welche Module defekt sind. Von einem Gang aufs Dach rät das Informationsprogramm Zukunft Altbau der KEA (Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg) jedoch dringend ab. Das kann sehr gefährlich werden und sollte auschließlich Experten vorbehalten sein. Sie entfernen professionell Verunreinigungen und checken die Module.

Schäden, die nicht mit bloßem Auge erkennbar sind, können durch ein Überwachungssystem gemeldet werden: Die meisten PV-Anlagen verfügen über eine entsprechende App oder Website, die den aktuellen Zustand und den aktuellen Ertrag abbildet. Weichen diese Werte von den Soll-Erträgen ab, kann das ein Zeichen dafür sein, dass der Betrieb eingeschränkt bzw. gestört ist. Das Überwachungssystem meist auch den Batteriespeicher. App- bzw. Online-Service-Nutzer bekommen eine Warnung, falls dort etwas im Argen liegt.

Neben den Modulen auf dem Dach sollte auch der Solarstromspeicher regelmäßig kontrolliert werden. In der Regel stehen sie im Haus und sind somit geschützt - Heizungsräume oder Garagen sind hingegen eher ungeeignet für die Geräte. Hauseigentümer sollten also beachten, dass die Umgebungstemperatur stimmt. „Sie  sollte nicht unter dem Gefrierpunkt und auch nicht deutlich über 20 Grad liegen“, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau.

Fallen Unregelmäßigkeiten bei der Leistung der Anlagen auf, sollte ein Fachmann bzw. eine Fachfrau herangezogen werden: Die Fachbetriebe der SHK Innung Karlsruhe -  Bruchsal sind auf jeden Fall die richtigen Ansprechpartner. Die Kosten für den Check, eine Reparatur oder eine Wartung können übrigens steuerlich geltend gemacht werden.  Und: Die meisten unserer Fachunternehmen bieten Wartungsverträge für regelmäßige Inspektionen in bestimmten Intervallen an.

 

Handwerker-Bonus auch für Mieter

Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen können auch Mieter geltend machen. Das gilt auch für Verträge, die vom Eigentümer oder der Hausverwaltung abgeschlossen wurden

 

Das Gesetz verlangt zwar explizit, dass der Steuerzahler eine Rechnung für die Leistung erhalten hat, aber um trotzdem in den Genuss des Steuerbonus kommt, genügt  eine Wohnnebenkostenabrechnung, eine Hausgeldabrechnung, eine sonstige Abrechnungsunterlage oder eine Bescheinigung gemäß dem Muster der Finanzverwaltung, so der Zentralverband Sanitär - Heizung - Klima. Voraussetzung ist, dass sich daraus Art, Inhalt und Zeitpunkt der Leistung sowie Leistungserbringer und Leistungsempfänger nebst geschuldetem Entgelt einschließlich des Hinweises der unbaren Zahlung (z.B. Überweisung) ergeben. Eine solche Bescheinigung muss das Finanzamt laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs anerkennen und die Steuerermäßigung gewähren, es sei denn, es drängen sich Zweifel an der Richtigkeit dieser Bescheinigungen auf.

 
  

Jetzt die Förderung für den Heizungstausch beantragen

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können ab heute ihre Förderung für den Heizungstausch beantragen. Mindestens 30 Prozent werden von der KfW bereitgestellt, es sind aber auch weitere Fördermittel drin.

Die technischen Voraussetzungen auf der Internetseite der KfW zur Antragstellung sind gegeben: Nur ein paar Klicks und der Antrag ist gestellt. Vorausgesetzt, ein SHK-Fachunternehmen (oder eine Energieexperte bzw. -expertin) hat bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt. Sie enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen eingehalten werden. Sollte noch keine Bestätigung vorliegen, so hilft der SHK-Fachbetrieb des Vertrauens weiter.

Insgesamt können sogar 85% der Kosten für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung gefördert werden: Die Grundförderung (z.B. für Solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen) beträgt 30 %. Hinzu kommen 20 % als sogenannter Klimageschwindigkeitsbonus für diejenigen, die ihre noch funktionstüchtige Heizung bereits jetz schon austauschen wollen. Weitere 20 % erhalten Privatpersonen, deren jährliches Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt. Weitere 5 % werden als Effizienzbonus für Wärmepumpen gewährt, die als Wärme­quelle Wasser, Erd­reich oder Ab­wasser nutzen oder ein natürliches Kälte­mittel nutzen. Auch hier hilft ein SHK-Fachbetrieb bei der Auswahl gerne weiter.

Und noch etwas ist wichtig: Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit dem Fach­unternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn von der KfW eine Förder­zusage für das Vorhaben vorliegt. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Um­setzung der beantragten Maß­nahme ergeben. Das Datum darf nicht außer­halb des Bewilligungs­zeitraums liegen, so die KfW.

Weitere Informationen gibt es hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie ; https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2024/02/06-neue-heizungsfoerderung.html

 

Verbraucherzentralen bemängeln die Preise für Fernwärme - der SHK-Fachverband warnt vor zu großen Erwartungen

Die Preise für Fernwärme in Deutschland unterscheiden sich regional deutlich. So zahlten private Haushalte mit Einfamilienhaus beispielsweise im größten Wärmenetz in Köln im dritten Quartal 2023 mit 27 Cent effektiv mehr als doppelt so viel wie im größten Netz in Halle (Saale) mit 12 Cent. Das hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anhand einer Untersuchung von Preisdaten aus 31 Fernwärmenetzen ermittelt. Wie sich die Preise im Fernwärmemarkt bilden, ist laut Einschätzung des vzbv für Verbraucher schwer nachvollziehbar.

Ramona Pop, Vorständin beim vzbv verweist darauf, dass Kunden bei Fernwärme keine Möglichkeit haben, den Versorger zu wechseln. Deshalb fordert sie Transparenz, bevor man überhaupt einen Liefervertrag abschließt. Aufgrund fehlender Vergleichsmöglichkeiten können Fernwärme-Kunden derzeit nur schlecht einschätzen, ob der Wärmepreis in einem Netz eher hoch oder niedrig ist. Dies wird künftig besonders dann relevant, wenn zunehmend mehr Verbraucher eine defekte Öl- oder Gasheizung nach den Vorgaben des neuen Heizungsgesetzes ersetzen müssen. „Gerade in urbanen Gebieten gilt Fernwärme als wichtiger Baustein für die Wärmewende“, sagt Pop. Lange Vertragslaufzeiten, fehlender Wettbewerb und niedrige Transparenz-Standards könnten aber zu Akzeptanzproblemen führen.

Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg warnt in diesem Zusammenhang vor überzogenen Erwartungen an zukünftige Wärmenetze.https://www.fvshkbw.de/fileadmin/user_upload/PI15_2023_WPG.pdf.  Für die meisten Hausbesitzer werden diese auch in Zukunft keine Alternative werden.

 

Heizen: Bereit für H2-Ready?

Die ersten Hersteller bieten Gas-Brennwertgeräte an, die den Status „100 Prozent H2-ready“ erfüllen. Das berichtet das Branchenmagazin SBZ. Diese Geräte können mit Erdgas betrieben werden, wenn die Leitungsnetze dann auf Wasserstoff umgestellt werden sollten, lassen sich diese Heizungen mit wenig Aufwand umrüsten und weiterbetreiben.

Die neuen Gas-Brennwertgeräte vertragen schon jetzt neben Erdgas, Bio-Erdgas und Flüssiggas auch einen Anteil von bis zu 20 Prozent Wasserstoff. Der große Vorteil dieser Geräte besteht darin, dass sie allein durch das „H2-ready-Privileg“ die Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes erfüllen, wenn die örtliche Wärmeplanung ein Wasserstoffnetz vorsieht und der Netzbetreiber rechtzeitig einen verbindlichen Plan für die Umstellung auf den neuen Energieträger bis spätestens Ende 2044 vorgelegt hat. Zu bedenken ist allerdings, dass der Preis für Erdgas in den nächsten Jahren deutlich steigen wird. Experten erwarten zudem, dass Wasserstoff noch teurer werden dürfte als Erdgas. Erst ab Mitt der 40er-Jahre könnten die Preise für beide Energieträger ein etwa gleiches Niweau erreichen.

 

Wichtige Tipps um Heizenergie und damit Kosten zu sparen

Die Bundesregierung nennt es das "Herzstück des Klimaschutzprogramms" - gemeint ist die CO2-Bepreisung, die ab dem 1. Januar 2024 nicht nur für den Verkehr, sondern auch für Gebäude gilt. Dabei werden Zertifikate an die Unternehmen, die mit Heiz- und Kraftstoffen handeln, verkauft. Die Kosten dafür tragen dann die Firmen und schlussendlich die Kunden. Sparen ist also mehr denn je angesagt.

