Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Heizung Sanitär Klima (ZVSHK), hat nun seine Meinung deutlich gemacht: „Die öffentlich-rechtlichen Magazinsendungen tun sich mit dem Beitrag einmal mehr hervor, auf Basis von schlecht recherchierten tendenziösen Beiträgen von ihnen beauftragter freier Produktionsfirmen, Zuschauer einen falschen Eindruck von unserem Handwerk und bestehender Verordnungslage zu vermitteln. Diesmal in Bezug auf Vorgaben und Umsetzung der Energiesicherungsmittelfristmaßnahmenverordnung (EnSiMiMaV). Wir wurden zu dem Beitrag im Vorfeld nicht angesprochen.“
Der ZVSHK hat mit einer Beschwerde gegenüber den Zweiten Deutschen Fernsehen reagiert und führt schriftlich aus: „Es erfolgte keinerlei aufklärende Auseinandersetzung mit Details der EnSiMiMaV, stattdessen wurden einzelne Handwerker zur Durchführung von „Heizungschecks“ gebeten, die tatsächlich in der Verordnung (hier ist von verpflichtender „Heizungsprüfung“ die Rede) nicht gefordert werden. Tatsache ist: Die Heizungsprüfung sollte gemäß Auslegung der Verordnung vom SHK Handwerker durchaus im Rahmen einer Wartung (was dem Vorschlag der im Beitrag nur indirekt zitierten Monteure entsprach, die allerdings bezüglich der neuen Verordnungslage auch nicht informiert schienen) durchgeführt werden und sie ist auch nicht vergleichbar mit einer „TÜV Prüfung“. Der unkritische Hinweis des „Sachverständigen“ in dem Beitrag die Warmwassertemperatur abzusenken, ist vor dem Hintergrund der damit verbundenen Legionellengefahr zudem kritisch zu sehen.“