Wärmemarkt aus Sicht des SHK-Handwerks – eine Übersicht

Das Gebäudeenergiegesetz hat in vielerlei Hinsicht das Zeug dazu in die Geschichtsbücher einzugehen: seine Novellierung wurde lange diskutiert, ist heiß umstritten und gehört in seinen Auswirkungen zu den teuersten Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Heute Mittag wurde es mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen im Bundestag beschlossen.
Angesetzt waren 70 Minuten für die zweite und dritte Lesung des Gesetzes. Dass daraus über 120 Minuten wurden, lag an zahlreichen Wortbeiträgen und Zwischeninterventionen, die übrigens im Nachgang von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau eventuell mit Ordnungsmaßnahmen belegt werden könnten. All' das verdeutlicht die Brisanz um diese Reform. Die vorgebrachten Argumente sind bereits bekannt, insofern trat in den Beratungen auch nicht wirklich Neues zu Tage, wie ein paar Zitate verdeutlichen:
Einige Stimmen über die Fraktionen hinweg...
Katharina Dröge, Bündnis 90/ Grüne: "Wir schaffen mit diesem Gesetz Sicherheit für das Handwerk, das eine große Qualifizierungsoffensive gestartet hat."
Matthias Miersch, SPD: "Wir haben an vielen Stellen das Gesetz nachgebessert und mit einer Struktur versehen, damit die Komunen mit ihrer Wärmeplanung 2026 bzw. 2028 den Bürgern wiederum eine Struktur geben."
Marc Bernhard, AfD: "Das Gesetz nutzt weder dem Klima noch den Menschen."
Christian Dürr, FDP, verwies auf die in die Reform eingearbeitete Technologieoffenheit: "Der Bundestag darf sich nicht anmaßen zu entscheiden, welche Heizung in welchen Keller gehört. Das wissen die Menschen selbst."
Dietmar Bartsch, Linke: "Das Gesetz ein kommunikatives und klimapolitisches Desaster."
Wirtschaftsminister Robert Habeck: "Das Gesetz schafft Rechtssicherheit und sorgt für soziale Ausbalancierung."
Verena Hubertz, SPD: "Das Gesetz ist praxistauglich: Wir haben bei der Klimawende nicht nur einen Weg, wie wir dahin kommen. Denn das Land ist unterschiedlich."
Lukas Köhler, FDP: "Wir haben eine Verantwortung, dass wir Klimaschutz sinnvoll umsetzen. Das Gesetz ist gut geworden und das Ergebnis zählt."
Dr. Jan-Marco Luszak, CDU: "Sie, die Regierung, sagen, dass die Debatte mit der Verabschiedung des Gesetzes beendet sei. Alle Experten sagen: 'die nächsten Reformen kommen hinterher' und damit die nächsten Debatten. Die Lücken in dem Gesetz sind so groß wie Scheunentore."
Und Timon Gremmelt von der SPD bemerkte abschließend: "Einen Nobelpreis für gute Gesetzgebung wird die Ampel sicher nicht bekommen. Aber wir haben Planungssicherheit für Handwerk und Heizungsindustrie geschaffen."
Noch mehr zum Nachgucken bzw. Nachlesen:
In der Mediathek des Bundestages liegt die Debatte in voller Länge vor. Und auch, wenn vieles schon bekannt ist, sehenswert (und stellenweise durchaus unterhaltsam) ist die 120. Plenarsitzung trotzdem: https://www.bundestag.de/mediathek/plenarsitzungen?videoid=7557102#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTU3MTAy&mod=mediathek
Am Ende stimmten 399 Abgeordnete für das Gesetz, 275 dagegen, fünf enthielten sich.
Hauptkritikpunkte an der Novellierung waren die hohen Kosten, die entstehen würden. Das Handelsblatt hat aufgeschlüsselt, dass bis zum Jahr 2028 auf die Bürger jährliche Kosten von mehr als 9,15 Milliarden Euro für den Einbau neuer Heizungen zukommen werden. Für die Wirtschaft sollen es im selben Zeitraum rund 2,7 Millarden Euro sein. Diese Zahlen veröffentlichte das Blatt noch vor der Sommerpause des Parlaments und berief sich dabei auf den überarbeiteten Gesetzentwurf. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/geg-heizungsgesetz-kostet-die-buerger-jaehrlich-bis-zu-9-2-milliarden-euro/29230350.html
Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes sind bereits bekannt: Ab Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden, bestehende Heizungen sollen weiterlaufen bzw. repariert werden können. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung. Dreh- und Angelpunkt für bestehende Heizungen soll eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Erst wenn diese vorliegt, sollen die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude gelten. Hausbesitzer können dann entscheiden, was sie machen. Den kompletten Wortlaut finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006875.pdf
Ende gut - alles gut?
So ganz "vom Tisch" ist das Gesetz allerdings nicht. Zunächst wird es an den Bundesrat zur Prüfung weitergeleitet, sollte er Einspruch erheben, muss der Bundestag sich erneut mit dem GEG beschäftigen. Nach abschließender Klärung wird das Gesetz dann dem Bundespräsidenten vorgelegt. Auch er prüft: Ist das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen und mit dem Grundgesetz vereinbar? Sollte er Einwände haben, könnte er das Gesetz ablehnen. Und dann ist da noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Wir erinnern uns: Anfang Juli hatte es über den Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann entschieden, der eine zu geringe Beratungszeit moniert hatte, woraufhin das Gesetz nicht wie geplant vor der Sommerpause verabschiedet werden konnte. Thomas Heilmann hatte aber nicht nur einen Eileintrag, sondern auch einen Hauptsacheantrage gestellt: Inhaltlich geht es (wie beim Eilantrag) darum, dass Heilmann seine und die Rechte anderer Bundestagsabgeordneter durch kaum bzw. zu kurz durchgeführte Beratungen verletzt sah. Der Hauptsacheantrag ist in Karlsruhe noch nicht entschieden, das soll erst im Sommer 2024 geschehen. Was wiederum bedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht sich auch nach dem Inkrafttreten des GEG zum 1. Januar 2024 damit erneut beschäftigen könnte.
Das Gebäudeenergiegesetz - das in seinen Auswirkungen als eines der teuersten in der Geschichte der Bundesrepublik gilt - soll wie geplant am 8. September im Bundestag beraten und beschlossen werden. Die Oppositionsparteien hatte quasi in letzer Minute versucht die Aussetzung zu beantragen. Das Votum der Koalition eindeutig: Es bleibt wie geplant.
Es ist zumindest ungewöhnlich, wenn in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause Änderungsanträge zur parlamentarischen Geschäftsordnung eingehen. Üblicherweise gehört diese Zeit den Aussprachen und Beschlüssen zu diversen Etats. Die Fraktionen von CDU/CSU, der AfD sowie der Linken hatten jedoch Anträge eingebracht, um die Beschlussfassung des GEG doch von der Tagesordnung der 120. Sitzung des Deutchen Bundestags zu streichen. Der Opposition ging es darum mehr Zeit für Beratungen zu haben und gegebenenfalls weitere Änderungen in das Gesetzs einzubringen. Ohne Erfolg: Die Koaltionsfraktionen stimmten einheitlich für die Beibehaltung der Tagesordnung. Es sei für weitere Beratungen in der Sommerpause genug Zeit gewesen, erklärte die Parlamentarischen Geschäftsführer*innen von SPD, Grünen und FDP in ihren Wortmeldungen. Die sitzungsfreie Zeit - die Sommerpause ist ja kein Urlaub - hätte Jeder und Jede nutzen können, um sich intensiv mit dem GEG zu beschäftigen und Änderungsanträge zu formulieren.
Wir brauchen Klarheit!