Durch umsichtiges Verhalten lässt sich viel Energie einsparen und damit ihren Geldbeutel und die Umwelt schonen. Das gilt besonders beim Heizen, aber auch in Sachen Strom und Wasser. Hier ein paar wichtige Tipps: 

  • Senken Sie die Raumtemperatur um ein Grad und sparen Sie so bis zu sechs Prozent Heizenergie.
  • Reduzieren Sie geringfügig die Raumtemperatur bei Abwesenheit und während der Nacht, ohne jedoch die Räume auskühlen zu lassen. Das geht bequem mit programmierbaren Heizkörperthermostaten. Den Unterschied werden Sie auf Ihrer Heizkostenabrechnung bemerken.
  • Selten genutzte Räume sollten nur ausreichend temperiert werden.
  • Verwenden Sie beim Duschen Sparduschköpfe oder Durchflussbegrenzer und reduzieren Sie damit Ihren Warmwasserverbrauch.
  • Verzichten Sie nach Möglichkeit auf das Baden und waschen Sie Ihre Hände mit kaltem Wasser.
  • Setzen Sie auf neue LED-Lampen und energieeffiziente Elektrogeräte. Damit lassen sich die Stromkosten (indirekt auch der Gasverbrauch) deutlich senken.
  • Entlüften Sie bei „Glucksgeräuschen“ Ihre Heizkörper oder lassen Sie diese entlüften und den Anlagendruck kontrollieren.
  • Lüften Sie richtig im Winter (Stoßlüftung statt Dauerlüften).
  • Undichte Fenster verursachen Wärmeverluste. Fehlende oder schadhafte Fensterdichtungen können ein Grund sein. Lassen Sie undichte Fenster prüfen und fachgerecht instandsetzen.
  • Schließen Sie nachts die Rollläden. Tagsüber kann solare Einstrahlung durch Fenster für Wärmegewinne genutzt werden.

Um langfristig Kosten einzusparen, sollte man die Heizungsanlage optimieren. Ein hydraulischer Abgleich, bei dem alle Heizkörper optimal aufeinander abgestimmt werden, spart bis zu 15 Prozent Energie ein. Lassen Sie sich in diesem Zusammenhang von Ihrem Fachhandwerksbetrieb für Sanitär, Heizung, Klima zu sinnvollen Modernisierungsmaßnahmen beraten. Er ist der kompetente Ansprechpartner für Fragen und Beratungen rund um energiesparende Heizungstechnik und ihre Förderung. Um sich optimal auf ein Gespräch vorzubereiten, hat der Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima einen Leitfaden (https://www.wasserwaermeluft.de/heizung/energie-sparen/details/heizenergie-und-heizkosten-sparen) zusammengestellt. dienen. Für viele Maßnahmen ist eine staatliche Förderung möglich.

 

Achtung: Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Bestimmte Handwerkerleistungen lassen sich von steuerlich absetzen – aber welche und in welcher Höhe? Dazu hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen Info-Flyer (https://www.zdh.de/fileadmin/Oeffentlich/Presse/Publikationen/Info-Flyer/2023/ZDH_Flyer_Steuerbonus_MAI2023_WEB01.pdf) herausgegeben. Zudem hat "Focus Business" (https://focusbusiness.de/magazin/handwerkerkosten-steuerlich-absetzen-darauf-sollten-sie-achten#tocHeadline-6) ein Interview mit ZDH-Referatsleiter Fabian Bertram zu der Thematik geführt und eine ausführliche Übersicht erstellt. Sie gibt einen Überblick über absetzbare Leistungen und grundsätzliche Fristen.

 

Badsanierung leicht gemacht

Was nur die wenigsten Menschen wissen: das Bad ist bezüglich der Planung, technischen Ausstattung und Integration in die Infrastruktur eines Gebäudes der bei Weitem komplexeste Raum der Wohnung bzw. des Hauses. Dementsprechend sind viele Akteure an seiner gelungenen Gestaltung beteiligt: Planer, Verputzer, Fliesenleger, Maler, Elektriker und federführend der Installateur. Das klingt nach sehr viel Aufwand, ist aber eigentlich recht simpel. Man muss halt nur wissen wie - wir haben wichtige Tipps auf Lager!

Wichtig: Eine genaue Zeitplanung, ein fairer Festpreis und der Überblick über die komplette Abwicklung der Renovierung helfen auf dem Weg zum Traumbad ungemein. Das alles leisten erfahrene Profis! Denn bei einer Komplettrenovierung beispielsweise helfen die Experten eines Fachbetriebs beratend bei der Produktauswahl, organisieren die einzelnen Leistungen und behalten den Ablaufplan im Blick. Schwer zu beziffern, aber dennoch von unschätzbarem Wert ist dabei die Kreativleistung: Welche familiären Abläufe sind zu berücksichtigen und welche Produktfeatures sind für das individuelle Bad wichtig, damit in der täglichen Rush-Hour jeder Handgriff sitzt und die Menschen das Bad abends auch als Wohlfühloase genießen können?

Die Kosten für das Traumbad

Um einen praxisnahen Richtwert für die entstehenden Kosten zu erhalten, hat die bundesweit aktive Handwerkerkooperation bad&heizung AG bei ihren Mitgliedern im Oktober 2023 die durchschnittlichen Sanierungskosten  für die Durchschnittsgrößen deutscher Bäder (im Schnitt sieben bis acht Quadratmeter) ermittelt. Demnach betragen die Kosten inklusive neuer Rohrleitungen, Elektro-, Maler-, Maurer- und Fliesenarbeiten für ein Bad mittlerer Ausstattung durchschnittlich 34.350 Euro. Für gehobene Ansprüche liegt der Preis für ein Komfort-Bad bei durchschnittlich 45.850 Euro. Bei ausgefallenen Wünschen wie einer Echtholzbadewanne oder einem volldigitalisierten Regenhimmel und elektronisch gesteuerten Armaturen, besonderen Fliesen oder Marmor können auch mal 80.000 Euro pro Bad zusammenkommen.

Konfigurator hilft bei Vorabplanung

Wer gleich wissen möchte, was alles möglich ist und was die persönliche Badsanierung kosten wird, kann einen Online-Badkonfigurator nutzen: Auf gutesbad.de (https://www.gutesbad.de/) findet man außerdem Tipps und Informationen rund um die Badgestaltung. Den passenden Badprofi in der Nähe zeigt unsere Fachbetriebssuche (https://www.eckring.de/home/fachbetriebssuche.html ) an.

 

Deutsche sind sparsam beim Energieverbrauch

Fast jeder Zweite in Deutschland hat in den zurückliegenden zwölf Monaten unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, um Energie einzusparen. Das hat der Fachverband Sanitär - Heizung - Klima  Baden-Württemberg jetzt bekanntgegeben und beruft sich dabei auf die Umfrage eines Elektronik-Unternehmens.

 

Danach bejahten 49 Prozent der Bundesbürger*innen die Frage, ob sie Energie eingespart hätten. Im Jahr davor waren es 87 Prozent. Zu den Maßnahmen gehörten die Raumtemperatur herunterdrehen (37%), den Energieverbrauch genauer überwachen (33%) oder zu einem billigeren Anbieter wechseln (32%). Auch für den Winter 23/24 machen sich die Menschen Sorgen über hohe Energiepreise. Mehr als die Hälfte (53%) fürchten, dass Preise so sehr steigen, dass sie sich noch weiter einschränken müssen. Das ist ein Plus von acht Prozent gegenüber einer gleichen Befragung im Herbst 2022. Ein Drittel (33%) macht sich auch über die politische Situation sorgen, die die Versorgungssicherheit beeinträchtigen oder Preise weiter in die Höhe treiben können. Etwa ein Viertel der Menschen (24%) fürchtet zudem Stromausfälle.

 

Fake News in Sachen Wärmepumpen-Förderung!

Mehrere Medien hatten fälschlicherweise berichtet, dass nach der Haushaltssperre auch die Förderung von Wärmepumpen gestoppt worden sei. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betont aber, dass das Programm weiterläuft: "Die Förderung von Wärmepumpen wird durch die BEG umgesetzt und diese ist von der Haushaltssperre nicht betroffen." Weitere Infos zu den betroffenen Förderprogrammen hat das BAFA auf seiner Webseite (https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20231204_ktf_urteil.html) veröffentlicht.

 

Jetzt auch mal aufs Dach steigen...

Noch hat uns der Winter nicht im Griff, deshalb ist jetzt die beste Zeit, das Dach und bestimmte Bauteile  von Ihrem Klempnerfachbetrieb auf seine Wintertauglichkeit prüfen zu lassen. So können teure Folgeschäden am Dach und in bzw. an weiteren Teilen des Hauses vermieden werden. Hier gilt: Safety first!

 

Besonderes Augenmerk legt der Experte dabei auf die Funktionsfähigkeit des Schneefangsystems, denn bei  einem mängelbehafteten System kann Lebensgefahr bestehen:  Sind alle Verbindungen zwischen Schneeschutz und Dach funktional, um die einwandfreie Aufnahme von Dachlawinen zu gewährleisten? Sind Dichtstoff-Fugen an aufgehenden Anschlüssen noch regensicher? Sind alle Metallbauteile nach dem stürmischen Herbst noch sicher am Dach befestigt? Können die Dachentwässerung und die Regenrinne Niederschlagswasser aufnehmen oder behindert Laub den freien Wasserablauf? Alle diese Fragen rund um Ihr Dach kann Ihnen der Klempnerfachbetrieb in der Nähe beantworten. Benutzen Sie dazu am besten unsere Fachbetriebssuche (Link: https://www.fvshkbw.de/service/fachbetriebsuche) und vereinbaren Sie einen Termin um Ihr Dach fit für den Winter zu machen. Mit Rat und Tat stehen Ihnen die Fachbetriebe zur Seite. Die Handwerkersuche bietet Ihnen mit wenigen Klicks einen Überblick zu den Betrieben in Ihrer Nähe.

 

Leitungsschäden durch Frost vermeiden!

Wenn die Temperaturen über längere Zeit im Minusbereich liegen, ist die Gefahr groß, dass Wasserleitungen, Heizungsrohre oder auch die Solarleitungen Schaden nehmen. Wasserführende Leitungen sind bei Frost gefährdet. Frostschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen am Haus: Jährlich bersten in Deutschland mehr als eine Million Leitungen, die Eigentümer bleiben auf den Kosten sitzen.

Gebäude- und Hausratversicherungen kommen nicht für Frostschäden auf, wenn die Heizung nicht zumindest im Frostschutz-Modus läuft. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) empfiehlt den Hauseigentümern daher, Heizungs- und Wasserleitungen rechtzeitig frostsicher zu machen.Meist bildet sich zunächst ein kleiner Eispfropfen, dann kann das Wasser nicht mehr fließen und schließlich friert die ganze Leitung ein. In abgesperrten Leitungsabschnitten oder beim Einfrieren von zwei Seiten kann das Rohr dabei leicht platzen.

Vorsicht im Außenbereich
Einige Maßnahmen dafür sollten bereits vor Einbruch der Kälteperiode getroffen werden. Zunächst gilt es, vor dem ersten Frost alle Leitungen restlos zu entleeren und auszublasen, die zu Wasserhähnen im Außenbereich führen.

Heizung nie ganz ausschalten
Wenn die Räume nicht ausreichend beheizt werden, kann das Wasser auch in den Rohren im Innenbereich gefrieren. Fenster, die permanent auf Kippstellung stehen, vergrößern diese Gefahr. Hauseigentümer sollten daher die Heizanlage bei Kälte und Frost nie ganz ausschalten und die Raumthermostate nicht schließen, sondern auf kleiner Stufe – mindestens in der Frostschutz-Funktion – öffnen. Vorsicht ist besonders bei Ölbrennern geboten: Niedrige Temperaturen können die Konsistenz des im Öl enthaltenen Paraffins verändern. Mögliche Folge: Ölleitungen verstopfen, die Heizung fällt aus.

Damit die Heizungsanlage stets zuverlässig und auch unter extremen Witterungsbedingungen läuft, ist eine regelmäßige Wartung durch den SHK-Innungsfachbetrieb erforderlich. Adressen von qualifizierten Betrieben finden Sie in der Fachbetriebssuche (https://www.fvshkbw.de/service/fachbetriebsuche).

 

Pelletlager im Herbst auffüllen

Mit Beginn des kalten Herbstwetters und der Heizperiode ist der Pelletpreis im Oktober erneut gesunken. Bereits seit Juli dieses Jahres ist diese Tendenz demnach zu erkennen, wie das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) mitteilt. Eine Tonne (t) des klimafreundlichen Brennstoffs kostet derzeit im Durchschnitt 369,72 Euro, das bedeutet etwa 3,3 Prozent weniger als im Vormonat September. Pelletheizer zahlen derzeit 7,39 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und sparen demnach rund 36 Prozent der Kosten im Vergleich zu Heizöl und rund 27 Prozent im Vergleich zu Erdgas.

 

„Wer sich noch nicht für den Winter mit Pellets bevorratet hat, sollte dies zeitnah tun“, empfiehlt Martin Bentele, Geschäftsführer des DEPI. „Betreiber von Pelletheizungen sollten nicht auf weitere Preisrückgänge spekulieren, denn erfahrungsgemäß steigt der Pelletpreis mit Beginn der Heizperiode. Im Vergleich zum Vorjahr unterliegt der Preis weniger starken Schwankungen und zeigt sich deutlich stabiler.“

 

Vor dem ersten Feuer: Kamin- und Kachelöfen checken!

Die Heizsaison beginnt und jetzt sollte die Holzfeuerung daheim überprüft werden, damit in der kalten Jahreszeit alles reibungslos funktioniert. Worauf es dabei im Einzelnen ankommt, haben die Experten des HKI (Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik) e.V. zusammengefasst:

 

Blick auf das Typenschild
In diesem Herbst heißt es: besonders genau hinschauen. Denn bis Ende kommenden Jahres müssen Öfen, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) nicht entsprechen. Grundsätzlich können diese Feuerstätten aber auch mit Emissionsminderungsmaßnahmen ausgestattet werden oder in Einzelmessungen überprüft werden. Holzfeuerungen, die die geforderten Werte nicht einhalten, dürfen zwar noch diesen Winter betrieben werden, doch sollte man sich zeitnah um eine neue Feuerstätte kümmern, da der Stichtag mitten im Winter 2024 liegt.

Brennraum reinigen
Der nächste Blick gilt der Brennkammer: Asche und Ruß mit Schaufel und Handfeger beseitigen.

Auskleidung begutachten
Nach dem Säubern wird der Brennraum einer Sichtprüfung unterzogen. Einzelne Risse in den Platten und Steinen sind unproblematisch, sie beeinträchtigen den Ofen nicht. Erst wenn Stücke herausgebrochen sind, muss ein Ofenbauer die Brennraumauskleidung austauschen.

Aschekasten leeren
Damit ein sauberer Abbrand gewährleistet ist, muss der Aschekasten regelmäßig geleert werden. Asche verschließt die Luftkanäle. Das hat zur Folge, dass der Rost im Feuerraum wird nicht mehr ausreichend gekühlt wird und sich durch die Hitze verformt. Ebenfalls wichtig: Die Asche erst nach dem Erkalten über die graue Restmülltonne entsorgen!

Scheibe putzen
Ablagerungen und festgebrannter Ruß lassen sich mit einem haushaltüblichen Fettreiniger entfernen: Kurz einsprühen, einwirken lassen und den Schmutz mit Küchenpapier, einem Spülschwamm oder einem weichen Lappen entfernen.

Dichtungen überprüfen
Das geht ganz einfach: Beim Verschließen  ein Blatt Papier zwischen Tür und Ofen halten. Lässt sich das Blatt leicht herausziehen, schließt die Tür nicht mehr bündig und Fehlluft gelangt in die Brennkammer. In diesem Fall sollte ein Fachmann die Dichtung wechseln.

Schornstein muss frei sein
Auch das Ofenrohr sollte mindestens einmal im Jahr von Ascheresten befreit werden. In der Regel verfügt das Rohr über eine verschraubte Revisionsklappe, die leicht zu öffnen ist, um Asche mit einer Kaminbürste herauszufegen oder abzusaugen. Zieht der Rauch nicht ab, muss der Schornsteinfeger den Ofen begutachten.

Holzfeuchte messen
Damit Holz umweltgerecht verbrennt, darf die sogenannte Restfeuchte nicht mehr als 20 Prozent betragen. Diese lässt sich mit einem Feuchtemessgerät überprüfen. Es gibt sie  bereits für knapp 20 Euro in Heimwerker- oder Raiffeisenmärkten bzw. bei verschiedenen Online-Shops. Ist das Holz noch zu feucht und Ihr Holzhändler lässt sich mit einer Lieferung Zeit, sind auch Holzbriketts aus gepressten Sägespänen eine Alternative.

Weitere Informationen unter www.ratgeber-ofen.de

 

Richtiges Feuermachen spart Emissionen ein

Wenn die Außentemperatur unter 15° Grad Celsius sinkt, lassen sich Kamine und Öfen gut anheizen. Sie gelten schlechthin als die klassischen Wärmespender für die Übergangszeit. Für die optimale Verbrennung gibt es einiges zu beachten. Denn nur dann gilt Holz als CO2neutral, weil es  nur so viel Kohlendioxid freigibt, wie es beim Wachsen aufgenommen hat.

Verstärkte Rußbildung an den Sichtscheiben von Öfen ist ein ästhetisches Problem, kann aber auch Hinweis auf eine nicht saubere Verbrennung mit hoher Feinstaubbelastung sein. Hier eine kurze Liste der häufigsten Fehler:

  • schlechte Brennstoffqualität: Der Gesetzgeber erlaubt den Einsatz von Kaminholz ab 25 Prozent Restfeuchte, besser sind aber weniger als 20 Prozent. Ein Messgerät zur Bestimmung der Holzfeuchte ist für umweltbewusste Ofenfreunde unverzichtbar.
  • zu großes Feuerholz produziert mehr Ruß, weil der Ofen lange braucht, um auf Temperatur zu kommen. Besser ist es, ausreichend kleines Anzündholz, luftig gestapelt, zu verwenden und das Ganze von oben anzuzünden. Wichtig ist eine hohe Luftzufuhr, die, wenn überhaupt, erst gedrosselt wird, wenn alles Holz brennt.
  • Zu viel Holz in der Brennkammer ist schlecht. Bei derHolzmenge unbedingt auf die Angabe des Herstellers achten und sich das richtige Anfeuern vom Ofen- und Luftheizungsbauer erklären lassen.
  • Papier, behandelte Hölzer und Müll haben in der Feuerstätte nichts zu suchen.
  • Kamine und Kachelöfen müssen regelmäßig gereinigt werden, um schadstoffarm zu funktionieren. Adressen von Fachleuten gibt es in der Handwerkersuche.