Einig waren sich alle Parteien hingegen, dass nunmehr endlich Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger, das Handwerk, die Kommunen und die Hersteller herrschen müsse.Wie geht es jetzt weiter? Es besteht für die Parteien der Opposition immer noch die Möglichkeit vor dem 8. September Änderungsanträge zum GEG einzubringen. Die Frage wäre, ob diese angenommen oder abgelehnt würden. Im Falle einer Ablehnung würde das Gesetz in zweiter und dritter Lesung erst beraten und dann beschlossen werden und könnte fristgerecht zum 29. September dem Bunderat vorgelegt werden. Sollte den Anträgen stattgegeben im Bundestag stattgegeben werden, müsste die gewünschten Änderungen wiederum beraten werden und Eingang in den Gesetzestext finden.
Der Run auf Kaminöfen und Pelletheizungen ist vorbei - die Absatzprognose für dieses Jahr ist in weite Ferne gerückt.Verbraucherinnen und Verbraucher setzen jetzt auf fossil betriebene Heizsysteme. Als Grund dafür sehen Experten die Verunsicherung rund um das GEG, das nach der Sommerpause verabscheidet werden soll.
Noch ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht in trockenen Tüchern, da schaffen Bürgerinnen und Bürger bereits Fakten: Die Bestellungen für fossile Heizungen steigen, genaue Zahlen für Baden-Württemberg liegen dem Fachverband SHK Baden-Württemberg jedoch nicht vor.
Hingegen ist die Nachfrage bei den Pelletheizungen deutlich zurückgegangen. "Der Markt ist zum Teil komplett eingebrochen", sagt Anna Katharina Sievers vom Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband und dem Deutschen Pelletinstitut. "Unsere Absatzprognose 2023 wird nach derzeitigem Stand nicht erreicht werden." Hierbei ging der Verband von über 740.000 Pelletkesseln und -öfen aus.
Heizen mit Holz - der Sicherheitsanker?
Ähnlich sieht es bei den Kaminöfen aus: auch hier sind die Verkaufszahlen laut Branchenkennern gesunken. Bislang galt diese Heizungsform als eine Art "backup" für Verbraucherinnen und Verbraucher für den Fall, dass Öl und Gas knapp werden könnten. Bundesweit gibt es etwa rund zehn bis zwölf Millionen Kaminöfen, circa 8,5 Millionen davon sind laut Klaus Egly, dem ersten Vorsitzenden des Bundesverbands Brennholzhandel und Brennholzprodukte, in Betrieb. Nur wenige Menschen heizten aber ausschließlich mit Holz, für die allermeisten sei es eine zusätzliche Wärmequelle. "Wenn überhaupt, kommt eine Heizungsanlage mit Scheitholzkessel - als Ersatz für eine bestehende Heizungsanlage - wohl nur im ländlichen Raum in Frage", erklärt Egly.
Deutlich Kritik übt der Geschäftsführer des Pellet-Verbands und des Instituts Martin Bentele mit Blick auf das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - auch Heizungsgesetz genannt: "Die Bundesregierung hat damit bewirkt, dass Öl- und Gasheizungen dieses Jahr wieder Hochkonjunktur haben".
Verbände fordern verlässliche Förderungen
In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV), die Initiative Holzwärme (IH) sowie der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) die Politik auf, möglichst schnell verlässliche Rahmenbedingungen für holzbasierte Heizsysteme zu schaffen. Die durch die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz verursachte und seit Monaten anhaltende Hängepartie und die damit einhergehende Verunsicherung der Verbraucher sowie der gesamten Wertschöpfungskette trügen zur weiteren Schwächung der deutschen Wirtschaft bei. Diese Entwicklung gelte es so schnell wie möglich zu beenden.
Förderung an Marktrealitäten ausrichten
Konkret fordern die Verbände die Politik auf, der bestehenden Verunsicherung im Markt durch eine attraktive und verlässliche Förderkulisse entgegenzuwirken. Insbesondere fordern sie die Anhebung der maximal förderfähigen Kosten auf mindestens 45.000 Euro. Der GEG-Entwurf sieht eine Halbierung der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 Euro auf 30.000 Euro vor. Dies führt bei Investitionen ab ca. 40.000 Euro für den Kauf und Einbau einer neuen Heizung auch bei einem Fördersatz von 50 Prozent zu einer Reduzierung der absoluten Förderbeträge gegenüber der heutigen Regelung. De facto liegt die Investition in eine Holz- und Pellet-Zentralheizung im Schnitt bei mindestens bei 40.000 Euro, je nach technischer Ausstattung und erforderlichen Umfeldmaßnahmen können auch Investitionskosten bis zu 60.000 Euro entstehen.
Darüber hinaus setzen sich BDH, DEPV, Initiative Holzwärme und ZVSHK für ein möglichst zeitnahes Inkrafttreten des neuen Förderregimes ein. Um bis zum Starttermin am 01.01.2024 keinen Stillstand im Markt auszulösen bzw. den bestehenden zu überwinden, solle ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt werden. Dieses Wahlrecht solle es den Bürgerinnen und Bürgern erlauben, sich für die jeweils besseren Förderbedingungen – auch nachträglich – zu entscheiden.
Die Klimaschutzbemühungen von Häuslebauern- und besitzern nehmen Fahrt auf: In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Menschen in Deutschland für eine Wärmepumpe entscheiden. Trotzdem gibt es bei potentiellen Kundinnen und Kunden immer noch eine gewisse Unsicherheit - es kursieren einige Mythen zu dieser Heiztechnologie. Die wichtigsten haben wir kurz zusammengefasst
Wer sich ausführlich mit den Mythen beschäftigen möchte, hier ein entsprechender Link: https://www.tga-fachplaner.de/meldungen/zukunft-altbau-waermepumpen-die-7-groessten-mythen-im-faktencheck
Der Aktionstag der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft e.V. (VDS) „Tag des Bades“ lockt am 16. September 2023 bundesweit wieder zahlreiche Bauleute in die Badstudios des Handwerks und in die Ausstellungen des Großhandels. Das diesjährige Motto ist das ISH-Trendthema „Nachhaltigkeit im Badezimmer“.
Für Profis wie für Endkunden ist der 16. September 2023 so etwas wie ein "Must-Date": Der "Tag es Bades" soll den Zugang für Interessierte erleichtern, die sich ein neues Badezimmer wünschen. Bei diesem Aktionstag können sie unverbindlich Kontakt zu SHK-Profis aufnehmen und wichtige Eindrücke und Informationen sammeln. Ziel des diesjährigen Mottos ist es, ein größeres Bewusstsein für das nachhaltige Badezimmer zu schaffen, sowohl beim Sanitärhandwerk und -handel, als auch bei den Endkunden und Endkundinnen.Informationen zum Tag des Bades 2023 und zu den teilnehmenden Badstudios und Fach-Ausstellungen erhalten Interessierte unter www.tagdesbades.de und www.gutesbad.de/badprofi-suche/.
Themenschwerpunkt 2023: So geht Nachhaltigkeit im Bad Fragen wie „Wie kann ich im Badezimmer Wasser, Energie und Reinigungsmittel sparen?“ oder „Mit welchen Sanitärprodukten kann ein Umwelt-Update für ein modernes Badezimmer erfolgen?“ stellen sich viele, insbesondere die Kundinnen und Kunden, denen eines der vielen sanierungsbedürftigen Badezimmer in Deutschland gehört, denn jedes 4. Badezimmer hierzulande muss saniert werden. Gerade eine Teilsanierung bringt schnell Spareffekte ins Badezimmer.Aktuell können sich viele nicht gleich eine Kernsanierung leisten und häufig ist die Bausubstanz eines bestehenden Badezimmers ja auch noch in Ordnung. Doch schon durch einen Austausch wichtiger Sanitärprodukte lässt sich auch in Sachen Nachhaltigkeit ein wirksames Update realisieren.
Dabeisein lohnt sich: Die kostenlosen Aktionsmittel für das lokale Veranstaltungs-Marketing können Fachgroßhändler und Fachhandwerker in den internen Bereichen der Websites von DG Haustechnik und ZVSHK für die Eigenproduktion downloaden.
Alle Informationen zum Tag des Bades 2023 und den Aktionsmitteln finden Interessierte unter www.sanitaerwirtschaft.de
Die Zahlen sprechen für sich: Der Gesamtumsatz des Wirtschaftsbereichs Haus- und Gebäudetechnik lag 2022 bei 74,4 Millionen Euro. Das entspricht einer Steigerung von neun Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr.