Mehr Informationen finden Sie hier: Wasser Wärme Luft | Eine Seite des Zentralverbands SHK: Heizen mit Holz (wasserwaermeluft.de)

Oder auch hier: Tipps zum Heizen mit Holz - kachelofenwelt.de

 

Hochwasser: Gut vorgesorgt mit den SHK-Experten

Viele sind noch gedanklich im Sommerurlaub und träumen von Sonne, Strand und "dolce far niente". Jetzt aber beginnt der Herbst und damit auch die Zeit vermehrter Niederschläge. Um ihre Häuser vor Hochwasser und Starkregen zu schützen, sollten Hauseigentümer*innen geeignete Maßnahmen ergreifen. Wir haben ein paar Tipps für Sie

Wenn es um Hochwasser geht, ist der Keller die größte Schwachstelle des Hauses. Vor allem Fenster und Abwasserrohre sind oft nicht ausreichend gesichert. Normale Kellerfenster sind dem Druck des Wassers nicht lange gewachsen. Um hier die Sicherheit zu erhöhen, können einfache oder größere Umbauten nötig sein. Eine Möglichkeit besteht darin, Kellerfenster und Lichtschächte mit Abdeckungen oder Klappen auszustatten – eine andere sind Fenster, die sich nach außen statt innen öffnen.

Auch das Abwassersystem kann bei starkem Regen schnell überlastet werden. Das führt oft dazu, dass Regen, Abwasser und Fäkalien ins Haus zurückfließen. Rückstauventile verhindern das Eindringen von Wasser. Auch nachträglich können solche Rückstauverschlüsse problemlos installiert werden.

Weitere Tipps für den Außenbereich oder auch für Neubauten finden Sie hier: Sicherheit vor Hochwasser und Starkregen: Tipps für Hauseigentümer | co2online

Einen Sanitärbetrieb für Abwassersysteme und Rückstauverschlüsse finden Sie beispielsweise über die Fachbetriebssuche: Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg: Fachbetriebssuche (fvshkbw.de)

Orientierungshilfe im Regeldickicht des GEG

Zum 1. Januar 2024 tritt die Novellierung des GEG (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft und viele Bürgerinnen und Bürger sind ob der Regelungen verunsichert. Doch es gibt Hilfe aus Berlin.

Zahlreiche verschiedene Fristen für den Tausch von Heizungen sind in dem  neuen Gebäudeenergie-Gesetz (GEG) verankert, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hat. Unter www.energiewechsel.de hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Internetseite mit umfangreichen Informationen zum GEG freigeschaltet. Die Seite enthält auch einen Heizungswegweiser. Dort kann man sich mit seinen individuellen Angaben zur Immobilie, zum Standort und zur bisherigen Heizung durchklicken, um zu erfahren, welche Vorgabe für die eigene Heizung ab 1. Januar gilt. Der Heizungswegweiser informiert auch über Optionen und mögliche Förderung und dient somit zur ersten Orientierung.

Das BMWK schreibt dazu: „Der Umstieg auf erneuerbare Energien ist gut für das Klima und schützt vor steigenden Preisen bei Gas und Öl. Erfahren Sie in unserem Heizungswegweiser, welche Schritte jetzt beim Heizen notwendig sind, warum es sinnvoll ist, die alte Gas- oder Ölheizung auszutauschen – und welche Förder- und Beratungsmöglichkeiten es gibt.

Wesentlich einfacher ist es aber, sich mit einem Heizungsfachmann der SHK-Innung Karlsruhe - Bruchsal zusammenzusetzen und sich einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen. "Die Experten unserer Innung sind bestens mit dem GEG vertraut", erklärt Yves Schmidt, stellvertretender Obermeister der SHK-Innung Karlsruhe - Bruchsal. "Sie schauen sich die Gegebenheiten vor Ort ganz genau an und geben wertvolle Tipps. Zudem unterstützen sie ihre Kundinnen und Kunden bei der Beantragung von Förderungen und beantworten Fragen. Das kann keine Internetseite leisten".

Härtefallhilfen: Antragsfrist endet am 20. Oktober

Stichtag 20. Oktober: Wer in Baden-Württemberg mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Öl oder Holzpellets heizt und 2022 von extrem hohen Preisen betroffen war, kann noch bis zu diesem Datum Härtefallhilfen beantragen. Landeswumweltministerin Thekla Walker ruft jetzt insbesondere Vermieterinnen und Vermieter dazu auf, Anträge zu stellen und ihre Mieterinnen und Mieter zu entlasten.

234 Millionen Euro - soviel hat des Bundesregierung dem Land zur Verfügung gestellt, um sie an Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen, die im vergangenen Jahr von einer extremen Preissteigerung bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern betroffen waren.

Bis zum 4. August gingen  über 60 000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 30,3 Millionen Euro ein. Davon konnten bereits knapp 45 000 Anträge bewilligt und ausgezahlt werden. Rund 78 Prozent der Anträge wurden für Heizöl gestellt, weitere 20 Prozent entfielen auf Holzpellets. Das teilte das für die Auszahlung verantwortliche Umweltministerium jetzt mit.

Private Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle heizen, können noch bis zum 20. Oktober Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen, heißt es weiter.

Anträge auf Härtefallhilfen können aber grundsätzlich nur Eigentümerinnen und Eigentümer stellen, da diese üblicherweise das Heizöl oder andere Energieträger einkaufen. Die erhaltenen Hilfen müssen sie an die Mieterinnen und Mieter weitergeben; zum Beispiel über die nächste Nebenkostenabrechnung. „Ich appelliere an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die Zeit bis zum  20. Oktober zu nutzen. Stellen Sie Anträge und entlasten Sie Ihre Mieterinnen und Mieter. Das Land unterstützt bei der Antragsstellung“, erklärte Energieministerin Thekla Walker.

Die Härtefallhilfe kann über ein Online-Portal (https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN) beantragt werden, auf dem Rechnungen und weitere rechtlich notwendige Nachweise hochgeladen werden. Über einen Online-Rechner (https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/) kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Bei neu eingehenden, vollständigen Anträgen liegt die Bearbeitungszeit aktuell bei wenigen Tagen, so das Ministerium. Wer Papieranträge stellen möchte, kann sich an die Telefonhotline (0711 126-1600) wenden, hier werden auch Fragen beantwortet.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinneh­men mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über diesen verdoppelten Betrag hinausgehen. Basis der Berechnung ist ein bundesweit festgelegter Referenzpreis des jeweili­gen Energieträgers im Jahr 2021.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften mit Verwaltungen beantragt die jeweilige Verwaltung die Härtefallhilfen und reicht diese an die Eigentümerinnen und Eigentümer weiter. Bei Vermietung reichen die Eigentümerinnen und Eigentümer diese an ihre Mieterinnen und Mieter weiter.

Das Land Baden-Württemberg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal entscheidet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge.

Die Wärmepumpe: Funktion und Fakten einfach erklärt

Bis zum Jahr 2030 soll Baden-Württemberg klimaneutral sein. Der Gebäudesektor ist für rund 30 Prozent des Treibhausgasausstoßes verantwortlich und muss daher eine wichtige Rolle bei den Klimaschutzbemühungen spielen. Wärmepumpen können dabei einen großen Beitrag leisten.  Wir erklären wie eine Wärmepumpe funktioniert und gehen ein paar Mythen auf den Grund...

Wärmepumpen schonen das Klima, denn sie beziehen rund dreiviertel der Energie zum Heizen aus der Umwelt. Die gängigsten Wärmequellen sind Luft, Erdreich und Grundwasser. Um die kostenlose Umweltwärme nutzbar zu machen, benötigen Wärmepumpen lediglich einen kleinen Anteil Strom für Antrieb und Pumpe.

Wärme bewegt sich immer entlang eines Temperaturgefälles, vom Wärmeren zum Kälteren. Diesem scheinbar unumgänglichen Naturgesetz schlägt die Wärmepumpe ein Schnippchen. Mit ihr ist es möglich, Wärme entgegen dem Temperaturgefälle zu verschieben, also vom Kalten ins Wärmere. Die Funktionsweise einer Wärmepumpe ist im Prinzip identisch mit der des Kühlschranks. Während der Kühlschrank allerdings seinem Innenraum die Wärme entzieht und nach draußen abgibt, entzieht die Wärmepumpe dem Außenbereich die Wärme und gibt sie als Heizenergie an das Haus ab.

Eine Wärmepumpen-Heizungsanlage besteht aus drei Teilen:

  • der Wärmequellenanlage, die der Umgebung der benötigten Energie entzieht, über Sole oder Luft
  • der eigentlichen Wärmepumpe, die die gewonnene Umweltwärme nutzbar macht durch einen Wärmetauscher, der die Umweltenergie von dem ersten Kreislauf auf ein Kältemittel überträgt, das dadurch verdampft. Der Kältemitteldampf wird zu einem Verdichter/Kompressor weitergeleitet, wodurch er heißer wird. In einem weiteren Wärmetauscher, dem Verflüssiger, gibt er seine Wärme wieder ab
  • dem Wärmeverteil- und Speichersystem, das die Wärmeenergie im Haus verteilt oder zwischenspeichert.

Wenn sie weitere Informationen benötigen: www.waermepumpe.de/waermepumpe/funktion-waermequellen

In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Menschen in Deutschland für diese Heizungstechnologie entschieden. Trotzdem herrscht bei manchen Menschen noch Unsicherheit. Zeit sich mit einigen kursierenden Wärmepumpenmythen zu befassen:

  • Mythos 1: Wärmepumpen eignen sich nur für Neubauten oder komplettsanierte Gebäude. Das ist nicht richtig: Wärmepumpen lassen sich prinzipiell in jedes Gebäude einbauen.
  • Mythos 2: Wärmepumpen funktionieren nur mit einer Fußbodenheizung: Das stimmt nicht. Richtig ist, dass Wärmepumpen mit Flächenheizungen wie Fußboden-, Wand- oder Deckenheizungen am effizientesten laufen. Aber auch mit konventionellen Heizkörpern funktionieren Wärmepumpen problemlos.
  • Mythos 3: Wärmepumpen funktionieren nicht bei kalten Temperaturen: "Doch", weiß Yves Schmidt, Wärmepumpen-Experte der SHK Innung Karlsruhe - Bruchsal: "Auch bei zweistelligen Minusgraden haben Wärmepumpen kein Problem damit, das Haus aufzuheizen. Ein Ausfall ist bei diesen Temperaturen ausgeschlossen, selbst ein ungedämmtes Haus wird im Winter warm."
  • Mythos 4: Wärmepumpen sind Stromfresser und belasten das Stromnetz vor Ort. Beides ist falsch.
  • Mythos 5: Mit Wärmepumpen zu heizen ist viel zu teuer: Die Betrachtung der Gesamtkosten spielt die entscheidende Rolle. Zwar ist der Preis beim Kauf von Wärmepumpen deutlich teurer als etwa der von Gasheizungen. Der Staat gibt jedoch eine hohe finanzielle Förderung. Die Wirtschaftlichkeit einer Heizung hängt jedoch nicht nur vom Anschaffungspreis ab, sondern durch die Lebensdauer von zumindest 20 Jahren vor allem von den Betriebskosten. Und die sind bei gut geplanten Wärmepumpen meist günstiger als bei Gas- oder Ölheizungen.
  • Mythos 6: Wärmepumpen sind viel zu laut. Auch das ist nicht korrekt: Erdwärmepumpen und Grundwasserwärmepumpen sind praktisch nicht hörbar. Nur bei Luftwärmepumpen verursacht der Ventilator Geräusche. In den vergangen Jahren haben die Hersteller von Wärmepumpen den Geräuschpegel ihrer Geräte immer weiter verringert.
  • Mythos 7: Wärmepumpen bringen nichts für das Klima. Falsch: der Hauptteil der Wärme wird klimaneutral aus der Umwelt entnommen.

Ausführlich auf die Mythen geht dieser Artikel ein: https://www.tga-fachplaner.de/meldungen/zukunft-altbau-waermepumpen-die-7-groessten-mythen-im-faktencheck

 

Sommer, Sonne, Geld sparen!

Heizen bei sommerlichen Temperaturen? Was unsinnig klingt, passiert mit dem Ende der Heizperiode in vielen Haushalten – häufig unbemerkt. Der Grund: eine nicht optimale Einstellung der Heizungsanlage.

Viele moderne Heizungsanlagen mit smarter Regelung nehmen die Umstellung auf den sogenannten Sommerbetrieb automatisch vor. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Heizung komplett aus ist. Stattdessen springt sie an, wenn eine bestimmte Temperatur unterschritten wird. Viele Modelle nutzen dafür einen Außentemperatursensor. Das Problem: Die Umstellung auf Sommerbetrieb kann dazu führen, dass Heizungen auch in den warmen Monaten des Jahres  unbemerkt anspringen und somit unnötig Energie und Geld verbrauchen. In kühleren Nächten oder wenn die Temperaturen etwa bei einem Sommergewitter kurz stark fallen, aktiviert der Außentemperatursensor die Heizungsanlage. Daher sollte die Einstellung "Nur Warmwasser" gewählt werden. So wird kein Heizungswasser mehr aufbereitet, sondern nur noch Warmwasser für Küche und Bad. Außerdem sollten die Heizkörperthermostate voll aufgedreht werden – also auf Stufe 5. Der Grund: Dadurch entspannt sich der Mechanismus, der den Wasserzufluss in die Heizkörper reguliert. So lässt sich verhindern, dass die Ventile im Sommer blockieren und zu Beginn der nächsten Heizperiode festsitzen. Mehr Informationen: https://www.dvfg.de/presse/pressemeldung/2023/5/23/so-geht-die-heizung-im-sommer-nicht-unbemerkt-in-betrieb

 

 

Neues GEG: Mit Holz heizen weiter erlaubt

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist umstritten. Es sorgt in der Politik, in der Industrie, der Heizungsbranche, bei Gremien und Verbänden und in der breiten Öffentlichkeit für große Verunsicherung. Laut Gesamtverband OfenBau e.V. (GVOB) ist es jedoch sicher, dass mit Holz heizen erlaubt bleibt.

Die EU hat nach langer Diskussion beschlossen, dass Brennholz weiterhin als erneuerbarer Energieträger einzustufen ist. Gegenüber dem Nachrichtensender BR24 hat das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verlauten lassen, dass es ein „Verbot von Holzheizungen im Neubau“ nicht gebe und der Einbau von Holzheizungen weiterhin gefördert werden solle. Von Fachleuten wird jedoch kritisiert, dass der neu eingeführte Paragraf 71g im GEG den Einbau von Holzheizungen teurer und komplizierter mache. Der GVOB weist darauf hin, dass Biomasseheizungen in Neubauten weiterhin erlaubt sind. Holz ist eine Erfüllungsoption und darf dabei einen wichtigen Teil der Energie liefern. Es ist also möglich, im Neubau künftig eine moderne Holzheizung oder Pelletheizung einzubauen und sie mit anderen regenerativen Energiequellen zu koppeln, die den restlichen Anteil liefern. So sind zum Beispiel Hybrid-Kombinationen mit Solarthermie und weiteren erneuerbaren Wärmelieferanten realisierbar. Man sollte auf jeden Fall den Rat vom Fachmann einholen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Hier ein weiterführender Link des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit häufig gestellten Fragen (FAQ): https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html

 

Zeit für den Frühjahrs-Check für die PV- und Solaranlagen !

Jetzt gilt es wieder die Solaranlagen für ihren "sonnigen" Saisonstart fit zu machen: Denn durch einen Check von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen lassen sich deutlich bessere Erträge erzielen. Zwischen März und September erzeugen die Anlagen 80 Prozent des Jahresertrags, vorab gibt es einige Dinge zu beachten

Laub, Dreck und andere Verunreinigungen aus der kalten Jahreszeit können die Leistungsfähigkeit von Solaranlagen beeinträchtigen. Größere Schäden lassen sich selbst erkennen, auch eine Überprüfung der Erträge ist oft in Eigenregie, in der App oder dem Dashboard möglich. Eine genaue Überprüfung der Anlagenkomponenten, das professionelle Entfernen von Schmutz sowie eine mögliche Reparatur sollten jedoch Fachleute übernehmen. Eine Prüfung des Batteriespeichers sollte – sofern vorhanden – auch auf der Tagesordnung stehen. Die Kosten für den Check lassen sich steuerlich geltend machen.

Bei Solarthermieanlagen funktioniert der turnusmäßige Check am besten über den Wärmemengenzähler. Hier können die aktuellen Werte mit den Werten aus den Vorjahren verglichen werden. Einen Fühl-Test können Besitzerinnen und Besitzer an einem sonnigen Tag durchführen. Die Leitung, die aus dem Solarkollektor kommt, sollte sich wärmer anfühlen als die, die wieder in ihn hineinführt. Dass die Pumpe normal läuft, ist durch ein leises Surren hörbar. Moderne Pumpen zeigen den Betriebszustand und die Leistungsaufnahme direkt an. Fallen bei diesen Checks Unregelmäßigkeiten auf, ist ein professionelle Inspektion ratsam. Denn die Unfallgefahr sowie die Gefahr, die empfindlichen Anlagen zusätzlich zu schädigen, ist groß.

Sie wollen mehr wissen? Details und weitere Infos finden Sie bei Zukunft Altbau:

https://www.zukunftaltbau.de

https://www.zukunftaltbau.de/presse/presseinformationen/die-solaranlage-fuer-das-fruehjahr-bereit-machen))

Sonnige Zeiten für Solarstromspeicher

Die Anzahl der Solarstromspeicher hat sich in den vergangenen vier Jahren verfünffacht. 2022 wuchs die Zahl der neu in Betrieb genommenen Solarbatterien um über 52 Prozent. Die Hälfte der privaten Immobilienbesitzer kann sich vorstellen, selbst erzeugten Solarstrom bedarfsgerecht zu speichern.

Infolge steigender Stromkosten ist deutschlandweit die Anzahl der Solarbatterien seit 2019 exponentiell gewachsen und dürfte nach BSW-Einschätzung weiter zunehmen. Nach Berechnungendes Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) sind fast 630.000 Heimspeicher in Deutschland installiert, diese könnten - rein rechnerisch -  in etwa den täglichen Strombedarf aller privaten Haushalte von München speichern. Das sind gute Neuigkeiten, denn für die Energiewende sind Solarbatterien erfolgskritisch.

Mehr als zwei Drittel der neu installierten Solarstromanlagen auf Privatimmobilien werden inzwischen zusammen mit einem Heimspeicher errichtet. Dies ermöglicht es Haushalten den selbst erzeugten Solarstrom rund um die Uhr zu nutzen. Infolge der Energiekrise hat sich die neu installierte Solarstromleistung im Heimsegment von Photovoltaik-Dachanlagen deshalb in den vergangenen vier Jahren nach BSW-Angaben fast verfünffacht.