Der Austausch von Heizungen ist hierbeit der relevanteste Umsatztreiber: mit einem Plus von 11,1 Prozent und einem Umsatz von rund 47 Millionnen Euro lag der Bereich Heizung, Lüftung, Klima und Gebäudeautomation über der Umsatzsteigerung der Gesamtbranche und ist damit der Umsatztreiber für das Jahr 2022.
Schwächer entwickelte sich der Bereich Sanitär. Hier lag die Umsatzsteigerung mit 5,6 Prozent unter dem Branchendurchschnitt. Der Umsatz in diesem Bereich betrug 27,5 Millionen Euro. Sanierungsmaßnahmen, die als energetisch weniger relevant und nicht zeitkritisch eingestuft wurden, wurden vielfach zurückgestellt. Dies betraf insbesondere den Bereich Badsanierung. Wirtschaftliche Unsicherheiten und steigende Kosten haben viele Sanierungswillige zu diesem Schritt bewogen. Trotz des schwierigen konjunkturellen Umfelds und der großen Unterschiede innerhalb der Branche konnte die Haus- und Gebäudetechnik auch im vergangenen Jahr ihren Umsatz steigern und die positive Entwicklung fortsetzen. Die Gründe hierfür liegen zum einen in der gestiegenen Nachfrage. Zum anderen sind die Material- und Rohstoffpreise deutlich gestiegen und bilden sich in den Umsätzen mit ab.
Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung: Obwohl die Zahl der Unternehmen in der Branche leicht rückläufig ist, haben die Unternehmen zahlreiche neue Arbeitsplätze geschaffen und die Zahl der Beschäftigten ist im Jahr 2022 nochmal um rund 3000 gestiegen. Im Jahr 2022 gab es 49 800 Unternehmen (- 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr) und 543 000 Beschäftigte (+ 0,5 Prozent).
Eine Prognose für 2023 und weitere Details finden Sie hier: SHK-Marktdaten - SHK-Branche: Heizungssparte bleibt Haupttreiber der Umsatzentwicklung (sbz-online.de)
Es gab noch im Frühjahr einige Diskussionen, jetzt aber ist klar: Luft-Luft-Wärmepumpen sind wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen worden. Damit können sie nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert werden. Und das gilt sogar rückwirkend zum 1. Januar 2023.
Als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft-Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie wird der FGK-Status-Report 60/Version 2 Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG rückwirkend zum 1. Januar 2023 akzeptiert. Darüber hinaus wurde mit der aktualisierten Fachunternehmererklärung klargestellt, dass für Luft-Luft-Wärmepumpen, die als Inneneinheiten Sekundärluftgeräte einsetzen, kein hydraulischer Abgleich erforderlich ist. Luft-Luft-Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen zwischen 4 und 5 sind energieeffiziente Heizgeräte – sowohl für Neubauten als auch für eine einfache Nachrüstung im Bestand. Grundsätzlich sind diese Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen nach der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ vom 9. Dezember 2022 förderfähig. Im Februar 2023 kam es jedoch wegen Unklarheiten bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle dazu, dass die Geräte vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gestrichen wurden. Mehr dazu unter: https://www.dgwz.de/bafa-luft-luft-waermepumpen
Die Novelle des GEG mit dem viel diskutierten Aus für neue fossile Heizungen ist noch längst nicht beschlossen und doch hat es den deutschen Immobilienmarkt nach Ansicht von Branchenkennern längst umgekrempelt: Die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes wirD künftig deutlich mehr als bisher in die Bewertung einfließen – der Bestand steht damit vor einer Neubewertung.
Die Bereitschaft der Eigentümer in die energetische Ertüchtigung ihrer Gebäude zu investieren ist allerdings trotzdem gering. Auch, wenn sich am Markt für die Käufer wenig ändert - die Kosten für den Immobilienerwerb bewegen sich weiter in schwindelerregenden Höhen und die Nachfrage dürfte sich daher kaum erholen. Die Anbieterseite kann bei ungenügend modernisierten Bestandsimmobilien bald deutlich weniger Rendite erzielen. Für sie rechnet es sich derzeit auch nicht, vor dem Verkauf des Gebäudes auf dem Markt in den energetischen Zustand des Gebäudes zu investieren. 71 Prozent der befragten Immobilienfachleute rechnen nicht damit, dass die Immobilieneigentümer genügend in bauliche Maßnahmen investieren werden, um die Energiesparziele im Gebäudesektor zu erreichen das geht aus einer Befragung von Experten des BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) vom April 2023 hervor.
Den ganzen Artikel zu Hintergründen finden Sie hier: „Energieausweis! Energieausweis!“ statt „Lage! Lage!“ – Immobilienmarkt und Heizenergiedebatte - BauInfoConsult
Die zugrunde liegende Befragung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung finden Sie hier: BBSR - Forschung - BBSR-Expertenpanel Immobilienmarkt (bund.de)
Handwerksberufe sind die Wegbereiter für das Gelingen der Energiewende - das ist die Überzeugung von Wirtschaftsminister Robert Habeck.
Wer einen Beitrag zu Klimaschutz und Transformation leisten wolle, der könne eine Ausbildung im Handwerk machen, sagte der Grünen-Politiker heute, wie die ZEIT schreibt. "Wir brauchen Handwerkerinnen und Handwerker, um die Solaranlagen zu installieren, die Dächer zu sanieren, die Häuser zu sanieren, um Wärmepumpen oder andere Techniken einzubauen". Aktuell würden Handwerker zwar hoch geschätzt, Schulabgänger entschieden sich dann aber doch häufig dagegen, mit den Händen zu arbeiten. Laut Habeck hat die Politik den Stellenwert des Handwerks erkannt. Mit Bürokratie und Fachkräftemangel gebe es derzeit offensichtliche Probleme, die auch politisch angegangen werden müssten. Zugleich warb der Wirtschaftsminister für mehr Vertrauen in die Erfahrung der Handwerker - "wenn also Meisterbetriebe sagen, das hält schon". Ein gestern veröffentlichter Beitrag der Heinrich-Böll-Stiftung bringt es auf den Punkt: "Nach Jahren einer Selektivblindheit für das Handwerk ist Deutschland jetzt darauf angewiesen, dass Politik, Handwerksorganisationen, Wissenschaft, Medien und Zivilgesellschaft das Handwerk sichtbar machen und unterstützen. Die Energiewende braucht Hand(-in-Hand)werk".
Ein lesenwerter Beitrag, den wir Ihnen gerne ans Herz legen möchten: https://www.boell.de/de/2023/07/12/die-energiewende-braucht-hand-handwerk
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat sich kurz vor der Sommerpause nochmal eine Neuregelung des sogenannten Heizungsgesetzes gewünscht. Mit ihrem Antrag ist sie nach rund eineinhalbstündiger Debatte jedoch gescheitert. Zum Gesetzesinhalt wurde wenig gesagt...
Morgen geht der Bundestag in die Sommerpause, heute sollte in 3. Lesung das Gebäudeenergiegesetz beschlossen werden. Dem hatte das Bundesverfassunggericht in Karlsruhe am Mittwoch Abend nach einem Eilantrag des Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann (CDU) eine Absage erteilt.
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hatte daraufhin gestern Abend noch einen Antrag unter dem Titel "Beschluss des Bundesverfassungsgerichts respektieren – Rechte des Deutschen Bundestages achten – Neustart beim Heizungsgesetz einleiten" auf die Tagesordnung gesetzt. Die Debatte darum geriet zu einer Generalabrechnung zwischen der Ampelkoalition und den Oppositionsparteien. Vielfach war von Missachtung, Respektlosigkeit, Debattenverweigerung und Ignoranz auf beiden Seiten die Rede, es wurde zum Teil auch lautstark diskutiert.