Zum Ausgleich der Erzeugungsschwankungen wetterabhängiger Erneuerbarer Energien und zur Stromnetz-Stabilisierung sollte die in Deutschland installierte Speicherkapazität von derzeit geschätzten 6,7 Gigawattstunden bis zum Jahr 2030 auf 55 Gigawattstunden verachtfacht werden, so die Empfehlung des Solar- und Speicherverbandes BSW.

Hier gibt es weitere Informationen: www.solarwirtschaft.de

https://www.solarwirtschaft.de/2023/03/02/solarbatterien-boomen-exponentiell/

Die 65-Prozent-Marke: Heizen mit den Erneuerbaren

Welche Heizungen dürfen ab 2024 noch eingebaut werden? Diese Frage treibt derzeit die meister Verbraucherinnen und Verbraucher um. Mögliche Heizlösungen sind Wärmepumpe, Wärmenetz, Holzheizung, Biomethan oder eine Hybridheizung.

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der die Umstellung auf erneuerbare Energien bei Heizungen vorantreiben soll. Dies hat bei manchen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern Sorgen ausgelöst, ob sie ihre Öl- oder Gasheizung zeitnah austauschen müssen.

Kern des Entwurfs ist, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll – Übergangsfristen federn die Umstellung ab.

Die neuen Regeln, die sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern können, stehen in einem Entwurf für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die 65 Prozent erneuerbaren Energien für neue Heizungen können in bestehenden Gebäuden unter anderem mit einer Wärmepumpe, dem Anschluss an ein Wärmenetz, einer Holzheizung, Biomethan oder einer Hybridheizung erreicht werden.

Für bestehende Heizungen ist ein Bestandsschutz vorgesehen, in bestimmten Fällen soll innerhalb bestimmter Fristen die Reparatur der alten Heizung möglich sein.

Details finden Sie auf der Seite von Zukunft Altbau: https://www.zukunftaltbau.de/presse/presseinformationen/65-prozent-erneuerbare-welche-heizungen-ab-2024-noch-eingebaut-werden-duerfen

Sauberes Wasser für alle

Laut WHO und UNICEF muss weltweit immer noch jeder Vierte ohne sauberes Trinkwasser auskommen. In Deutschland sieht das anders aus, aber auch hier ist einiges zu beachten.

Immer mehr Menschen in Deutschland trinken Leitungswasser. Bei einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa gaben mehr als zwei Drittel der Befragten an, dass sie entweder zusätzlich zu gekauften Getränken oder aber ausschließlich auf Trinkwasser aus dem Hahn zurückgreifen. Mehr als zehn Prozent der Bundebürgerinnen und Bundesbürger trinken ausschließlich Leitungswasser.

Damit die Qualität bis zum Wasserhahn erhalten bleibt, sollten Eigentümer und Vermieter ihre Trinkwasser-Installation regelmäßig von einem Experten überprüfen lassen, da sie gemäß Trinkwasser-Verordnung ab der Übergabestelle im Haus für das verteilte Trinkwasser verantwortlich sind. Der Einfluss der Wasserwerke endet am Hausanschluss.

Und auch in Deutschland wird das Wassersparen relevant. Tipps, wie Verbraucher selbst aktiv werden und Wasser im Haushalt und Garten sparen können, bieten hierzulande fachkundige Installateure. Auf der www.eckring.de sind in der Fachbetriebssuche ganz einfach die passenden Ansprechpartner in der Region zu finden.

Auf die auch hierzulande zunehmende Bedeutung des Wassermanagements hat der internationale Tag des Wassers wieder aufmerksam gemacht. Informationen finden Sie auf der Seite zum World Water Day 2023 der United Nations: https://www.un.org/en/observances/water-day

 

Überprüfung wird für viele Gasheizungen 2023 Pflicht

Für Häuser ab zehn Wohneinheiten muss die Überprüfung der Gasheizung bis zum 30. September 2023 erfolgen. Für Wohngebäude unter zehn Wohneinheiten mit einer Gasheizung gilt der 15. September 2024 als Stichtag.

Zeigt die Untersuchung durch Fachleute Mängel auf, muss die Heizung optimiert werden. Auch ein hydraulischer Abgleich ist vorgeschrieben, sofern er noch nicht durchgeführt wurde. Bei weniger als sechs Wohneinheiten ist der hydraulische Abgleich nicht verpflichtend.

 

Fachleute aus dem Heizungsbau, dem Schornsteinfegerhandwerk oder Energieberaterinnen und -berater können die Heizungsprüfung vornehmen. Bei der Heizungsprüfung geht es darum zu klären, ob die Einstellungen der Regelung optimiert sind und die Heizung hydraulisch abgeglichen ist. Außerdem wird geprüft, ob der Einsatz einer neuen Hocheffizienzpumpe und Dämmmaßnahmen an Armaturen sowie Rohren durchgeführt werden sollen.

 

Wird die Heizungsprüfung im Zuge eines sowieso stattfindenden Termins durchgeführt, liegt der finanzielle Aufwand in einer Größenordnung von 50 bis 150 Euro. Die empfohlenen Optimierungsmaßnahmen können hingegen aufwändiger und teurer sein, bringen aber den Vorteil, dass sie die Betriebskosten um bis zu 15 Prozent senken können.

Angesichts der starken Auslastung der Fachbetriebe empfiehlt sich eine Kopplung an einen bereits vereinbarten Termin wie der Heizungswartung.

Weitere Informationen zur verpflichtenden Prüfung und zu weiteren Optimierungsmöglichkeiten bei Heizungen finden Sie unter www.zukunftaltbau.de/presse/presseinformationen/ueberpruefung-wird-fuer-viele-gasheizungen-2023-pflicht

 

Runter vom Gas… Der hydraulische Abgleich

Energie sparen: Das sollen, wollen und können wir. Aber wie? Eine Maßnahme, um Heizkosten zu senken, ist der hydraulische Abgleich. Klingt nach viel Technik-Knowhow, ist aber trotzdem kein Buch mit sieben Siegeln!

Für die Kampagne #CleverLÄND hat unser SHK-Mitglied Frank Jäger, Geschäftsführer und Eigentümer der Firma Jäger Haustechnik in Karlsruhe sowie Obmann Sanitär |Heizung beim Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg, ein kleines Erklärvideo gemacht: https://cloud.landbw.de/index.php/s/TJNPYH9qqSZonLS/authenticate/showShare

Aber in nicht mal zwei Minuten ist so ein Thema eben nur kurz angerissen. Deshalb hat sich Frank Jäger die Zeit genommen, um diese sehr effektive Maßnahme genau zu erklären.

Herr Jäger, der hydraulische Abgleich ist eine von vielen Stellschrauben, um Heizenergie zu sparen – wieviel Prozent weniger können das im Durchschnitt sein?

Da sind durchaus bis zu zehn Prozent möglich. Das hängt aber schlussendlich vom Verbraucher ab. 

Über welche Summen sprechen wir da - zum Beispiel beim klassischen Einfamilienhaus?

Angenommen der aktuelle Gasverbrauch liegt bei 20.000 kWh, dann könnte der Kunde bis zu 2.000 kWh Gas sparen. Wenn wir das jetzt mit dem aktuellen Gaspreis von 19,5 Cent pro kWh hochrechnen, den die Stadtwerke Karlsruhe ab Oktober aufrufen, ist das eine Einsparung von 390 Euro pro Jahr.

Wann nehmen Sie den hydraulischen Abgleich vor?

Wenn im Haus keine gleichmäßige Wärmeverteilung vorhanden ist: Der Heizkörper im Erdgeschoss bringt schnell Wärme, der im Dachgeschoss lässt auf sich warten. Oder ein Zimmer wird nicht richtig warm, obwohl der Heizkörper oberflächlich warm ist. Andere Räume hingegen sind zu warm.

Das ist ein entscheidendes Indiz dafür, dass die Wärmeverteilung nicht sauber einreguliert ist. Das regelt der hydraulische Abgleich: Er gleicht das komplette Heizsystem ab und sorgt dafür, dass alle Heizkörper gleichmäßig warm werden und zudem jeder Heizkörper die Wärme liefert, die er bringen muss, um den Raum zu erwärmen.

In dem Moment kommt der Fachmann, beispielsweise Sie, ins Spiel. Was machen Sie dann genau?

Im ersten Schritt wird das Gebäude vor Ort anhand von vorhandenen Plänen aufgenommen und dokumentiert, wo welche Heizkörper vorhanden sind. Sollten, das kann bei älteren Häusern der Fall sein, keine oder unvollständige Pläne da sein, wird das etwas aufwändiger. In unserem Betrieb rechnen wir das Haus nach und kalkulieren, welche Wärmeleistung jedes Zimmer am kältesten Tag des Jahres braucht. Gleichzeitig ermitteln wir, welche Heizleistung die Heizkörper oder auch die Fußbodenheizungen haben und mit welcher Energiemenge, also Heizungswasser, sie versorgt werden müssen. Im zweiten Schritt wird vor Ort an jedem Heizelement die benötigte Wassermenge eingestellt. Dazu müssen an jedem Heizkörper bzw. der Fußbodenheizung einstellbare Thermostatventile vorhanden sein. Ist das nicht der Fall, werden sie nachgerüstet. Zum Schluss werden alle Einstellungen an der Regelung des Kessels überprüft, die Heizungspumpe richtig eingestellt und das war’s! Denn ein hydraulischer Abgleich wird nur einmal gemacht. Das System muss nicht vor jeder Heizperiode neu justiert werden.