Keine neuen Inhalte
Nur: die im CDU-Antrag vorgebrachten Forderungen zu einem - Zitat: "grundlegenden Neustart beim Gebäudeenergiegesetz" und der Idee "ein neues Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung zu
harmonisieren" wurden lediglich am Rande gestreift. Selbst die größte Oppositionfraktion im Bundestags als Antragstellerin nannte keine konkreten Änderungswünsche. Fraktionschef Friedrich Merz erklärte lediglich: "Wir haben jetzt die Gelegenheit das Gebäudeenergiegesetz in allen seinen Facetten zu diskutieren." Die Abgeordnenten der Ampelfraktionen verteidigten den Gesetzentwurf als gut, ausgewogen und klimagerecht - das Gesetz solle in seiner bislang gültigen Form im September verabschiedet werden.
Änderungen möglich, aber nicht wahrscheinlich
Nach der 90-minütigen und stellenweise hitzigen Debatte wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Friedrich Merz hatte bereits im Vorfeld erklärt, er gehe davon aus, dass die Ampelkoaltion das Gesetz noch einmal ändern werde. Auf Anfrage der SHK-Innung Karlsruhe - Bruchsal erklärte ein Sprecher des Ausschusses für Klimaschutz und Energie in Berlin: "Es steht jedem und jeder Abgeordneten frei den Gesetzentwurf in der Sommerpause zu diskutieren und anschließend Änderungsanträge in den Bundestag einzubringen. Stand der Dinge ist aber akutell, dass das Gebäudeenergiegesetz am 20. oder 21. September in 3. Lesung verabschiedet wird."
Muss das BVErG nochmal ran?
Das politische, aber auch das juristische Tauziehen geht weiter. Das oberste Gericht in Karlsruhe wird noch abschließend entscheiden, ob die Rechte der Bundestagsabgeordneten durch das hohe Tempo im Gesetzgebungsverfahren verletzt worden sein könnten. Das hätte Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren der Zukunft. Beim Gebäudeenergiegesetz sieht es so aus: Wenn es beschlossen worden ist, sind weitere Klagen dagegen möglich. Dann müssten sich die Karlsruher Richter auch mit den inhaltlichen Fragen des Gesetzes beschäftigen.
Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat gestern Abend einem Eilantrag aus der CDU-Bundestagesfraktion stattgegeben und das sogenannte Heizungsgesetz vorerst gestoppt. Vom Tisch ist das Gebäudeenergiegesetz damit nicht. Nach der Sommerpause soll entscheiden werden.
Laut dem höchsten deutschen Gericht darf die für morgen geplante zweite und dritte Lesung für das Gesetz nicht stattfinden. Gestern Abend teilte das Gericht mit: „Der Antragsteller, ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sieht sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt. Sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat in der Sache Erfolg.“
Der seit Monaten intensiv diskutierte Gesetzentwurf zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“, kann also nicht - wie geplant - noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Laut Bundesverfassungsgericht kann das Gesetz aber trotzdem noch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es müsse nur im Juli noch eine Sondersitzung abgehalten werden. Weiter heißt es aus Karlsruhe: „Unter den besonderen Umständen des Einzelfalls überwiegt das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich verzögert.“ Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fiel mit 5 : 2 Stimmen.
Heute haben sich die Spitzen der Ampelkoaltion beraten, wie weiter vorgegangen werden soll. Als erste trat Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Grüne vor die Presse. Die Fraktionsspitzen seien sich einig, so die Grünenpolitikerin, den Gesetzentwurf regulär auf die Tagesordnung des Bundestages in der ersten Septemberwoche zu setzen. Eine Sondersitzung in der Sommerpause werde es mit Rücksicht auf den parlamentarischen Prozess und der - so wörtlich: "aufgheizten Diskussion" nicht geben. Katharina Dröge erklärte weiter: "Wir haben großen Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts" und betonte weiter, dass der Spruch aus Karlsruhe sich nicht gegen den Gesetz an sich richte, sondern lediglich gegen den parlamentarischen Entscheidungsprozess. "Das Gesetz ist gut und das Gesetz bleibt so", stellte sie abschließend fest. Christian Dürr, Fraktionsvorsitzender der FDP, erklärte: "Der Gesetzentwurf ist fundamental verändert worden, das ist ein Novum. Die Parlamentarier müssen demzufolge genügend Zeit haben sich gründlich in die Thematik einzuarbeiten. Dieser Hinweis kam aus Karlsruhe und den haben wir in den Fraktionen gerne aufgenommen". Die Bevölkerung habe einen Anspruch darauf, dass die Regierung sorgfältig arbeite.
Ins Rollen gebracht hatte die Angelegenheit der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann aus Berlin. Nach seiner Meinung sei wegen der Eile in dem Gesetzgebungsverfahren den Parlamentariern nicht ausreichend Zeit geblieben, um konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets aufzuzeigen und zu ändern. Durch das Gesetzgebungsverfahren seien seine Rechte als Abgeordneter erheblich verletzt worden, so Heilmann.
Frank Zöller, Obermeister der SHK Innung Karlsruhe – Bruchsal, lobt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Es ist ein klares ‚Ja‘ zu geordneten parlamentarischen Verfahren und ein ebenso klares ‚Ja‘ zum Klimaschutz. Das, was wir alle in den vergangenen Monaten bei den Diskussionen und Beratungen zum Gebäudeenergiegesetz mitansehen mussten, hat uns immens verunsichert. Das gilt für die SHK-Handwerksbetriebe, die schlussendlich das Gesetz ja umsetzen müssen, genauso wie für die Bürgerinnen und Bürger. Das sogenannte Heizungsgesetz ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zum Klimaschutz. Das Gesetzvorhaben ist hochkomplex und wird uns alle über Jahre hinweg beeinflussen. Deshalb muss hier mit größter Sorgfalt gearbeitet werden. Ich gehe davon aus, dass alle Beteiligten in Berlin ihr Handwerk beherrschen und ein Gesetz auf den Weg bringen werden, das dem selbst gesetzten Anspruch umfänglich gerecht wird. Dazu gehört übrigens auch für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen."
Auf einer speziellen Internetseite des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima finden Verbraucher und Verbraucherinnen, Auszubildende und Weiterbildungsinteressierte relevante Informationen und Links zur aktuellen Situation auf dem Wärmemarkt aus Sicht des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks.
Das SHK-Handwerk ist sich einig: Die Umsetzung der klimapolitischen Ziele kann nur durch eine mit ausreichendem Vorlauf umgesetzte und damit planbare sozialverträgliche und praktikable Ausgestaltung erreicht werden. Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Kunden des Handwerks als Hausbesitzer bzw. als Betreiber von Heizungsanlagen dürfen nicht überfordert werden und auch Verbrauchseffizienz und Wirtschaftlichkeit können als wichtige Stellgrößen nicht vernachlässigt werden. Die Ralität sieht leider anders aus - nahezu täglich sorgen variierende Statements für Unsicherheit. Angesichts einer kaum überschaubaren Anzahl an Meldungen und Meinungen zum „Heizungsgesetz“, dem "Heizhammer" oder zur „Wärmepumpe“ braucht es Orientierung. Auch Lieferengpässe und die Fachkräftesituation tragen nicht gerade zu einer Vereinfachung des hochkomplexen Themas bei. Deshalb bietet die neu geschaffene Seite Handwerkern Material, um die Situation auf dem Wärmemarkt besser einschätzen und darstellen zu können: www.zvshk.de/themen/waermemarkt
Fast 100.000 Wärmepumpen wurden in den ersten drei Monaten des Jahres 2023 verkauft. Die Steigerung gegenüber dem noch stärker von Lieferengpässen geprägten Vorjahrsquartal beträgt inklusive Trinkwasser-Wärmepumpen 122 Prozent. Bei Heizungs-Wärmepumpen betrug das Wachstum etwa 111 Prozent.
Diese Angaben hat der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) Ende April in Berlin veröffentlicht. „Der sprunghafte Anstieg der Absatzzahlen der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Technologie insbesondere auch in Altbauten mit oder ohne Flächenheizung gut angenommen wird. Die Technologie ist längst in der Breite des Bestands angekommen und wird dort unzweifelhaft zur zentralen Schlüsseltechnologie der Wärmewende“, so Paul Waning, Vorstandsvorsitzender des BWP. Die Branche stelle fest, dass das Interesse an Klimaschutz und erneuerbaren Technologien ungebrochen weiter groß ist. Dennoch sei die öffentliche Debatte von einer starken Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher geprägt. Die Branche appelliere daher für eine Versachlichung der aktuellen politischen Debatte. Mehr Informationen dazu: https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/waermepumpen-hochlauf-die-branche-liefert/#content
Aufgrund zahlreicher Anfragen von Betrieben, die wiederum selbst Fragen besorgter Kunden beantworten müssen, hat der Fachverband die ersten Fakten zum GEG-Entwurf zusammengestellt. Die Anforderungen sind aber als vorläufig anzusehen.
Ab Januar 2024 wird es nach dem in der zweiten Märzwoche 2023 veröffentlichten, zweiten Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) keine neue Heizung mehr geben, welche nicht durch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden soll.
Aus Betriebssicht ist es daher dringend erforderlich sich frühzeitig auf die zu erwartenden Änderungen einzustellen. Hierfür steht Mitgliedsbetrieben das vom Fachverband zusammengestellte Papier zur Verfügung, dass sie auf www.fvshkbw.de im Downloadcenter herunterladen können (Referat Technik, Kategorie Heizung) - Suchwort: GEG.
Wie geht es weiter?
Bei dem Papier vom 7. März 2023 handelt es sich um einen Entwurf der beiden Ministerien BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) und BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen), zu dem nun die betroffenen Kreise Stellung nehmen können.
Insoweit wird es im laufenden Gesetzgebungsprozess voraussichtlich noch zu Änderungen der geplanten Inhalte kommen. Der Entwurf muss mit den anderen Ministerien abgestimmt und anschließend vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die dann freigegebene Fassung geht zum einen in die Anhörung der betroffenen Kreise sowie zum anderen in die parlamentarische Beratung. Abschließend müssen der Bundestag sowie der Bundesrat darüber entscheiden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Energie/gesetzesentwurf-gebaudeenergiegesetz.html
Nominales Umsatzwachstum liegt bei 8,7 Prozent – hohe Nachfrage beim Heizungsbau – Entwicklung beim Bäderbau eher verhalten – Fachkräftebedarf steigt weiter
Die 48.900 Betriebe des Sanitär- Heizungs- und Klimahandwerks in Deutschland haben mit mehr als 392.000 Beschäftigten im vergangenen Jahr einen Gesamtumsatz von 57,5 Milliarden Euro erwirtschaftet. Darin eingerechnet sind auch die Umsatzzuwächse der drei kleineren Gewerke, die der Klempner, Behälter- und Apparatebauer und der Ofen- und Luftheizungsbauer. Das entspricht einem nominalen Umsatzwachstum von plus 8,7 Prozent von 2021 auf 2022. „Blickt man auf die Preissteigerungs- und Inflationsraten können wir real eher von einem Nullwachstum ausgehen“, betont Helmut Bramann, Geschäftsführer des Zentralverbandes SHK.
Aktuelle Umfragen der Berufsorganisation zeigen, dass das klimapolitisch, gesellschaftlich und medial befeuerte Thema Heizung in den vergangenen Monaten die Kundenanfragen bei den Sanitär- und Heizungsbetrieben im Land dominiert. Dies gehe zwangsläufig aktuell zu Lasten der Nachfrage nach neuen Bädern. Auch steigende Bauzinsen und Baukosten sowie fehlende oder geringe Förderanreize für den altersgerechten Badumbau verstärkten die sinkende Badnachfrage. Auch wenn grundsätzlich davon auszugehen sei, dass der anstehende Sanierungsbedarf von fast 10 Millionen Bädern in Deutschland das Badgeschäft mittelfristig wieder stark beleben wird.
Für das laufende Jahr rechnet der Verband mit einem weiteren Wachstumsanstieg von 4,5 Prozent, wobei abzuwarten ist, wie sich Preise und Inflation entwickeln. Vor allem die zu erwartende Steigerung bei der Heizungssanierung, die anstehenden Aufgaben einer verpflichtenden Heizungsprüfung oder eines hydraulischen Abgleichs bei Millionen von Gasheizungen werden weiter für gut gefüllte Auftragsbücher sorgen.
Auch so geht "Take Five": Rund um Pfingsten und im Herbst finden jeweils die Praktikumswochen Baden-Württemberg statt. Schüler können dann in 5 Tagen 5 Berufe in 5 Unternehmen kennenlernen.
Bei den landesweiten Praktikumswochen handelt es sich um ein niedrigschwelliges und branchenoffenes Berufsorientierungsangebot. Nach der Devise „5 Tage - 5 Berufe - 5 Unternehmen“ lernen Schülerinnen und Schüler in kurzer Zeit unterschiedliche Branchen und Berufe kennen. Sie wechseln nach jedem Tag das Unternehmen und sammeln Erfahrungen in verschiedenen Berufen.
Wie kann man als Betrieb teilnehmen?
Unternehmen registrieren zunächst ihr Praktikumsangebot auf der Plattform www.praktikumswochen-bw.de/unternehmenund geben an, wann und für welche Berufsfelder sie Tagespraktika anbieten. Danach werden von der Vermittlungsplattform Praktikantinnen und Praktikanten vorgeschlagen, die sich für diese Berufsfelder interessieren. Mit einem Klick ist der Praktikums-Vorschlag angenommen und die Angemeldeten erhalten automatisch alle wichtigen Informationen zum Praktikumstag.
Wann finden die Aktionswochen statt?
Wo gibt es weitere Informationen?
Hierzu ist eine Online-Informationsveranstaltung für Verbände und Partner über Zoom geplant: am 20.04.2023 um 14.00 Uhr. Die Anmeldung hierfür ist ab sofort über www.praktikumswoche.io/bw-partnervorstellungen möglich.
Für die Mitgliedsunternehmen wird es spezielle Unternehmenssprechstunden geben und zwar wahlweise am 12. oder 20. April um 11 Uhr oder am 2. oder 10. Mai um 14 Uhr. Anmelden sollten sich die Betriebe hierfür unter www.praktikumswoche.io/bw-unternehmenssprechstunden.
Der Markt boomt: Im Januar und Februar 2023 wurden jeweils 29.000 Wärmepumpen abgesetzt. Und es geht weiter..
Rund 58.000 Wärmepumpen in nur zwei Monaten: Laut dem Bundesverband Wärmepumpen e.V. (BWP) ist das ein gutes Zeichen dafür, das für dieses Jahr anvisierte Ziel von 350.000 eingebauten Wärmepumpen erreichen zu können. Ab 2024 sollen es sogar eine halbe Million sein.
Die Bunderegierung hatte im Koalitionsvertrag fixiert, dass zum 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Die Wärmepumpenbranche verlässt sich nach BWP-Aussagen auf die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Maßgabe, so dass auf dieser Basis aktuell Produktionskapazitäten ausgebaut werden. Weiteren Angaben zufolge könnten bis 2030 rund sechs Millionen Wärmepumpen verbaut werden.
Informationen: www.waermepumpe.de
Die Branchenstudie finde Sie hier:
Auf diesen Tag haben die Auszubildenen nicht nur hingefiebert – sie haben auch hart dafür gearbeitet: die Freisprechungsfeier. Der Tag, an dem sie endlich den Gesellenstatus erreichen. Die SHK-Innung Karlsruhe – Bruchsal und die Heinrich-Meidinger Schule haben es sich nicht nehmen lassen, dieses besondere Ereignis auch würdig zu gestalten.