Wie lange dauert das?

Das hängt davon ab, wie groß der Umrüstaufwand ist. Bleiben wir beim Einfamilienhaus: Der erste Termin vor Ort dauert ein bis zwei Stunden, der zweite Termin kann in knapp einer Stunde über die Bühne gehen. Müssen aber noch 15 Thermostatventile ausgetauscht werden, dann kann das schon mal einen knappen Tag dauern.

Ist bei einer Fußbodenheizung mit demselben Aufwand zu rechnen?

Bei der Berechnung gibt es keinen Unterschied zu Gebäuden mit herkömmlichen Heizkörpern. Beim zweiten Schritt haben wir in der Praxis aber auch die Situation, dass dort alte, nicht einstellbare Verteiler vorhanden sein können. Die werden ausgetauscht. Der Aufwand ist derselbe wie bei klassischen Heizkörpern.

Wie ist das eigentlich, wenn Sie bei älteren Gebäuden auf sogenannte Einrohrsysteme treffen, wenn also Zulauf und Ablauf von Heizungswasser nur über ein Rohr erfolgen?

Einrohrheizungen gibt es immer noch – die verschwinden nicht. Die abzugleichen ist etwas gänzlich Anderes. Die Berechnung ist zwar ähnlich, aber wir müssen in diesem Fall die einzelnen Heiz-Kreise miteinander abgleichen: Ich kann also nicht – wie beim Zweirohrsystem – die Heizkörper miteinander abgleichen. Wenn im Haus ein zentraler Verteiler vorhanden ist, an dem die Einrohrsysteme abgehen bzw. ankommen, lassen sich dort recht problemlos die Ventile einbauen. Der Kostenaufwand für die Aufrüstung ist aber doch etwas höher. Wenn wir allerdings – auch das gibt es – an den Verteiler und die Rohre nicht herankommen, weil das Ganze in der Wand verbaut ist, dann ist kein hydraulischer Abgleich möglich.

Sie haben über den Kostenaufwand gesprochen, können Sie ein paar Zahlen nennen?

Nehmen wir der Einfachheit halber das erwähnte Einfamilienhaus: Die Berechnung liegt nach Gebäudeart, Umfang und Größe ungefähr zwischen 400 und 800 Euro. Bei der Umsetzung hängen die Kosten vom Aufwand ab: Ist zusätzlich der Austausch von Thermostatventilen notwendig, kann dieser durchaus rund 2.000 Euro kosten. Grob gesagt: Insgesamt liegen wir beim hydraulischen Abgleich – Berechnung und Einstellung – in einem Rahmen zwischen 2.000 und 3.000 Euro.

Wenn man dieses Geld sparen möchte, kann man den hydraulischen Abgleich auch selbst vornehmen?

Naja, ich schätze mal, dass es schon bei der Berechnung für den Laien ziemlich schwierig wird. Wenn ein versierter Handwerker dabei ist, der im Anschluss die Thermostatventile austauscht bzw. einstellt, die vom Fachmann vorgegeben sind, dann ginge das theoretisch. Dazu kommt, dass der hydraulische Abgleich entsprechend dokumentiert und vom Fachbetrieb abgestempelt wird. Dazu gibt es ein Formblatt, das man vorlegen muss, wenn es zum Beispiel um eine Förderung geht.

Förderung - ein sehr gutes Stichwort…

Die ganze Optimierung der Heizungsanlage, und darunter fällt ja auch der hydraulische Abgleich, wird vom Staat mit 15 Prozent gefördert. Das gilt auch für den Austausch von einzelnen Heizkörpern, von Thermostatventilen, Nachrüstung von Regelsystemen bei Fußbodenheizungen oder auch kleine Smart-Home-Lösungen für das Heizungssegment. Wenn es dann noch einen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater gibt, dann gibt es von Vater Staat nochmal fünf Prozent obendrauf.

Wie können Sie als Fachmann in Sachen Förderung helfen?

Wir als Heizungsfachleute unterstützen beim Beantragen der Förderung. Wir zeigen den Kunden auf, welche Möglichkeiten der Energieoptimierung und welche Förderungen es gibt. Das können wir auch in Vollmacht tun. Das heißt: Wir übernehmen für den Kunden den ganzen Aufwand und erarbeiten mit den Kunden die bestmöglichen Lösungen.

Mal abgesehen vom hydraulischen Abgleich: Was können Mieter oder Eigentümer generell tun, um möglichst effizient Heizkosten zu sparen ohne sich, Entschuldigung, im Winter den Allerwertesten abzufrieren?

Grundsätzlich sollte jeder Kunde sein Heizverhalten in Frage stellen. Müssen Fenster zum Beispiel dauerhaft gekippt sein, wenn doch die Stoßlüftung die bessere Alternative ist? Oder:  Sollte ich nicht nur die Räume beheizen, die ich auch benutze und in anderen Zimmern die Temperatur absenken? Jedes Grad Raumtemperatur weniger spart Energie – dass wissen wir alle.  Man muss daraus ja keine körperliche Grenzerfahrung machen…

Dann gibt es noch die Option beim Verlassen des Hauses die Heizkörper herunterzuregulieren und sie erst beim Nachhausekommen wieder hochzudrehen. Dabei sollte der Verbraucher die Temperatur nicht zu weit absenken, denn an sehr kalten Tagen dauert es länger, bis es daheim wieder warm wird.  Tipp: Den Thermostatknauf von Stufe drei auf zwei drehen, wenn man zur Arbeit geht und beim Nachhausekommen wieder auf drei stellen – das hilft schon!  Nebenbei bemerkt: Es bringt kaum etwas auf Stufe fünf, sozusagen ‚volle Pulle‘, hochzuheizen: Das kostet mehr Geld, geht aber nicht wesentlich schneller.  Ein weiterer Tipp: Große, bodentiefe Fenster bringen einen gewissen Wärmeverlust mit sich. Also: Beim Verlassen des Hauses und vor dem Schlafengehen einfach die Rollläden herunterlassen.

Ein wortwörtlich heißer Punkt ist das Thema Warmwasser. Man kann, wenn diese Energie nicht gebraucht wird, die Temperatur absenken, die Zirkulationspumpen abstellen oder Bereitungszeiten für Warmwasser verändern. Aber – und das ist sehr wichtig: Hier kann es zu einem Hygieneproblem durch Legionellen kommen.

In einem Ein- oder Zweifamilienhaus gibt es dahingehend keine gesetzliche Vorschriften, ab drei Parteien im Haus sieht das der Gesetzgeber aber so: Sicherung der Hygiene geht vor Energieeinsparung. Auf jeden Fall sollte man das Thema Warmwasserbereitung mit sehr viel Bedacht angehen. Ein Heizungsfachmann hilft da weiter und damit ist der Kunde auf der sicheren Seite.

  • Der hydraulische Abgleich wird nur einmal gemacht.
  • Welche Primärenergie (Gas, Öl, Pellets etc.) zum Heizen benutzt wird, ist nicht wichtig. Es geht darum, den Volumenstrom des Wasser im Heizsystem abzugleichen.
  • Der hydraulische Abgleich ist auch bei Fußbodenheizungen und zum Teil auch bei Einrohrsystemen möglich.
  • Die Energieeinsparung nach einem hydraulischen Abgleich kann bis zu zehn Prozent betragen.
  • Die Kosten berechnen sich nach dem Aufwand: im Schnitt sind es zwischen 2.000 und 3.000 Euro.
  • Für die Optimierung der Heizungsanlage gibt es vom Staat eine Förderung von 15 Prozent der Kosten.
  • Der Heizungsfachmann der SHK Innung Karlsruhe – Bruchsal hilft bei Förderanträgen, Optimierungslösungen für die Heizungsanlage und gibt weitere wertvolle Tipps zur Energieeinsparung.

Das weltpolitische Geschehen infolge des Ukraine-Kriegs hat in Deutschland für Verunsicherung hinsichtlich der Versorgung mit Heizenergie geführt. Dies gilt insbesondere für Heizungsanlagen, die mit Öl und Erdgas betrieben werden. Nach­ dem die Gaslieferungen aus Russland über die Nord-Stream-­1­-Leitung stark reduziert wurden und das Preisniveau am Gasmarkt auf einem hohen Niveau ist, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Alarmstufe, ausgerufen. Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt.

Bundeswirtschaftsminister Habeck hat alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – aufgerufen, den Gasverbrauch möglichst weiter zu reduzieren, damit Deutschland über den Winter kommt.

Zur Beruhigung vorweg: Ihre Wärmeversorgung ist akut nicht gefährdet. Gleichwohl macht es Sinn, jetzt alle Einsparmöglichkeiten zu nutzen, denn erstens braucht es Zeit, die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Importen zu reduzieren und zweitens steigen die Energiepreise gerade exorbitant. Es geht also auch darum, dass die Heizkosten bezahlbar bleiben.

Tipps zur schnellen Verbrauchsreduktion für Hausbewohner

Was kann ich sofort tun, um Kosten zu sparen?