„Das war endlich mal eine richtig stimmungsvolle Freisprechungsfeier!“ Mit diesen Worten bringt ein Lehrer der Heinrich-Meidinger-Schule den großen Tag für die neuen SHK-Gesellinnen und -Gesellen auf den Punkt. 55 Jugendliche der Bundesfachschule hatten es endlich geschafft: Schluss mit der Lernerei, die feierliche Überreichung der Abschlusszeugnisse und Urkunden war nur noch einen Wimpernschlag entfernt…
Donnerstagnachmittag, 22. März: Geigenmusik erklingt aus der Aula, noch etwas zögernd strecken ein paar Jungs die Köpfe durch die geöffnete Tür. „Kommt‘ rein, hier seid Ihr richtig“, ermuntern SHK-Geschäftsführerin Claudia Zimmerling und die anwesenden Lehrerinnen und Lehrer, die noch etwas verdutzt aus der Wäsche guckenden Gäste. Es ist ja ihre Feier: „Sogar mit Konzert“, wie einer der Jugendlichen anerkennend feststellt. Die ukrainische Geigerin Olga Altukhova hat es sich nicht nehmen lassen der Freisprechungsfeier einen passenden musikalischen Rahmen zu verleihen. Nach und nach füllt sich die Aula: Über 50 neue Gesellen und Gesellinnen samt Anhang sind gekommen, die stolze Verwandtschaft fotografiert, bis die Speicherkarte bröselt.
Viel erreicht – trotz Corona
Schulleiter Martin Wortmann-Vierthaler ist stolz auf seine Schülerinnen und Schüler, die es nun endlich geschafft haben. Denn die Zeit in der Bundesfachschule war nicht einfach, die Corona-Maßnahmen hatten die Jugendlichen eiskalt erwischt. Dass sie es trotzdem geschafft haben, findet er bemerkenswert. „Ihr habt einen ganz wichtigen Schritt gemacht“, stellt er in seiner Festrede klar. „Ihr habt gezeigt, was Ihr könnt, was in Euch steckt, dafür gebührt Euch Anerkennung. Und: bleibt auch über diesen Tag hinaus miteinander verbunden, tauscht Euch aus, lernt voneinander“. Auch nach diesem Tag gehe es darum sich weiterzuentwickeln, neues Terrain in der SHK-Branche für sich zu entdecken und vielleicht sogar den Meister zu machen. „Angebote gibt es bei uns an der Schule ja genug“, lächelt Martin Wortmann-Vierthaler.
Die Umwelt und das Wohl aller im Blick
Auch Jochen Gartner, Vorsitzender des Prüfungsausschusses Karlsruhe und Mitglied im Vorstand der SHK-Innung Karlsruhe – Bruchsal findet lobende Worte: „Wir sind uns bewusst, dass Sie jetzt an einem wichtigen Meilenstein Ihres Lebens angekommen sind. Denn gilt es heute natürlich gebührend zu feiern. Zugleich möchte ich Sie daran erinnern, dass wir uns in einer Zeit befinden, in der der Klimawandel eine immense Herausforderung für unsere Welt darstellt. Es ist daher ermutigend zu sehen, dass Sie, als zukünftiger Fachmann bzw. Fachfrau, sich aktiv für den Schutz unserer Umwelt einsetzen werden. Nicht nur weil Sie es wollen, sondern weil Sie es können.“
Welche Herausforderungen auf die jungen Menschen zukommen werden, macht auch Frank Zöller, Obermeister SHK- Innung Karlsruhe – Bruchsal in seiner Festrede deutlich. „In einer globalisierten Gesellschaft mit ihren sich rasch ändernden Bedingungen, gilt es auch mal innezuhalten. Zusammenzustehen und das Wohl aller nicht aus den Augen zu verlieren“, meint er. Und er gibt ihnen noch einen wichtigen Ratschlag mit auf ihren Weg: „Achtet auf Eure Gedanken, denn sie werden zu Worten. Achtet auf Eure Worte, denn sie werden zu Taten. Und achtet auf Eure Taten, denn sie gestalten Eure und unser aller Zukunft!“ Wie es sich für eine würdevolle Freisprechungsfeier geziemt, wird gegen Ende noch das Badner Lied gesungen. Mit viel Inbrunst und dem ein oder anderen feuchten Auge...
Spitzenleistungen, Engagement und Jahrgangsbester
Wie viele guten Taten von den früheren Auszubildenen schon geleistet wurden, machen nicht nur die Prüfungszeugnisse klar. Zusätzlich erhalten zwölf von ihnen eine besondere Belobigung: Für herausragende Leistungen in ihrer Ausbildungszeit und vorbildliches soziales Engagement. Ein Dutzend guter Gründe, um stolz zu sein auf diesen Nachwuchs des Jahrgangs 2023…
Doch bevor es dann endgültig zum Anstoßen und Feiern rausgeht, werden noch drei Klima-Helden für ihre Spitzenleistungen geehrt: Julian Vogt ist Jahrgangsbester, gefolgt von Lucas Kunz und Marvin Klotter. Der Zweit- und der Drittplatzierte erhalten von der SHK-Innung jeweils einen City-Gutschein, Julian Vogt eine der begehrten Einladungen zum SHK-Award am 10. November. Wo er noch mal gesondert geehrt wird. Und dann ließen sich alle Sekt, Butterbrezeln und Weckle schmecken, es wurde geratscht, gelacht und die ein oder andere Anekdote aus der gerade erst vorbeigegangenen Ausbildungszeit erzählt. Gefeiert wurde natürlich gemäßigt: Schließlich war man bzw. frau in den zurückliegenden beiden Stunden ja ein Stückchen erwachsener geworden…
Wer sagt denn, dass Wasser und Strom nicht miteinander können? Bei ihrem ersten Gewerkübergreifenden Treffen haben die Innungen der Sanitär-, Heizung- und Klima-Branche sowie des Elektro-Handwerks bewiesen, dass dabei kein Superknall entsteht. Sondern eher ein Urknall…
Die Herausforderungen sind enorm, die Aufgabenstellungen komplex. Die Rede ist vom neuen Klimaschutzgesetz für Baden-Württemberg. Und als ob das nicht schon genug wäre: auch die Förderung des Bundes für effiziente Gebäude hat eine Novellierung erfahren. Auf die Elektro- und die SHK-Innungen kommen wortwörtlich höchst spannende Zeiten zu. „Dem wollen wir gemeinsam begegnen“, finden Frank Zöller, Obermeister der SHK Innung Karlsruhe – Bruchsal und Karsten Lamprecht, Vorstandsmitglied der Elektro-Innung Karlsruhe, und luden ihre Mitglieder Anfang März zu einer Veranstaltung ein, die durchaus das Prädikat ‚historisch‘ verdient. „Together we develop professional services“ stellte Frank Zöller in seiner Begrüßungsrede in den Räumen der SHK-Fördergesellschaft fest. „Oder – auf den Punkt gebracht: Zusammen können wir einfach mehr!“
Netzwerk mit Effizienz
Es gehe darum die Konsequenzen, die Gesetze und Verordnungen in puncto Klimaschutz mit sich bringen, gemeinsam zu bewältigen. Und Karsten Lamprecht betonte: „Wir haben die einmalige Chance ein neues regionales Netzwerk zu bilden und Synergien zu schaffen. Und ich halte es für sehr wichtig, dass wir uns auch über diesen Tag hinweg gemeinsam den Herausforderungen stellen.“ Schlussendlich gehe es auch darum sich im Bereich der effizienten Gebäudetechnik zusammen breit aufzustellen und nicht – wie Frank Zöller und Karsten Lamprecht unisono erklärten – „anderen das Feld zu überlassen“.
Das Land Baden-Württemberg hat ausgesprochen ambitionierte Klimaziele, die noch ein Stück weiter gehen als es der Bund beabsichtigt. Wie ist der status quo und wie sehen mögliche Entwicklungen aus? Dazu hatten Dietmar Zahn, Fachreferent des Fachverbands Sanitär- Heizung-Klima, und sein Kollege Steffen Häusler, technischer Berater beim Fachverband Elektro-und Informationstechnik, ein rund einstündiges Referat vorbereitet.
Die Klimaziele auf den Punkt gebracht
Um die über 50 Gäste in den Räumen der Fördergesellschaft „nochmal abzuholen“, wie Dietmar Zahn meinte, stellte er die wichtigsten Ziele kurz vor: „Die Treibhausgasemission soll bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 verringert werden. Laut Umweltbundesamt lagen die gesamten Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2021 bei 762 Millionen Tonnen. „Noch liegen keine endgültigen Zahlen vor, aber 2022 wird das nicht viel anders sein“, erläutert der Referent des SHK-Fachverbandes. Fazit: „Wir müssen in sieben Jahren rund 42 Prozent mehr Treibhausgase über alle Sektoren hinweg einsparen.“ Bis 2040 soll in Baden-Württemberg eine „Netto-Treibhausgasneutralität“ erreicht werden, auf Bundesebene soll das bis 2045 der Fall sein. „Diese Neutralität bedeutet: ein Gleichgewicht zwischen der Emission und dem Abbau von Treibhausgasen herzustellen. Es darf keine fossile Energie mehr verfeuert werden. Aber in der Landwirtschaft haben wir noch CO2- Emissionen durch Viehhaltung, Düngung der Felder und so weiter, die nicht so leicht zu verhindern sind.“ Das seien etwa acht bis zehn Prozent. Die müssten durch andere Maßnahmen kompensiert werden: Der Abbau von Treibhausgasen soll über sogenannte „Senken“, also Kohlenstoffspeicher wie Moore, Wälder und Grünland erfolgen. Moore würden verstärkt bewässert und Wälder wieder aufgeforstet. Laut Zahn wird es die Holzheizung - Zitat: „verdammt schwer haben.“ Holz darf nur noch für Baumaßnahmen eingesetzt werden. Fakt ist: „Im Bereich Klimaschutz bewegen wir uns auf europäischer Ebene, hier ist vieles festgelegt und in deutsches Recht umgesetzt; einen Spielraum gibt es nicht“, betonte Dietmar Zahn und setzte hinzu: „Wenn Deutschland seine Klimaziele bis 2030 nicht einhalten wird, kostet das einen mehrstelligen Milliardenbetrag.“ Von der Einhaltung der vertraglich festgelegten Ziele sei man noch ein ganzes Stück entfernt.
Musterländle unter Druck
Der Druck, den die Politik habe, so Dietmar Zahn werde an die Handwerke weitergegeben. „Es muss auf Teufel komm‘ raus weiter Energie eingespart und vor allen Dingen erneuerbare Energie eingesetzt werden.“
Das Land Baden-Württemberg geht also mit guten Beispiel voran: „Die Landeseigenen Liegenschaften werden weiter ausgerüstet“, erklärt Steffen Häusler. „Auch bei den Parkflächen wird die Ladeinfrastruktur weiter ausgebaut. Der Strom wird über PV-Anlagen selbst erzeugt.“ Losgehen sollen die Maßnahmen im Jahr 2027, so der Fachreferent des Fachverbands Elektro- und Informationstechnik. Dieser Aufgabenkatalog hat es in sich…
Dass die Bürger und damit auch die Handwerksbetriebe noch so einiges zu stemmen haben, machte Dietmar Zahn beim Thema Dächer klar. Seit Anfang des Jahres gilt bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Solarthermie- bzw. PV-Pflicht, es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Verpflichtung: „Diese Entscheidung sollten aber nicht Sie als Handwerksbetrieb treffen“, appellierte Dietmar Zahn an die Zuhörerschaft. „Das ist eine Aufgabe des Auftraggebers bzw. des Kunden – der muss durchrechnen und sagen, ob es passt oder nicht. Als Betrieb haben Sie nur die Aufgabe den Kunden bei einer kompletten Dachsanierung darauf hinzuweisen, dass es eine entsprechende Pflicht gibt.“
Die Must-Knows
Auch wenn der Auftraggeber seine Hausaufgaben machen muss, die Wissensvermehrung ist für die Handwerksbetriebe unabdingbar. Und da gibt es viel zu tun, egal ob beim Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), dem Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz oder beim Denkmalschutz.
Im Grunde genommen müssten sich die Handwerksbetriebe der SHK- und der E-Innung die viele Neuerungen und Vorschriften, die das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) und die daraus resultierenden Anforderungen gut sichtbar aufhängen, darin waren sich alle einig. Denn die Masse an Informationen ist enorm…
Weshalb die Geschäftsführerin der SHK- Innung Karlsruhe – Bruchsal, Claudia Zimmerling, sowie Steffen Häusler und Dietmar Zahn kurzerhand beschlossen, die umfangreiche Präsentation allen Interessierten zur Verfügung zu stellen. (Anm. d. Redaktion: Sie können den Vortrag ganz einfach unter info@ /Betreff: Vortrag 070323 kostenlos anfordern.) shk-karlsruhe-bruchsal.com
Denn mit dem Einbau bzw. Umbau einer neuen Heizungsanlage allein ist es nicht getan, auch die Fördermaßnahmen sind ein entscheidender Part, der die ausführenden Betriebe betreffen wird, wie die Referenten verdeutlichten.
Ein weiteres wichtiges Thema: die Technischen Mindestanforderungen (TMA) für die Heizquellen. Aufgabenstellungen wie Energiemanagementsystem, Efficiency Smart Home und MSR-Technik betreffen die SHK- und Elektro-Gewerke gleichermaßen.
Kurzschließen und Netzwerken
„Denken Sie immer auch an die anderen“, appellierte Dietmar Zahn an die Vertreter der beiden Branchen. „Wenn zum Beispiel eine Wärmepumpe verbaut wird, kann es durchaus sein, dass ein neuer Zählerkasten eingebaut wird“, ermutigte er die Zuhörer zum Gewerkübergreifenden Austausch. Er hält es auch für eine gute Idee Checklisten zu erstellen, damit der jeweils andere Betrieb immer auf dem Laufenden bezüglich der Arbeiten sei. „Wir vom Fachverband planen schon Einiges in dieser Richtung,“ erzählt Diemar Zahn beim anschließenden Gespräch. Zu besprechen gab es tatsächlich reichlich. 88 Power-Point- Folien, über eine Stunde randvoll gepackt mit Informationen – das lässt sich am besten bei einem guten Vesper verdauen. Und so wurde bis spät in den Abend genetzwerkt, was SHK-Obermeister Frank Zöller zu einem passenden Statement verleitete: „Strom und Wasser passen eben doch sehr gut zusammen!“ Und die nächsten Gewerkübergreifenden Abende bei der SHK-Fördergesellschaft sind schon beschlossene Sache. Ganz im Sinne von ‚Together we develop professional services‘.
Es braut sich was zusammen am Konjunkturhimmel: Nach Corona sehen wir uns jetzt mit einer Multi-Krise konfrontiert. Den Betrieb durch diese herausfordernden Zeiten zu lavieren ist eine Sache, dabei die Liquidität zu bewahren eine andere. Denn wer nicht flüssig bleibt, hängt irgendwann am Tropf…
„Viele Unternehmen wissen gar nicht, welche Stellschrauben sie überhaupt haben, um Liquidität zu optimieren. In diesen Krisenzeiten ist es umso wichtiger darauf sein Augenmerk zu richten“, bringt es Daniel Bär auf den Punkt. Er ist Kundenbetreuer bei der Creditreform Karlsruhe und hat im Laufe seiner Karriere schon Einiges erlebt. „Manchmal reden wir uns den Mund fusselig, um bei Unternehmen zu verhindern, dass es zu Forderungsausfällen kommt“. Wenn es dem Betrieb gutgehe, würde business as usual herrschen, erst wenn es eng werde, würde Ideen zur Liquiditätsbewahrung ernst genommen.