Hausbewohner/Verbraucher können bereits durch umsichtiges Verhalten viel Heizenergie einsparen und damit ihren Geldbeutel und die Umwelt schonen, z. B. durch folgende Maßnahmen:

  • Senken Sie die Raumtemperatur um 1˚C und sparen Sie bis zu sechs Prozent Heizenergie. Reduzieren Sie geringfügig die Raumtemperatur bei Abwesenheit und während der Nacht ohne jedoch die Räume auskühlen zu lassen. Das geht bequem mit programmierbaren Heizkörperthermostaten. Den Unterschied werden Sie auf Ihrer Heizkostenabrechnung bemerken.
  • Selten genutzte Räume sollten nur ausreichend temperiert werden.
  • Verwenden Sie beim Duschen Sparduschköpfe oder Durchflussbegrenzer und reduzieren Sie damit Ihren Warmwasserverbrauch. Verzichten Sie nach Möglichkeit auf das Baden und waschen Sie Ihre Hände mit kaltem Wasser.
  • Setzen Sie auf neue LED-Lampen und energieeffiziente Elektrogeräte. Damit lassen sich die Stromkosten (indirekt auch der Gasverbrauch) deutlich senken.
  • Entlüften Sie bei „Glucksgeräuschen“ Ihre Heizkörper oder lassen Sie diese entlüften und den Anlagendruck kontrollieren.
  • Lüften Sie richtig im Winter (Stoßlüftung statt Dauerlüften).
  • Undichte Fenster verursachen Wärmeverluste. Fehlende oder schadhafte Fensterdichtungen können ein Grund sein. Lassen Sie undichte Fenster prüfen und fachgerecht instandsetzen.
  • Schließen Sie nachts die Rollläden. Tagsüber kann solare Einstrahlung durch Fenster für Wär­megewinne genutzt werden.

Tipps zur Optimierung der Heizanlage für Hausbesitzer

Was kann ich langfristig tun, um Kosten zu sparen?

Lassen Sie umgehend eine umfassende Wartung – gegebenenfalls einschließlich einer Reini­gung – des Wärmeerzeugers zur Wirkungsgradoptimierung (Abgastemperatur, Abstrahlverluste usw.) durchführen und – sofern bislang nicht dokumentiert – einen hydraulischen Abgleich im bestehenden Heizsystem durchführen. Bis zu 15 Prozent Einsparung sind möglich. Lassen Sie sich in dem Zusammenhang von Ihrem Fachhandwerksbetrieb für Sanitär, Heizung, Klima (SHK) zu sinnvol­len Modernisierungsmaßnahmen beraten. Er ist der fachkompetente Ansprechpartner für Fragen und Beratungen rund um energiesparende Heizungstechnik und ihre Förderung. Die nachfolgenden, niedrigschwelligen und oft nur gering-investiven Optimierungs- und Modernisierungsvorschläge können als Leitfaden für die Erstberatung dienen. Für viele Maßnahmen ist eine attraktive finanzielle Förderung möglich.

1. Heizanlagentechnik

Leitfaden für die Erstberatung bei Ihrem SHK-Fachbetrieb

Lassen Sie den Brennwertbetrieb bei Ihrer Öl-/Gas-Brennwertheizung überprüfen. Gegebenenfalls wird der SHK-Fachbetrieb einen hydraulischen Abgleich und/oder die Optimierung der Heizkurve empfehlen.

Eine neue Heizungs- und Zirkulationspumpe kann Wunder wirken. Lassen Sie sich dazu beraten. Die Pumpen sollten die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an den Energieeffizienzindex einhalten, um förderfähig zu sein.

  • Lassen Sie den Wärmeerzeuger auf eine mögliche Überdimensionierung prüfen und lassen Sie sich zur Modernisierung der Heizungsanlage möglichst unter Nutzung erneuerbarer Energien beraten.
  • Informationen zu Fördermöglichkeiten für energiesparende Maßnahmen und Heizungsmodernisierungen sind unter https://intelligent-heizen.info/foerderung-heizung/ abrufbar. Alle Förderdetails finden Sie unter www.bafa.de.
  • Sprechen Sie den Überbringer dieser Information an. Wenn es sich um einen Handwerksbetrieb handelt, dann sollte es ein qualifizierter SHK-Fachbetrieb sein, der einer Innung angehört.
  • Falls Sie keinen bestehenden Kontakt zu einem SHK-Fachbetrieb nutzen können, dann finden Sie unter https://www.wasserwaermeluft.de/ alles, was Sie benötigen. Bis hin zur konkreten Angebotsanfrage, die Ihnen binnen 24 Stunden beantwortet wird.

2. Wärmeverteilsystem im Haus

  • Rüsten Sie die Einzelraumregelung nach: Bauen Sie elektronische (und programmierbare) Heizkörperthermostate ein.
  • Lassen Sie sich zum Austausch von Heizkörpern mit dem Ziel beraten, die Systemtempe­raturen der Heizung zu reduzieren und so Energie zu sparen und den Einsatz erneuerbarer Energien oder z. B. einer Wärmepumpe zu ermöglichen.
  • Lassen Sie im Rahmen der Wartung eine nachträgliche Dämmung, Ergänzung oder den Ersatz fehlender oder schadhafter Wärmedämmung von Rohrleitungen, Armaturen und sons­tigen wärmeverlustbehafteten technischen Komponenten ausführen.
  • Bringt der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung weitere Vorteile? Lassen Sie sich beraten.
  • Sofern vorhanden, lassen Sie Raumlüfter und Lüftungsanlagen warten, reinigen und gegebenenfalls erneuern (verschmutzte Filter sorgen für erhöhte Stromaufnahme des Venti­lators).
  • Überlegen Sie den Austausch alter und den Einsatz wasser- und energiesparender Sanitär­armaturen, einer Abwasser-Wärmerückgewinnung etc.

3. Optimierung des Anlagenbetriebs

  • Fragen Sie Ihren Heizungsfachbetrieb z. B. im Rahmen der Wartung nach weiteren Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten. Er kann auf Wunsch auch einen detaillierten Check der Heizung durchführen.
  • Lassen Sie danach die Regelung der Heizungs-, Lüftungs- bzw. Klimatechnik mit dem Ziel der Senkung des Energieverbrauchs (z. B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung) optimal einstellen.
  • Ertüchtigen Sie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), gegebenenfalls unter Nutzung von SmartHome-Lösungen oder eines Energiemanagementsystems.
  • Lassen Sie hydraulisch geregelte gegen elektronisch geregelte Durchlauferhitzer austauschen, falls die Umstellung auf eine zentrale Warmwasserbereitung nicht möglich ist.
  • Gönnen Sie sich, dem Hausmeister oder der Hausverwaltung ein Update für die Bedienung der Heizungsanlage. Die Einweisung durch den SHK-Fachbetrieb sensibilisiert Anlagenbetreiber für energiesparendes Verhalten und Bedienen. Oft kann der Betrieb der Heizungsanlage im Sommer auf die Warmwasserbereitung umgestellt bzw. reduziert werden.
  • Mögliche Energieeinsparungen durch einzelne Maßnahmen können mit dem Optimierungsrechner der Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. (VdZ) berechnet werden.

4. Zusätzliche Möglichkeiten, fossile Brennstoffe einzusparen

  • Lassen Sie sich vom Fachhandwerker zu Möglichkeiten beraten, die Energieart zu wechseln. Infrage kommen aktuell der Umstieg auf Pelletheizung oder Wärmepumpe. Umfang­reiche und neutrale Informationen zu den Themen klimafreundliches Heizen, Energiesparen und Energiewechsel finden Sie auch im Webportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter https://www.energiewechsel.de/.
  • Auch hybride, also kombinierte Heizungssysteme sind möglich. So kann die vorhandene Heizung gegebenenfalls um eine Solarkollektoranlage für die Warmwasserbereitung und Hei­zungs­unterstützung ergänzt oder um eine Wärmepumpe erweitert werden. Für den Betrieb einer Wärmepumpe kann der Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage sinnvoll und wirtschaftlich sein.
  • Einzelfeuerstätten für Holz (nach Stufe II der 1. BImSchV) können ganz autark Räume (in der Regel auch ohne Strom) beheizen oder – sofern sie eine Anbindung an die Heizungshydraulik besitzen, die Gebäudeheizung unterstützen. Es stehen Scheitholz oder Pelletöfen zur Auswahl. Voraussetzung ist eine passende Abgasführung.
  • Nutzer von Heizöl oder von Flüssiggas in Zentralheizungen können ihren Energieträger in Tanks bevorraten und sich damit für einen längeren Zeitraum unabhängig machen. Gleiches gilt für Nutzer einer Pelletheizung mit einem Pelletlager im Gebäude oder z. B. einem Sacksilo außerhalb des Gebäudes.

Der richtige Ansprechpartner

Das Sanitär-Heizung-Klima-Handwerk und seine Innungsfachbetriebe als Partner in der Region sind der richtige Ansprechpartner für Fragen und Beratungen rund um energiesparende Heizungsanlagentechnik und Wärmeverteilsysteme im Gebäude und deren staatliche Förderung. Aber auch für Fragen rund um den Betrieb der Heizsysteme. Gehen Sie auf uns zu und werden Sie verbrauchs- und kostensparend für sich aktiv!