Von reellen Zielen und schlechten Karten
Forderungsausfälle zu minimieren, sei das Gebot der Stunde. Dafür gebe es viele Stellschrauben. „Bedenken Sie, welche Zahlungsziele Sie Ihren Kunden einräumen und wie Sie diese formulieren“, appelliert Daniel Bär an die Zuhörerschaft. „Zum Teil sind 30 Tage üblich, viele Unternehmen haben das bereits auf 28 Tage heruntergeschraubt. Bei einem vierzehntägigen Zahlungsziel sind mittlerweile auch schon zehn Tage bis zur Fälligkeit üblich“. Ebenfalls wichtig: „Schreiben Sie nicht ‚zahlbar nach Erhalt der Rechnung‘, sondern ‚zahlbar nach Rechnungsstellung‘ und halten das Zahlungsziel kalendarisch fest. Wenn der Auftragnehmer zwei oder drei Wochen in Urlaub war und dann erst die Rechnung in Händen hält, ist wortwörtlich wertvolle Zeit verstrichen. Kurzum: Sie zahlen drauf!“ Ein weiteres wichtiges Thema sei, die Rechnung auch den richtigen Ansprechpartner zu schicken: „Firma XY reicht nicht, sollte es zu Mahnungen bzw. Beitreibungen kommen, brauchen Sie eine juristische Person. Wer steckt den hinter der Firma? Vielleicht – auch das ist möglich - heißt sie morgen auch schon wieder ganz anders. Sie brauchen also den Namen des Inhabers oder Geschäftsführers. Sonst haben Sie später schlechte Karten“, gibt er zu bedenken.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
„Wenn ein Kunde zu einem Handwerker kommt, obwohl er 50 Kilometer entfernt wohnt und er auch vor Ort entsprechende Betriebe findet, darf die direkte Frage erlaubt sein ‚Wieso kommen Sie ausgerechnet zu mir?‘“, stellt Daniel Bär fest. „Will er mich beauftragen, weil ich ein Super-Angebot habe, ist mein Betrieb empfohlen worden oder kommt er zu mir, weil er an seinem Wohnort schon verbrannte Erde hinterlassen hat? Das alles muss noch nichts heißen, aber in Verbindung mit ein paar anderen Punkten, kann es dazu passieren, dass am Ende ein Zahlungsausfall steht“, konstatiert er. Auf jeden Fall solle man dann erst einmal dessen Bonität prüfen. Vorsicht sei auch geboten, wenn ein größerer Auftrag winkt, der ganz schnell erledigt werden muss und Geld angeblich keine Rolle spielt. Als Belohnung würden weitere umfangreiche Aufträge winken. „Da müssen alle Alarmglocken schrillen“, hält der Kundenbetreuer fest. „Viele Neu-Unternehmer im Handwerk tappen dann schnell in eine Falle, weil sie dringend Umsatz machen müssen und obendrein Kunden nicht vergraulen wollen. Es gibt auch Menschen, die sich ganz gezielt junge Handwerker aussuchen und deren Situation einfach ausnutzen“.
Extremfälle vermeiden
Der Kundenbetreuer erlebt es auch immer wieder, dass Auftraggeber mit der sogenannten Mängel-Taktik arbeiten: Der Auftrag ist abgeschlossen, die Rechnung gestellt, es folgen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen. Kurz vor dem Einschalten eines Inkassobüros meldet sich der Auftraggeber und will die Rechnung nicht oder nicht in vollem Umfang bezahlen, weil er Mängel festgestellt hat. Erst wenn diese behoben seien, würde gezahlt. „Prüfen Sie sofort, ob der Einwand berechtigt ist oder nur als Vorwand dient. Eventuell müssen Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Das ist wiederum mit Kosten verbunden und ob Sie am Ende zu Ihrem Recht und Ihrem Geld kommen, ist nicht gesagt. Wird Ihr Kunde zahlungsunfähig gehört Ihre Forderung nicht zur Insolvenzmasse“. Das seien Extremfälle, aber im Zweifelsfall sei es durchaus geraten sich mit anderen Handwerksbetriebe kurzzuschließen, ob sie vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Vorausgesetzt der Kunde ist geprüft und für gut befunden worden, können weitere Fallstricke lauern: Bei Sanierungsarbeiten kann es vorkommen, dass ein Kunde noch Extra-Wünsche hat, die nicht im Angebot enthalten waren. „Halten Sie das schriftlich fest, lassen das vom Kunden abzeichnen und achten Sie peinlich genau darauf, dass Ihre Kundendienstmannschaft sich sämtliche Stundenzettel unterschreiben lässt. Sonst heißt es plötzlich vom Kunden: ‚Das war so nicht vereinbart‘ und sie bleiben auf den Kosten sitzen.“
Die Sache mit dem Bauchgefühl
Vorsicht ist auch geboten, wenn Bestandskunden im Lauf der Zeit ein verändertes Auftragsverhalten zeigen: „Ein Eigentümer eines Mietshauses beispielsweise vergibt anfangs große Wartungs- oder Sanierungsarbeiten, später dann immer kleinere Aufträge in kürzeren Abständen – das kann ein Hinweis sein, dass er Geldprobleme hat“. Der Kundenbetreuer hat noch weitere Tipps parat: „Hellhörig sollte einem häufigen Bankenwechsel des Kunden werden oder wenn es in dessen Unternehmen immer wieder neue Geschäftsführer gibt“. Fazit: Der Inhaber eines Handwerksbetriebs muss seine Antennen fein justieren. „Haben Sie einen Großkunden, der Aufträge für Arbeiten auf seinem Firmengelände vergibt, dann fahren Sie doch mal vorbei und schauen sich den Zustand der Firma an. Der Fuhrpark hat schon mal bessere Zeiten gesehen, im Büro türmen sich Papierstapel und im Lager sieht es aus wie Kraut und Rüben? Finger weg!“
RAF: Rote Ausfall-Fraktion
„Es gibt Dinge, die Sie selbst in der Hand haben“, betont Daniel Bär. „Legen Sie klare Leitlinien für Ihre Buchhaltung und den Vertrieb fest: Ist das Zahlungsziel verstrichen, kann beim Kunden telefonisch nachgefragt und auf anstehende Verzugszinsen aufmerksam gemacht werden oder es wird sofort eine Mahnung verschickt. Zugleich wird der Schuldner schriftlich gemahnt, bleibt er weiter in Verzug erfolgt das gerichtliche Mahnverfahren“. Auch Bonitätsprüfungen sollten regelmäßig erfolgen. Zudem lohne es sich Risikoverbünde abzubilden. „Das heißt zum Beispiel, dass ausgefallgefährdete Kunden in eine rote Liste eingetragen werden. Oder Sie arbeiten für bestimmte Branchen wie die Gastronomie, die ebenfalls vom Risiko des Zahlungsausfalls betroffen sind. Diese Risikoverbünde sind für Buchhaltung und Vertrieb gleichermaßen einsehbar. Und Sie als Betriebsinhaber legen fest, wie mit diesen Kunden umgegangen werden soll. Sollen überhaupt Angebote abgegeben werden oder wird nur noch mit Vorkasse oder Abschlagszahlungen gearbeitet?“ Auch die Kundendaten müssten immer auf dem neuesten Stand sein und immer nach dem gleichen Schema angelegt werden. So lassen sich Doppler vermeiden, wenn beispielsweise Geschäftsführer bzw. Ansprechpartner in einer Firma wechseln oder eine Firma verkauft wird. „Verlassen Sie sich bei neuen Firmenkunden nicht auf deren Visitenkarten, denn ob es das Unternehmen überhaupt gibt und Ihr Ansprechpartner tatsächlich dort arbeitet, wissen Sie als Auftragnehmer nicht“, mahnt Daniel Bär.
Der Letzte macht das Licht aus…
Viel Input für einen Abend bei der Fördergesellschaft der SHK Innung Karlsruhe – Bruchsal, weshalb der Gesprächsbedarf auch nach dem offiziellen Teil noch groß war. Zwei Dinge gab Daniel Bär den Gästen mit auf den Weg: „Lassen Sie sich von Kunden nicht als stillen Kreditgeber missbrauchen und setzen sie klare Grenzen. Innerhalb und außerhalb der Firma. Manche Unternehmen wracken sich regelrecht selbst ab, wenn sie so große Risiken eingehen. Wenn Sie Ihre Lieferanten nicht bezahlen und nur auf Vorkasse einkaufen dürfen, ist irgendwann auch bei Ihnen Schluss. Denn wie heißt es so schön? Den Letzten beißen die Hunde!“
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